Liebes Forum,
ich hoffe auf eure fachkundige Einschätzung zu folgendem Fall:
Seit längerer Zeit versuche ich, die Domain familienname.at zu registrieren – sie entspricht exakt meinem Familiennamen. Bis vor Kurzem war die Domain noch auf meinen Vater registriert, der bereits 2013 verstorben ist. Offenbar wurde die Domain von den Erben nicht weiter betreut oder bezahlt. Vor zwei Tagen wurde sie nach Ablauf durch einen österreichischen Dropcatcher binnen Sekunden erneut registriert (über nic.at).
Die aktuellen Inhaberdaten habe ich bei nic.at abgefragt: Als neuer Domaininhaber ist eine Person mit englisch/amerikanisch klingendem Namen und einer Adresse in Thailand eingetragen. An dieser Adresse befinden sich laut Internetrecherche ein Hotel sowie die Zentrale eines Maschinenbauunternehmens – ob die Person tatsächlich existiert, ist für mich nicht überprüfbar.
Derzeit leitet die Domain auf eine Parking-Seite des Registrars, über den der Dropcatch erfolgt ist. Dort findet sich der Hinweis, dass die Domain nicht Teil des offiziellen Verkaufsportfolios sei, man aber über die Plattform ein Broker-Team kontaktieren könne, um ggf. doch ein Angebot zu unterbreiten.
Ich habe inzwischen bei nic.at den Wartestatus 1 für die Domain einrichten lassen, sodass sie aktuell nicht weiter übertragen werden kann. Parallel habe ich sowohl den Domaininhaber als auch den Registrar per E-Mail kontaktiert und höflich angefragt, ob eine Übertragung der Domain möglich wäre – jeweils ohne eine konkrete Preisnennung. Bisher habe ich von beiden keine Rückmeldung erhalten.
Meine Fragen an euch:
Welche rechtlichen oder taktischen Möglichkeiten bestehen, um die Domain zu erlangen, insbesondere wenn der Registrar und der aktuelle Domaininhaber nicht reagieren?
Zur Einordnung meiner Position:
• Mein Familienname entspricht exakt dem Domainnamen (familienname.at)
• Ich bin Geschäftsführer einer GmbH, deren Name aus meinem Familiennamen und einer Branchenbezeichnung besteht („Familienname Branchenbezeichnung GmbH“)
Mir ist wichtig, bei weiteren Schritten rechtlich korrekt vorzugehen, aber auch realistisch einschätzen zu können, welche Erfolgsaussichten bestehen – insbesondere, um nicht am Ende mit hohen Kosten konfrontiert zu sein und dennoch ohne Domain dazustehen.
Ich freue mich sehr über Hinweise, Erfahrungen oder rechtliche Einschätzungen zu meinem Fall. Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!
Beste Grüße
UPDATE: Seit heute ist auf der Domain eine Seite zu sehen, die diese Domain zum Verkauf anbietet.
Domain mit Familiennamen von Dropcatcher registriert – Handlungsmöglichkeiten?
Re: Domain mit Familiennamen von Dropcatcher registriert – Handlungsmöglichkeiten?
Könnte ev. in Richtung des bekannten "Ortig-Falls" 4 Ob 320/99h gehen:
Ein im Gründungsstadium befindlicher Dachverband für Internetanbieter will das Akronym”ortig” als Domainnamen („ortig.at”) verwenden. Der Kläger, der diesen Familiennamen trägt und darunter Internetdienstleistungen anbietet, klagt aus § 43 ABGB auf Unterlassung.
– OGH: Domainnamen, die einen Namen enthalten oder namensmäßig anmuten (hier: „ortig”), haben Kennzeichnungs- und Namensfunktion; sie fallen demnach unter den Schutz des § 43 ABGB, weshalb der OGH die Verwendung der Internetadresse „ortig.at” untersagt; und das, obwohl der geschützte Unternehmer selbst seinen Namen nicht als Internetadresse verwendet.
Ein im Gründungsstadium befindlicher Dachverband für Internetanbieter will das Akronym”ortig” als Domainnamen („ortig.at”) verwenden. Der Kläger, der diesen Familiennamen trägt und darunter Internetdienstleistungen anbietet, klagt aus § 43 ABGB auf Unterlassung.
– OGH: Domainnamen, die einen Namen enthalten oder namensmäßig anmuten (hier: „ortig”), haben Kennzeichnungs- und Namensfunktion; sie fallen demnach unter den Schutz des § 43 ABGB, weshalb der OGH die Verwendung der Internetadresse „ortig.at” untersagt; und das, obwohl der geschützte Unternehmer selbst seinen Namen nicht als Internetadresse verwendet.
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