Liebe Mitglieder,
ich benötige dringend Ihren Rat in einer Angelegenheit, die eine mögliche Urheberrechtsverletzung betrifft.
Ich habe ein Schreiben von Mayer MEDIA erhalten, in dem ich aufgefordert werde, eine nachträgliche Lizenzgebühr in Höhe von 450 € zu zahlen. Hier sind die wichtigsten Details:
Der Fotograf behauptet, dass ich ein Bild auf meiner Webseite verwendet habe, ohne eine entsprechende Lizenz zu besitzen. Leider hatte ich das Bild wirklich für kurze Zeit auf meiner Webseite. Nun ist es wieder weg.
Das Unternehmen verkauft professionelle fotografische Inhalte und hat mir mit rechtlichen Konsequenzen gemäß § 97 UrhG gedroht, falls ich nicht zahle.
Der reguläre Lizenzpreis für die Nutzung des Bildes beträgt angeblich 625 €, aber sie bieten mir eine Nachlizenzierung für 450 € an, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
Die Forderung basiert auf der Nutzung eines "Rights Managed Bildes" und beinhaltet einen Zuschlag für die Nichtnennung des Urhebers.
Da ich keine bösartige Absicht hatte und mir bewusst ist, dass die Beauftragung eines Anwalts kostspielig sein kann, möchte ich wissen, ob es sinnvoll ist, die 450 € zu zahlen oder ob es andere Optionen gibt. Welche rechtlichen Schritte sollte ich in Betracht ziehen? Ich soll bis zum 21.01.2025 zahlen, ansonsten ladet es beim Anwalt laut dem Schreiben
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Ihren Rat!
Mit freundlichen Grüßen, Sara
Hilfe bei Urheberrechtsverletzung: Soll ich 450 € zahlen oder nicht?
Re: Hilfe bei Urheberrechtsverletzung: Soll ich 450 € zahlen oder nicht?
Dieses Entgelt gilt als angemessen und nicht überhöht (§ 86 Abs.1 Urheberrechtsgesetz UrhG), sofern es auf eine übliche, vergleichbare Lizenz abgestellt ist (Lizenzanalogie). An den aktuellen Bildhonoraren des Rechtsschutzverbands Berufsfotografie (Bundesinnung der Berufsfotografen der Wirtschaftskammer) kann man sich orientieren und könnte die Basis für Verhandlungen zur Reduzierung der Forderung sein:
https://rsv-berufsfotografie.at/honorarrechner/
Von einem etwaigen Anwaltshonorar ist da noch gar nicht die Rede. Aber eine Klage ist in der Regel mit wesentlich höheren Kosten für Gerichtsverfahren und Anwalt verbunden. In der Bürgeranwalt-Sendung vom 25.9.2021 war es übrigens noch extremer:
Eine fehlende Unterlassungserklärung kann ein Hinweis dafür sein, dass Gauner am Werk sind. Die sind daran nicht interessiert und schon gar nicht, dass etwas zurückgeschickt wird. Unterlassungserklärungen sind oft ziemlich zum Nachteil des Rechteverletzers ausgestaltet (z.B. dass bei einem weiteren Verstoß eine fixe Vertragsstrafe fällig wird), weshalb diese vor der Unterfertigung samt dem Aufforderungsschreiben zur Überprüfung an eine Konsumentenschutzeinrichtung wie die Internet Ombudsstelle (staatlich anerkannte Schlichtungsstelle für Streitigkeiten nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz AStG) gerichtet werden:
https://www.ombudsstelle.at/urheberrecht-und-abmahnungen/
Unter Downloads hat sie mit "Infos und Tipps zu Abmahnungen" einen Artikel verfasst, welcher beschreibt, wie man mit Abmahnungen wegen Fotos im Internet richtig umgeht. Hat man eine Berufshaftpflichtversicherung, kann es der Versicherung gemeldet werden, um die Forderung abzuwehren und es gar fallen gelassen wird. Oder man übergibt den Fall an die Wirtschaftskammer.
https://rsv-berufsfotografie.at/honorarrechner/
Von einem etwaigen Anwaltshonorar ist da noch gar nicht die Rede. Aber eine Klage ist in der Regel mit wesentlich höheren Kosten für Gerichtsverfahren und Anwalt verbunden. In der Bürgeranwalt-Sendung vom 25.9.2021 war es übrigens noch extremer:
Bevor gezahlt wird, sollte abgeklärt werden, ob die Bilder wirklich ident sind und überhaupt eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde und ob die Bild-Abmahnung tatsächlich vom Urheber oder Rechteinhaber stammt und nicht ein Dritter, der bspw. nur so halbwegs mit der Google Bildersuche umgehen kann, unbefugt Profit aus der lizenzfreien Fotos schlagen möchte. Man darf sich auch nicht vom Namen des Absenders blenden lassen, da sich jeder als das Unternehmen ausgeben kann. Man kann vom Abmahnenden den Nachweis fordern, dass er die Fotorechte besitzt und dass das Foto den Preis rechtfertigt. Und bringt man das Geld nciht rechtzeitig auf oder ist die Frist zu kurz angesetzt, kann um eine Fristverlängerung angesucht werden, da zur internen Prüfung noch Zeit benötigt wird.Geldforderung wegen Facebook-Posting
Herr E. hat nach kostenfreien Bildern für einen Weihnachtsgruß gesucht. Jetzt soll er dafür über 2000 Euro bezahlen.
Ein Landwirt aus Niederösterreich hat ein als kostenlos beworbenes Weihnachtsfoto aus dem Internet auf der Facebookseite seines Biohofes hochgeladen. Einige Monate später wurde er von einem Brief des Anwalts eines Fotografen überrascht, in dem über 2000 Euro Schadenersatz wegen angeblich unerlaubter Verwendung gefordert werden. Im Internet gibt es zahlreiche Beschwerden über ähnliche Fälle, bei denen der Fotograf aus Wien Geld fordert. Im Studio diskutieren der Landwirt, sein Anwalt und der Anwalt des Fotografen.
Eine fehlende Unterlassungserklärung kann ein Hinweis dafür sein, dass Gauner am Werk sind. Die sind daran nicht interessiert und schon gar nicht, dass etwas zurückgeschickt wird. Unterlassungserklärungen sind oft ziemlich zum Nachteil des Rechteverletzers ausgestaltet (z.B. dass bei einem weiteren Verstoß eine fixe Vertragsstrafe fällig wird), weshalb diese vor der Unterfertigung samt dem Aufforderungsschreiben zur Überprüfung an eine Konsumentenschutzeinrichtung wie die Internet Ombudsstelle (staatlich anerkannte Schlichtungsstelle für Streitigkeiten nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz AStG) gerichtet werden:
https://www.ombudsstelle.at/urheberrecht-und-abmahnungen/
Unter Downloads hat sie mit "Infos und Tipps zu Abmahnungen" einen Artikel verfasst, welcher beschreibt, wie man mit Abmahnungen wegen Fotos im Internet richtig umgeht. Hat man eine Berufshaftpflichtversicherung, kann es der Versicherung gemeldet werden, um die Forderung abzuwehren und es gar fallen gelassen wird. Oder man übergibt den Fall an die Wirtschaftskammer.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
Re: Hilfe bei Urheberrechtsverletzung: Soll ich 450 € zahlen oder nicht?
…man könnte mit Gnade rechnen, wenn es sich nachweisbar um bloß eine einzelne Foto-Sünde aus leichter Fahrlässigkeit ohne Wiederholungsgefahr handelt…
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