Willhaben Privatkauf.

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
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DJMikel70
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Willhaben Privatkauf.

Beitrag von DJMikel70 » 11.03.2023, 20:14

Hallo!
Folgender Sachverhalt.Ich habe auf einem Kleinanzeigen Portal Sammelkarten Booster Packs der Serie Pokemon XY evolutions gekauft(von privat zu privat).In dem Glauben das diese Echt sind.In der Anzeigenüberschrift befand sich nur der Markenname und in der Beschreibung stand :Preis ist Platzhalter,macht mir ein Angebot.Ausschluss der Gewährleistung erfolgte nicht.So gekauft und dann festgestellt das es sich um ein gefälschtes Produkt handelt! Verkäufer über Chatfunktion kontaktiert und damit konfrontiert,das ich davon ausgegangen bin das es sich um ein Orginalprodukt der Marke handelt und ich diesen Fake Artikel nicht möchte.Antworten des Verkäufers einmal:Es sind keine Echten und es stand in der Anzeige(stimmt nicht ,habe Bilder der Anzeige) und dann wieder die sind Orginal,die sind von Pokemon.Ich habe dem Verkäufer geschrieben das ich diesen Kauf Rückabwickeln möchte.Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich gegenüber dem Verkäufer wenn er das nicht macht? M.f.g Michael



alles2
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Re: Willhaben Privatkauf

Beitrag von alles2 » 11.03.2023, 22:48

Du kannst ihm nachweislich schriftlich eine angemessene Frist von beispielsweise 10 Tagen bis zwei Wochen setzen bis wann Du das Geld wieder haben möchtest, da Du den Sachverhalt sonst an Deinen Anwalt übergeben würdest, der den Betrug an die Behörden weiterleiten soll. Ist nur eine Idee, die ihn vielleicht zur Einsicht bringen könnte.
Oft ist es schwer nachzuweisen, ob der Vorbesitzer überhaupt wusste, dass es sich um ein Plagiat bzw. eine Fälschung handeln könnte. Kann mir auch vorstellen, dass er damit spekuliert hat, dass unverhofft ein Unwissender bereit gewesen wäre, eine unverhältnismäßige Summe zu bieten.

Woher möchtest Du eigentlich wissen, dass es sich um ein Fake bzw. Proxy handelt? Schriftart, Hologramm, fehlende Perforierung, blasse Farben, falsche Größe oder dünnere Karten?
Geht es um deutschsprachige Exemplare, die eigentlich nicht so oft gefälscht werden?
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

benisfroms
Beiträge: 16
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Re: Willhaben Privatkauf.

Beitrag von benisfroms » 03.12.2023, 23:46

Auch wenn der Verkäufer den Ausschluss der Gewährleistung nicht explizit erwähnt hat, besteht für private Verkäufe in Deutschland grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistungspflicht von zwei Jahren. Das bedeutet, dass der Verkäufer für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden waren, haftet. Wenn die Booster Packs gefälscht sind, könnte dies als Sachmangel gelten.

Jessicachen
Beiträge: 6
Registriert: 06.12.2023, 09:34

Re: Willhaben Privatkauf.

Beitrag von Jessicachen » 30.01.2024, 09:19

In dieser Situation könnte es verschiedene rechtliche Schritte geben, die Sie in Betracht ziehen könnten, falls der Verkäufer nicht bereit ist, den Kauf rückabzuwickeln, nachdem Sie festgestellt haben, dass es sich um gefälschte Produkte handelt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies nur eine allgemeine Information ist und keine Rechtsberatung darstellt. Sie sollten sich immer an einen Anwalt wenden, um Ratschläge zu erhalten, die auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten sind. Hier sind einige mögliche Schritte:

Rücktritt vom Kaufvertrag: Da der Verkäufer falsche Informationen zur Natur des Produkts gegeben hat, könnten Sie versuchen, vom Kaufvertrag zurückzutreten und eine Rückerstattung zu verlangen. Sie sollten dies schriftlich und nachweisbar tun, z.B. per E-Mail oder Nachrichten in der Chatfunktion.

Mängelanzeige: Falls der Verkäufer den Rücktritt ablehnt, könnten Sie eine Mängelanzeige geltend machen. Dies würde bedeuten, dass die gelieferten Produkte nicht der vereinbarten Beschreibung entsprechen und daher mangelhaft sind.

Gewährleistung: In einigen Rechtssystemen gibt es gesetzliche Gewährleistungsrechte, die den Käufern Schutz bieten. Wenn der Verkäufer diese Rechte nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat, könnten Sie diese geltend machen, um eine Rückerstattung oder einen Austausch zu fordern.

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