Hallo liebes Team,
ich würde bitte wieder eure Unterstützung zu einem aktuellen Thema benötigen.
Ich probiere es einfach zu erklären.
Vor rund 10 Jahren wurde ein alter 4 Kanthof zum Teil komplett abgetragen und neu errichtet. Die Errichtung wurde von der Tochter der Besitzer bezahlt. Leider scheint dieser Umbau der Tochter nicht im Grundbuch auf. Zur Errichtung wurde ein Kredit aufgenommen wo die Eltern für die Bürgschaft unterschrieben haben. Und jetzt kommt die Frage, bei der wir dringend eure Unterstützung benötigen. Die Eltern wollen das Haus nicht an die Tochter übergeben. Die Unstimmigkeiten zwischen den Eltern und der Tochter sind nicht mehr heilbar. Was können wir tun, damit wir zumindest einen Teil der geleisteten Kosten rückerstattet bekommen. Nicht zu unterschätzen ist auch die Wertsteigerung der Immobilie. Zusatzinfo: Vor einiger Zeit wurde vereinbart, dass im kommenden Sommer die Übergabe stattfindet. Aus heutiger Sicht und den großen Meinungsverschiedenheiten wird es dazu nicht kommen.
§ 1435 Nichteintritt des erwarteten Erfolgs
Re: § 1435 ABGB conditio causa data, causa non secuta
Motivirrtum könnte ein Stichwort sein. Mehr dazu hier:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=30692
Jetzt wäre gut zu erfahren, ob und in welcher Form eine Vereinbarung getroffen wurde und was der Grund für die Kostenübernahme war.
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=2&t=30692
Jetzt wäre gut zu erfahren, ob und in welcher Form eine Vereinbarung getroffen wurde und was der Grund für die Kostenübernahme war.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: § 1435 Nichteintritt des erwarteten Erfolgs
Hallo, vielen Dank für die rasche Antwort.
Die Tochter wohnt mit ihrem Kind in diesem neu errichteten Bereich den sie bezahlt hat. Leider ist sie nicht im Grundbuch aufgenommen worden. Man kann sich das so vorstellen, es gibt einen gemeinsamen Eingang und 2 separate Wohneinheiten, die jeweils mit einer eigenen Eingangstür im Vorraum zugänglich sind. Im Grundbuch stehen nur die Eltern. Es war mündlich vereinbart, dass heuer im Juli übergeben wird. Leider ist es so, dass es ständig zum Streit kommt und das wohnen mit den Eltern nicht mehr zu ertragen ist. Es wird vermutet, dass sie nicht übergeben wollen und deshalb die Streitigkeiten immer heftiger werden. Es darf seitens der Eltern auch nichts am Grundstück verändert werden. Keine Garagen, keine Pflanzen, ... Eine Trennung ist leider die einzige Lösung. Die Eltern sind beide über 70. Für sie wäre es wichtig, neu zu starten mit der Hoffnung, nicht alles verloren zu haben.
Die Tochter wohnt mit ihrem Kind in diesem neu errichteten Bereich den sie bezahlt hat. Leider ist sie nicht im Grundbuch aufgenommen worden. Man kann sich das so vorstellen, es gibt einen gemeinsamen Eingang und 2 separate Wohneinheiten, die jeweils mit einer eigenen Eingangstür im Vorraum zugänglich sind. Im Grundbuch stehen nur die Eltern. Es war mündlich vereinbart, dass heuer im Juli übergeben wird. Leider ist es so, dass es ständig zum Streit kommt und das wohnen mit den Eltern nicht mehr zu ertragen ist. Es wird vermutet, dass sie nicht übergeben wollen und deshalb die Streitigkeiten immer heftiger werden. Es darf seitens der Eltern auch nichts am Grundstück verändert werden. Keine Garagen, keine Pflanzen, ... Eine Trennung ist leider die einzige Lösung. Die Eltern sind beide über 70. Für sie wäre es wichtig, neu zu starten mit der Hoffnung, nicht alles verloren zu haben.
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