Mail auf Facebook gepostet
Verfasst: 21.08.2025, 08:13
Hallo Leute
Habe bitte folgendes problem!
Ich habe am 04.08.2025 eine E-Mail an einen Anwalt der seine Mandantin gegen mich vertritt gesendet, diese Mail wurde von seiner Mandantin in Facebook auf einer öffentlichen Gruppe gepostet!!!
Es geht mir nicht um dem Inhalt des Mails sondern um das unerlaubte veröffentlichen meiner Mail!
Muss noch dazu schreiben das mein Name das ich in meinen deaktivierten Facebookprofil verwendet habe nicht der wahre ist, der Vorname ist der richtige den Nachname habe ich mir den Mädchennamen meiner Mutter genommen!
Jetzt bitte meine fragen, ich habe folgendes auf Google gefunden -
E-Mails unterliegen dem Briefgeheimnis, das bedeutet, dass der jeweilige Inhalt nicht ohne Zustimmung des Absenders öffentlich gemacht werden darf.
Wer ein vertrauliches E-Mail ohne Erlaubnis veröffentlicht, kann rechtlich belangt werden. Dazu gehören Unterlassungsansprüche, Schadensersatzforderungen und gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen.
Auch auf Facebook ist die Veröffentlichung privater Nachrichten oder E-Mails ohne Zustimmung des Absenders nicht zulässig.
1.Stimmen diese angaben laut Google?
2.Kann ich dagegen eine Anzeige bei der Polizei tätigen, wenn ja unter welchen Strafsatz, sprich Briefgeheimnis oder unter was?
3.Hätte ich eine Chnace wenn ich einen Anwalt damit beauftrage diesen Prozess zu gewinnen?
Vielen Dank für eure/ihre hilfe
Habe bitte folgendes problem!
Ich habe am 04.08.2025 eine E-Mail an einen Anwalt der seine Mandantin gegen mich vertritt gesendet, diese Mail wurde von seiner Mandantin in Facebook auf einer öffentlichen Gruppe gepostet!!!
Es geht mir nicht um dem Inhalt des Mails sondern um das unerlaubte veröffentlichen meiner Mail!
Muss noch dazu schreiben das mein Name das ich in meinen deaktivierten Facebookprofil verwendet habe nicht der wahre ist, der Vorname ist der richtige den Nachname habe ich mir den Mädchennamen meiner Mutter genommen!
Jetzt bitte meine fragen, ich habe folgendes auf Google gefunden -
E-Mails unterliegen dem Briefgeheimnis, das bedeutet, dass der jeweilige Inhalt nicht ohne Zustimmung des Absenders öffentlich gemacht werden darf.
Wer ein vertrauliches E-Mail ohne Erlaubnis veröffentlicht, kann rechtlich belangt werden. Dazu gehören Unterlassungsansprüche, Schadensersatzforderungen und gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen.
Auch auf Facebook ist die Veröffentlichung privater Nachrichten oder E-Mails ohne Zustimmung des Absenders nicht zulässig.
1.Stimmen diese angaben laut Google?
2.Kann ich dagegen eine Anzeige bei der Polizei tätigen, wenn ja unter welchen Strafsatz, sprich Briefgeheimnis oder unter was?
3.Hätte ich eine Chnace wenn ich einen Anwalt damit beauftrage diesen Prozess zu gewinnen?
Vielen Dank für eure/ihre hilfe