Ware online bezahlt! Zahlung nicht erhalten?

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
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Iki
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Ware online bezahlt! Zahlung nicht erhalten?

Beitrag von Iki » 29.10.2023, 19:50

Hallo an alle,

welche Rechte hat der Konsument bzw. Verbraucher?

Ware wurde online per Georg gekauft, Empfänger (Firma) behauptet, das Geld ist nicht angekommen.
Laut Nachforschungen des Bankes wurde das Geld an Empfänger erfolgreich zugestellt. IBAN, Empfang, alles problemlos verlaufen, sowie Bestätigung des Bankes.

Wie kann der Verbraucher rechtlich vorgehen?



alles2
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Re: Ware online bezahlt! Zahlung nicht erhalten?

Beitrag von alles2 » 29.10.2023, 23:19

Schwer einzuschätzen, wenn wir nicht wissen, wie lange das alles her ist. Wer weiß, ob der Betrag zwar die Bank des Verkäufers erreicht hat, aber noch nicht auf dessen Konto eingegangen ist. Ich vermute auch, dass Du nicht nicht die Georg-SIM meinst, sondern die George-App der Sparkasse. Sollte der Händler nicht kooperieren und Dich für dumm verkaufen, kannst Du es mit einem lapidaren Spruch wie "Sie dürfen das Geld unter Vorbehalt behalten, weil ich Anzeige wegen Betrug erstatten werde!" versuchen und seine Reaktion abwarten. Ich hoffe für Dich, dass es sich um einen bewährten Unternehmer handelt und Du nicht bei einem Fake-Shop zugelangt hast!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Iki
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Re: Ware online bezahlt! Zahlung nicht erhalten?

Beitrag von Iki » 29.10.2023, 23:40

Danke für rasche Antwort.
Ja es würde mit Georg App überwiesen. Es ist eine bekannte Unternehmen bzw. es würde schon ein paar Sachen bestellt und alles hat geklappt. Sie kooperieren aber immer wieder leider kein Eingang des Geldes auf dem Konto. Es läuft seit Juli. Rechtlich liegt ein Vertragsverletzung vor, Geld würde überwiesen aber ware nicht geliefert, Beweise durch Bank. Zudem kommt dann Schadenersatz oder?
Verjährungsfrist ist 3 Jahre grundsätzlich

alles2
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Re: Ware online bezahlt! Zahlung nicht erhalten?

Beitrag von alles2 » 30.10.2023, 09:46

Ich meinte, ob es sich um die GeorgE-App der Ersten Bank handelt oder die Bezahlung über den Mobilfunkanbieter Georg erfolgte. Falls Du das bestellte Produkt nicht schon woanders besorgt hast, kannst Du dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist 1-2 Wochen setzen, in der Du die Bestellung zugestellt haben möchtest, da Du sonst von Deinem Rücktrittsrecht bzw. Widerrufsrecht Gebrauch machst und die Artikel über einen anderen Händler bezogen werden würden. Hast Du Dich bereits um Alternativen gekümmert und sind Dir durch die ganzen Umstände irgendwelche Nachteile (finanzieller Natur) entstanden oder musste die Ware teurer gekauft werden, könnte man vom säumigen Händler für die Folgekosten und den Differenzbetrag den Schadensersatz fordern, was jedoch schwer durchsetzbar sein kann.
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Iki
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Re: Ware online bezahlt! Zahlung nicht erhalten?

Beitrag von Iki » 30.10.2023, 11:35

Danke für deine Rückmeldung,

Zwar wollte ich nicht so in Details gehen aber wie du bereits erwähnt hast würde ich eine kürze Sachverhalt erläutern:

Gekauft: Fahrzeug Ersatzteil
Zahlung: Vorkasse - mit Georg App Sparkasse überwiesen.

Laut Sparkasse würde das Geld an Empfänger gutgeschrieben.

Alternativ würde das Teil wo anders gekauft, das Fahrzeug benötigt für die Reparatur!

Natürlich kann man Widerruf einleiten, aber kriegst nichts zurück weil der Empfänger der Meinung ist , dass das Geld nicht angekommen ist.

Vorkasse heißt, zuerst überweist man das Geld und dann wird der Auftrag gestartet.

alles2
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Re: Ware online bezahlt! Zahlung nicht erhalten?

Beitrag von alles2 » 30.10.2023, 12:55

Nur damit keine Missverständnisse aufkommen, aber die App dürfte "George" mit "e" am Ende und nicht "Georg" heißen. Letztere gibt es auch, aber es gehört zu einem Mobilfunkanbieter, bei dem man über deren App auf Online-Stores zahlen kann.

Handelt es sich bei der Bank des Verkäufers um dieselbe Bank wie bei Dir? Wenn nicht, kann Deine Bank nicht wissen, ob er das Geld tatsächlich von seiner Bank erhalten hat.

Der Widerruf ist sehr wohl wichtig. Stell Dir vor, der Verkäufer empfängt - spät aber doch - das Geld und schickt Dir den bestellten Artikel, obwohl Du es bereits woanders organisiert hast. Wenn Du vom Kauf zurücktrittst, läufts Du nicht Gefahr, es dann doppelt zu haben, weil der Vertrag ordentlich aufgekündigt wurde.
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Re: Ware online bezahlt! Zahlung nicht erhalten?

Beitrag von Iki » 30.10.2023, 14:54

Sorry, genau George

Nein der Verkäufer hat einen anderen Bank (Deutsche Postbank).
Mein Bank hat eine Nachforschung eingeleitet, dies ist durch eine zusätzliche Gebühr möglich. Ein Antwort ist auch schon da von fremden Bank (Bank des Verkäufers): Empfänger hat das Geld empfangen, dies ist eine Kommunikation zwischen Banken.

Zwar ist die Bestellung storniert aber grundsätzlich gilt Widerruf ab Erhalt der Ware bzw. Lieferung, Oder?

alles2
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Re: Ware online bezahlt! Zahlung nicht erhalten?

Beitrag von alles2 » 30.10.2023, 19:28

Grundsätzlich muss man plausibel die Absicht des Verbrauchers erkennen können. Dabei ist es nebensächlich, ob er rechtlich den korrekten Begriff verwendet. Ich war selbst einige Zeit Händler und kann daher die Praxis beurteilen.
Immerhin scheinst Du Dich auszukennen, was die Sache leichter macht. Denn nur zu oft werden beide Begrifflichkeiten gleichgesetzt. Daher hatte ich eigens beide Wörter verwendet. Anfangs hattest Du mir den Eindruck erweckt, als wärst Du bei der deutschen Sprache nicht so sattelfest.

Nachdem ich den Fortschritt der Kaufabwicklung nicht kannte, wurden sämtliche Eventualitäten oberflächlich erwähnt. Mit der Stornierung und dem Rücktritt vom Kauf hast Du bis dato alles richtig gemacht und musst (meist im Gegensatz zum Widerruf) auch nicht für die Rücksendekosten aufkommen, wenn nachher doch noch was kommen sollte.
Unter diesen Umständen und evtl. unter Vorlage der Beweise kannst Du den Verkäufer auffordern, unter Bekanntgabe Deiner Bankverbindung Dir das anscheinend bereits gezahlte Geld zu überweisen, da Du den Fall sonst nach 2 Wochen an den Konsumentenschutz, Rechtsschutz oder einen Anwalt (such Dir was aus) übergeben wirst, um es zivilgerichtlich einzufordern und die Strafanzeige wegen vermeintlichen Betruges angeregt werden würde.
Zuletzt geändert von alles2 am 30.10.2023, 20:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ware online bezahlt! Zahlung nicht erhalten?

Beitrag von Iki » 30.10.2023, 20:02

Na perfekt. Danke für die Infos.

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