Abo-Generalogie.de

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

Abo-Generalogie.de

Beitrag von JUSLINE » 04.01.2007, 18:47

ZAHLUNGSAUFFORDERUNG



Kundennummer: GL-39782040

Rechnungsnummer: RE01-226897





Sehr geehrte/r Herr / Frau Lothar Arndt,



wir bedanken uns für Ihr Interesse an dem Angebot von Genealogie.de.

Seit Ihrer Anmeldung ist nunmehr ein Monat verstrichen, ohne dass Sie erfolgreich von Ihrem Widerrufsrecht

Gebrauch gemacht haben. Wir freuen uns daher, dass unser Angebot Ihren Zuspruch gefunden hat

und erlauben uns, für die Bereitstellung und Erbringung unserer Dienstleistung das vereinbarte

Nutzungsentgelt gemäß nachfolgender Aufstellung in Rechnung zu stellen.





12 - Monatszugang Genealogie.de - 60,00 Euro

-------------------------------------------------



Ihr Zugang zum Datenbankangebot ist noch bis zum 29.11.2007 freigeschaltet. Der hier aufgeführte

Rechnungsbetrag umfasst den gesamten Nutzungszeitraum bis zu diesem Datum; insbesondere

entstehen Ihnen keine weiteren, wiederkehrenden Kosten für die Inanspruchnahme des hier

aufgeführten Dienstleistungsangebots.





Hier noch einmal der für Sie eingerichtete Mitgliedszugang für unsere Datenbank:

http://www.genealogie.de/?ac=v&i=397820 ... DxlrjmraRs



Eine allgemeine Anleitung zur Nutzung finden Sie hier:

http://www.genealogie.de/member/anleitung.pdf



Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag unter Angabe des unten angegebenen

Verwendungszweckes bis zum 12.01.2007 auf unsere nachstehend aufgeführte Bankverbindung.

Beachten Sie, dass nicht zuzuordnende Zahlungen oder Teilleistungen keine schuldbefreiende

Wirkung haben.



Inhaber: Genealogie Ltd.

Kontonummer: 0193817400

Bank: Dresdner Bank AG

BLZ: 50080000

IBAN: DE26 5008 0000 0193 8174 00

BIC: DRESDEFF

Verwendungszweck: 01-TTFSVM-226897-QNKZDD-10



Sollten Sie Fragen zu dieser Rechnung oder unserem Dienstleistungsangebot haben, stehen wir

Ihnen unter +49-180-3858-590-528 ( 9 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz ) oder info@genealogie.de zur Verfügung.



Im Anhang finden Sie die Rechnung im Originalformat auf unserem Briefpapier.

Der Anhang ist virenfrei. Sie benötigen den Adobe Acrobat Reader, um sich die Rechnung anschauen zu können.

Diesen können Sie hier downloaden:

http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html



Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Genealogie.de - Team



*************************************************************

Supportanfragen senden Sie bitte an info@genealogie.de

Telefonischen Support erhalten sie unter +49-180-3858-590-528*

* = Werktags 9:00 bis 20:00 Uhr. ( 9 Cent / Minute aus dem dt. Festnetz )



Wenn Sie gemäß § 14 UStG eine Rechnung mit ausgewiesener MWSt wünschen,

schreiben Sie bitte eine E-Mail an mwst@genealogie.de - mit Angabe Ihrer Rechnungsnummer.

*************************************************************



[ Registered Office: Cavella Park, Aldermaston Reading Berkshire, RG7 8NN, United Kingdom ]

[ Hauptverwaltung: Registered in England and Wales, No. 05907691 ]



--------------------------------------------------------------------------------






Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Abo-Generalogie.de

Beitrag von JUSLINE » 08.01.2007, 19:10

Hallo!

Auch ich habe am 18.12 dieses Mail bekommen (meine 1-monatige Kündigungsfrist wäre ohne dies zu nutzen abgelaufen) --> Daraufhin eine "Kündigung" geschickt und dann ein Mail erhalten, dass diese Kündigung nicht möglich ist.

Habe nichts gezahlt und HEUTE eine Zahlungsaufforderung (noch keine Mahnung... also nochmals mit dem anfänglichen Betrag von 60 Euro) bekommen.

Ich sollte also bis 15.1 die 60 Euro überweisen.



Ich habe mir die Posts zwar durchgelesen... werde daraus aber nicht schlau.

Ich verstehe auch nicht, wass es mit dem Recht auf Widerruf bzw. diesem Musterbrief auf sich hat?! SOLL ICH DIESEN NUN AN GENEALOGIE.DE schicken oder nicht?



Da hier im Forum leider auch "nur Laien" (bitte nicht falsch verstehen... danke trotzdem!) und keine Experten (glaub ich halt) posten, würd mich interessieren ob jemand weiss wo man sich da erkundigen kann bzw. sich fachliche Beratung einholen kann?

Hab gehört bei der AK?



Wäre sehr froh, wenn mir (bzw. UNS) jemand helfen könnte...



Will diesen Arsch****** keine 60 Euro zahlen.. Is doch ein WITZ!!!!?!



Danke im Voraus

Rara

Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Abo-Generalogie.de

Beitrag von JUSLINE » 08.01.2007, 19:44


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: Abo-Generalogie.de

Beitrag von JUSLINE » 22.01.2007, 20:18

Hallo!

Ich fühl mich auch völlig abgezockt. Hab meine Zahlungsaufforderung sofort gelesen und mir nicht erklären können, welche Leistungen ich dort in Anspruch genommen habe. Widerrufsrecht war mit Zugang der Zahlungsaufforderung auf dem Punkt abgelaufen. Hab den gleich ne Mail geschrieben, um mir dies genauer zu erläutern. Hab öfter versucht anzurufen. Man gelangt nur in ne lange Telefonansage, die recht teuer ist und dann zum Schluß doch nur besetzt ist.

Erst heute habe ich ne Mail erhalten von den Abzockern und meine Zahlungsfrist ist bereits abgelaufen. Drohen mit hohen Mahnkosten. Sehr geschickt jetzt erst zu antworten. Sehr sehr unseriös. Wehre mich auch noch zurzeit diesen A... das Geld zu überweisen. Kann nur jeden vor dieser Internetseit warnen.

Weis jedoch nicht, was ich jetzt tun soll. Zahlen? Abwarten? Aber ich denke morgen ist der erst Weg zur Verbraucherzentrale.

LG

Gilla


Lifthrasil
Beiträge: 3
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Abo-Generalogie.de

Beitrag von Lifthrasil » 30.01.2007, 18:25

Ich hab genau das selbe Problem hab 2x Wiederrufen und heut ne Mahnung bekommen.

Ich sehs net ein denen 60€ zu zahlen um deren Browser mit informationen von meiner Verwandschaft zu füttern zumal diese Seite keinerlei informative Zwecke erfüllt die diesen Betrag rechtfertigen!!!!

Ich denke ich werd wenn ich nach meiner E-mail an die Mahnungsabteilung der Vertrag nicht gekündigt wird mich beim Verbraucherschutz beschweren.


roostR
Beiträge: 1
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Abo-Generalogie.de

Beitrag von roostR » 06.02.2007, 11:21

Moin ! Ich habe auf der Suche von Namen für unseren Nachwuchs auch diese Seite angeklickt und bin nun genauso überrascht wie ihr hier, dass ich einen angeblichen "Vertrag" mit diesen dubiosen Figuren abgeschlossen haben soll.



Laut meiner Recherchen ist der Vertrag sowieso nichtig, weil auf deren Seite einige versteckte Fallen eingebaut sind...das mal soweit, bin immernoch am recherchieren.



soweit , so gut...Ich habe diesen Betrügern erstmal eine Mail geschickt mit einem passenden Textentwurf, den ich Euch nicht vorenthalten will, lest selbst.....



Sehr geehrte Damen und Herren,



hiermit widerspreche ich dem in der Rechnung vom ***DATUM***, ***RECHNUNGSNUMMER***, angeführten Vertrag.



Der Umstand, dass auf www.genealogie.de Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit unter dem Button

"Namens- und Ahnenforschung starten" erst beim weiterscrollen - zu dem bei korrektem Ausführen aller Eingabefelder der Anmeldung auch im Hinblick auf das Sternchen keinerlei Veranlassung besteht ! - sichtbar wird, ist als arglistige Täuschung zu werten, aufgrund derer der in der Folge angeblich durch drücken des Buttons "ja" eingegangene Vertrag nicht zustande gekommen ist.



Das erst durch Scrollen über die Registrierungseingabefelder und den Anmeldebutton hinaus sichtbare "Kleingedruckte" steht auch im Konflikt mit der deutschen Preisangabeverordnung, in der gefordert wird, dass Preisangaben leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein müssen. Screenshots sind vorhanden und werden im Falle eines Rechtsstreits gegen Sie verwendet !



Ich habe aufgrund der arglistigen Gestaltung Ihrer Internetseiten irrtümlicherweise eine Erklärung ohne Kenntnis über deren genauen Inhalt abgegeben. Aus diesem Grund fechte ich den Vertrag gemäss Paragraph 119 und Paragraph 123 BGB an, da ich bei genauer Kenntnis der Sachlage diesen Vertrag nicht eingegangen wäre. Nachdem die Kostenpflichtigkeit und die Höhe der Kosten nicht klar und verständlich auf den ersten Blick vor Abgabe der Anmeldung mitgeteilt wurden, ist zusätzlich in mehrfacher Hinsicht den Anforderungen des " Gesetzes über Fernabsatzverträge"

nicht Rechnung getragen worden.



Die gesamte Vertragsgestaltung ist somit mangelhaft und bereits aus diesem Grunde ist eine Rechtsgültigkeit des Vertrages zu verneinen.



Ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht widerrufe ich hilfsweise den angeblichen Vertrag nach den Vorschriften für den Fernabsatz. Zu den Widerruf sehe ich mich heute noch berechtigt, da ihre Widerrufsbelehrung mir bei Vertragsabschluss nich in Textform gemäss Paragraph 126 b BGB

zur Verfügung gestellt wurde. Aufgrund des Ausbleibens einer schriftlichen Widerrufsbelehrung durch ihre Firma verlängert sich gemäss Paragraph 355 BGB die Frist für einen Widerruf automatisch auf sechs Monate nach Anmeldedatum. Darüber hinaus ist die Widerrufsbelehrung in ihren AGB's

weder wortgleich mit der Mustererklärung gemäss Anlage 2 zu Paragraph 14 Abs. 1 BGB InfoV noch

entspricht sie den Anforderungen des Paragraphen 355 BGB.



Ich möchte auch darauf hinweisen, dass sogar die Vorschrift des Paragraphen 14 Abs. 1 BGB InfoV

und seine Anlage 2 ( die Musterbelehrung ) vom Landgericht Halle mit Urteil vom 13.05.2005

(Az.: 1 S 28/05 ) für unwirksam erklärt wurden. Auch ist nach meiner Auffassung das Widerrufsrecht noch nicht erloschen, weil der Tatbestand einer "ausdrücklichen Zustimmung" oder eine Veranlassung auf Geheiss nicht vorliegt. Dafür wäre nämlich eine konkrete Handlung, wie z. B.

"Downloaden bestimmter Inhalte" erforderlich.



Darum ersuche ich Sie um eine schriftliche Bestätigung binnen einer Woche

a) für den Erhalt dieses Schreibens

und

b) über die Nichtigkeit des Vertrages und darauf folgend um Löschung meiner sämtlichen

bei Ihnen gespeicherten Daten. Weiters untersage ich Ihnen ausdrücklich

die Weitergabe meiner Daten an Dritte.



Sollten Sie das unaufgeforderte Versenden von Nachrichten an mich in der Folge nicht einstellen,

werde ich die Bundesdatenschutzbehörde sowie die Datenschutzkommission verständigen

und zusätzlich eine Anzeige wegen Betruges erstatten.



Hochachtungsvoll




Lifthrasil
Beiträge: 3
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Abo-Generalogie.de

Beitrag von Lifthrasil » 06.02.2007, 20:59

Hey das sehr sehr gut gemacht ich hab mir nicht ganz so viel arbeit gemacht lediglich auf mein recht auf wiederuf laut bgb hingewiesen zudem mich beim verbraucherschutz beschwert und mit meinem anwalt gedroht bisher ist aber noch nichts zurück gekommen.

Ich vermute das die die mails garnet lesen sondern nur schaun um was es geht und dann die passenden antworten mitschicken.

Wär aber super wenn du mal ne rüchmeldung gibst ob sie aufgrund deiner Ansage den vertrag gekündigt haben und wenn ja würd ich gern mit deiner/Ihrer Erblaubnis den Text kopieren und auch an Die abzocker schicken vllt werd ich die dann los ohne meinem Anwalt das Geld in den RAchen zu schieben.



Mit freundlich Grüßen Lifthrasil


hp101
Beiträge: 4
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Abo-Generalogie.de

Beitrag von hp101 » 28.02.2007, 15:22

und was ist rausgekommen?



stehe vor dem ähnlichen Problem.

gestern die Zahlungsaufforderung erhalten.


hp101
Beiträge: 4
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Abo-Generalogie.de

Beitrag von hp101 » 28.02.2007, 15:23

habe eine Rechtsschutzversicherung und werde mal am FR beim Anwalt vorbeischaun...


hp101
Beiträge: 4
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Abo-Generalogie.de

Beitrag von hp101 » 28.02.2007, 15:25

was ist passiert?






lisa87
Beiträge: 1
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Abo-Generalogie.de

Beitrag von lisa87 » 10.03.2007, 19:26

Moin!



xxxxxx Verbrecher..

ich hab auch ne mail gekriegt... die erste gleich gelöscht, dann kam irgendwann die 2te mahnung...



Sehr geehrte/r XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX



unsere Rechnung RE01-241537 vom 09.01.2007 wurde trotz Zahlungserinnerung vom 30.01.2007

nach wie vor nicht ausgeglichen. Wir fordern Sie daher nachdrücklich auf, den nachfolgend aufgeführten

Betrag inklusive Mahnkosten durch unverzügliche Überweisung auf u.g. Konto unter Angabe des u.g.

Verwendungszweckes zum Ausgleich zu bringen. Sollten Sie inzwischen gezahlt haben, so betrachten Sie

dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.



12 - Monatszugang Genealogie.de 60,00 Euro

Verzugspauschale 5,00 Euro

--------------------------------------------------------------

Zahlungsbetrag 65,00 Euro

(Ohne Abzug sofort zahlbar)



Zu Ihrer Information:

Die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag über

die Bereitstellung der Online-Datenbank Genealogie.de. Sie haben sich für dieses Dienstleistungsangebot

unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und E-mail Adresse eingetragen. Ferner haben Sie uns gegenüber

bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert

zu haben. Das Ihnen zustehende Widerrufsrecht haben Sie gar nicht, nicht fristgerecht oder unwirksam

ausgeübt. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten beachten Sie bitte die Ihnen mit Vertragsschluss übermittelten

und jederzeit unter http://www.genealogie.de/index.php?ac=agb einsehbaren Verbraucherinformationen & AGB.



Die Mahnkosten sind gemäß der Ausführungen in unserer Zahlungserinnerung gem. § 280, 286 als

Verzugsschaden von Ihnen zu tragen.



Hinweis:

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Sinne einer wirtschaftlichen Abwicklung unserer

Vertragsverhältnisse den weiteren Einzug einem darauf spezialisierten Inkasso-/Rechtsanwaltsbüros

übertragen werden. Dadurch entstehen Ihnen weitere Kosten.





Wir bitten Sie erneut, den oben aufgeführten Betrag bis zum



07.03.2007



durch Zahlung auf dem u.g. Konto unter Angabe des Verwendungszweckes



auszugleichen.





Im Mailanhang finden Sie nochmals die Mahnung im PDF-Format.



Mit freundlichen Grüßen, Ihr Genealogie.de - Team









-------------- 65€uro!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! und ich hab mir gedacht... dann zahl ich hald und kann wieder ruhig schlafen ohne angst zu haben die mafia steht morgen vor der tür;)





hatte gleich danach ne mail geschrieben ob man dann bei dem verein kündigen muss nich das ich wieder nich da rauskomm und wieder so viel geld verliere..



dann kam ne antwort...



Vielen Dank für Ihre Anfrage beim Kundensupport von Genealogie.de !



Ihre Beanstandung ist bei uns eingegangen. Zur Beantwortung möchten wir auf die folgenden Punkte hinweisen.



Unsere Aufzeichnungen belegen Ihre Anmeldung unter Angabe Ihrer EMail-Adresse.



Ihre Anmeldung mit anschließender Annahme durch uns unter gleichzeitiger Zusendung der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen in Textform stellt einen Vertragsschluss dar. Dabei wurden Sie sowohl vor als auch mit Vertragsschluss über Ihr Widerrufsrecht informiert. Der Vertragsschluss über das Internet ist ohne Weiteres möglich und erfolgt bei unserem Angebot unter Beachtung der Verbraucherschutzvorschriften für den Fernabsatz. Insbesondere wurden Sie klar und deutlich sowohl in den von Ihnen als gelesen bestätigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch vor Anmeldung über den Preis der Dienstleistung informiert.



Ein Widerruf dieses Vertrags ist zum vorliegenden Zeitpunkt leider auch nicht mehr möglich. Gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 erlischt das Recht zum Widerruf, wenn der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Eine solche Ausschlussklausel ist zum Schutz unserer Investition in die Datenbank unerlässlich. Darauf wurden Sie ebenfalls in hervorgehobener Form hingewiesen, sowohl in den von Ihnen als gelesen betätigten Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen bei der Anmeldung als auch erneut mit der nachgewiesenen Zusendung bei Vertragsschluss.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir auf dieser Regelung auch bestehen müssen, um uns vor Missbrauch zu schützen.



Ein wirksamer Widerruf des mit uns geschlossenen Vertrages zur Nutzung der angebotenen Datenbank ist nicht eingegangen. Daher haben wir Ihnen den in der Preisangabe ausgewiesenen Betrag inklusive Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.



Auf der Anmeldeseite unten, direkt bei der Anmeldeschaltfläche, finden Sie die Preisangabe. Wir haben Sie in hervorgehobener Form am Ende des Textes in Fettdruck positioniert. Zusätzlich befindet sich schon über dem ersten Eingabefeld mittig ein farblich hervorgehobener Sternchenhinweis ("Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus ! *") , der Sie zusätzlich zu der Preisangabe leitet (vgl. BGHZ 139, 368). Die Preisangabe finden Sie auch unter Punkt II. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verbraucherinformationen.



Die Erstellung, Aktualisierung und Unterhaltung einer für den Online-Zugriff durch Dritte fähigen Datenbank stellt eine beträchtliche Investition dar. Hinzu kommen die von uns verauslagten Kosten für die Inhalte. Angesichts des Umfangs der angebotenen Leistung kann eine solche Leistung nur gegen Entgelt erfolgen. Schließlich bieten wir Ihnen diese Leistungen ohne störende Werbung oder Vermarktung Ihrer Daten an. Wir bitten daher um Verständnis, wenn wir auf die Erbringung der Gegenleistung bestehen müssen.



Bitte beachten Sie auch, dass Sie sich nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug befinden und ab diesem Zeitpunkt zur Erstattung weiterer Verzugsschäden verpflichtet sind. Wir empfehlen daher die fristgerechte Zahlung und bedauern, Ihre Einwendung zurückweisen zu müssen.



Unabhängig von dem Entgelt für den Zugang zu unserer Datenbank sind Sie aber weiterhin kostenlos zur Teilnahme an unserem Gewinnspiel berechtigt, sofern Sie sich nicht schon dafür eingetragen haben - dafür wünschen wir Ihnen viel Glück!

-----------------------------------------------------------



jetzt weiß ich immer noch nicht, muss ich nochmals kündigen????da muss doch ne riesenlücke im rechtsstaat sein oder.. sowas gibts doch nicht!



Danke für eure Antworten!


Donald2
Beiträge: 4
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Abo-Generalogie.de

Beitrag von Donald2 » 26.03.2007, 12:58

Tchja..



Ich bin gloreicherweise auch auf den Schwindel reingefallen, das tut weh; habe heute einen Brief von einem Anwalt aus Bonn erhalten mit Geschäftsgebühr von 20 € und Postpauschale von 4 € das sind Anwaltskosten von 29 € (inkl Zinsen) und Zwischenzinsen von 1,68 € das sind insgesamt 90,68 €!!!!!!





Hiermit wird letztmalig gelegenheit gegeben zu zahlen etc. etc.





Als nachsatz steht: Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und bedarf zur Gültigkeit keiner Unterschrift.





Was soll ich jetzt eurer meinung nach tun?? Ist das schreiben überhaupt echt?? wie kann man das prüfen?? Soll ich den Geiern wirklich das Geld zahlen??



Elmar





PS.: bin verzweifelt, habe wie ihr die E-mails ignoriert,und war höchstens fünf minuten auf der teppatn Seitn.


Donald2
Beiträge: 4
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Abo-Generalogie.de

Beitrag von Donald2 » 26.03.2007, 13:08

Hallo!



Werft mal einen Blick auf die Seite: inkassodezernat.de



Der Anwalt Hoeller ist der Absender meines schönen Briefes.





Das sind ja schöne Aussichten....



Elmar


scheico
Beiträge: 2
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Abo-Generalogie.de

Beitrag von scheico » 26.03.2007, 13:41

Hallo Leidensgenosse!



Ich habe auch mit heutiger Post einen Brief von dieser Anwaltskanzleit erhalten. € 90,44!!!

Nur komisch ist, dass man mit dieser Anwaltskanzlei nicht telefnoisch in Kontakt treten darf. Hab ich auf deren Internetseite gelesen. Gibt´s diese Kanzlei denn offiziell überhaupt?

Weiß auch nicht wie ich jetzt vorgehen soll!!! Bitte um Hilfe!!!


Martin35
Beiträge: 2
Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: Abo-Generalogie.de

Beitrag von Martin35 » 26.03.2007, 15:25

Alle die wie ich in diese Falle geraten sind können mit folgenden Musterbrief antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren!







Sie haben mir gegenüber eine Forderung für die Inanspruchnahme von Internetleistungen geltend gemacht. Selbst wenn ich das Anmeldeformular auf ihrer Homepage ausgefüllt hätte, so würde dies jedenfalls keine gültige Rechtsgrundlage für die von Ihnen geltend gemachten Forderung schaffen. Ich hätte jedenfalls keinen auf einen entgeltliche Leistung gerichteten Willen gehabt. Gemäß § 864 a ABGB sind überraschende nachteilige Vertragsklauseln nicht gültig. Auch wenn es sich bei Ihnen um eine ausländische Firma handeln sollte, so wäre gemäß 5 EVÜ auf den Vertrag östrerreichisches Recht anzuwenden. Selbst wenn ich also Ihre Internetseite besucht hätte, so wäre jedenfalls die geltend gemachte Forderung nicht entstanden. Vorsorglich und hilfsweise erkläre ich den Rücktritt von einem allfälligen Vertrag bzw. erkläre ich die Irrtumsanfechtung, auch dies nur höchst vorsorglich.



Sollten Sie entgegen dieser Ausführung der Ansicht sein, dass ein Vertrag zu Stande gekommen wäre, so wird um entsprechenden Nachweis gebeten. Es wird bereits vorsorglich darauf hingewiesen, dass die IP- Adresse den Nachweis eines Vertragsabschlusses nicht ersetzt. Sie erfüllt auch in keinster Weise die Voraussetzung, die an eine digitale Signatur zu stellen wären.









Mit freundlichen Grüßen




Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 32 Gäste