Unerlaute Datenweitergabe?

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nokru
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Unerlaute Datenweitergabe?

Beitrag von nokru » 19.09.2006, 15:27

Habe mich vor einiger Zeit bei einer kommerziellen Seite angemeldet und um eine ordnungsgemäße Anmeldung bemüht, habe ich ziemlich viele sensible Daten angegeben.



In den von mir anerkannten Nutzungsbedingungen, fand sich unter anderem folgender Passus:



FIRMA behält sich das Recht vor, seine Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Auf eine Änderung der Nutzungsbedingungen wird der User per E-Mail an die von ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse mindestens 5 Tage vor Inkrafttreten der Änderung hingewiesen. Der User kann der Änderung der Nutzungsbedingungen binnen 5 Tagen per E-Mail an die im Hinweismail bekannt gegebene E-Mail-Adresse widersprechen. In diesem Fall endet die Berechtigung zur Nutzung der Services von FIRMA mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung. FIRMA behält sich das Recht vor, die Services von FIRMA ihrem Inhalt, ihrem Layout oder ihrer Verfügbarkeit nach zu ändern, und soweit Services durch FIRMA kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, den Zugang zu einzelnen Services zu sperren bzw. kostenpflichtig zu stellen.



(habe das betroffene alte unternehmen durch FIRMA erstetzt)





nur wurde aber das alte unternehmen durch einen national tätigen medienkonzern aufgekauft und schon bald flatterte eine mail in mein postfach, das die alte firma mit der neuen fusioniert ist, und zu meinem "glück" alle daten übernommen wurden



stellt dies eine datenschutzverletzung dar, wenn ja, wie kann ich mich dagegen wehren?




MEMIL
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RE: Unerlaute Datenweitergabe?

Beitrag von MEMIL » 29.10.2006, 21:06

Zwei Probleme sehe ich: Erstens, die Frist von 5 Tagen zum Widerspruch gegen die eventuellen Änderungen des Inhalts ist zu knapp. Diese Frist wird in einer Klage nicht halten. Üblich sind mindestens 14 Tage, womöglich 4 Wochen. Die andere Möglichkeit ist 5 Tage, aber ab schriftlicher Bekanntgabe (mit Bestätigung, sei per eingeschriebenen Brief oder Fax).

Eine Mailbestätigung ist nur gütig wenn die Bestätigung mit eleketronischer Unterschrift ergangen ist.

Dieses Problem hast du aber nicht direkt angesprochen. Vielleicht passiert dir nie was.

Zweitens, und da liegt der Hund begraben: Leider, ist bei Firmenübernahme üblich, dass die Nachfolgerin, alle Verträge und Rechte übernimmt. Das kannst du nur verhindern, wenn du einen Vertrag abgeschlossen hast, der diese natürliche Vorgangsweise einvernehmlich ausgeschlossen hat.

MfG,

MEMIL


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JUSLINE
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RE: Unerlaute Datenweitergabe?

Beitrag von JUSLINE » 09.11.2006, 01:22

Es stellt soweit keine Datenschutz Verletzung dar, da deine Daten nur an den Übernehmer bzw. Käufer übergegangen sind und für die gleiche Leistung weiter verwendet werden.

Der neue Inhaber bzw. Käufer ist weiterhin an das Datenschutz Gesetz gebunden.

Einzig und allein hat die alte Firma, also die Firma bei der du dich ursprünglich angemeldet hast einen Haftungsfehler gemacht.

Diese Firma hätte alle angemeldeten Benutzer vor dem Verkauf informieren müssen und fragen, ob sie weiterhin den Dienst beim neuen Inhaber in Anspruch nehmen wollen, da beabsichtigt ist, das Unternehmen in nächster Zeit zu verkaufen und hätte da durch jenen Personen eine rechtzeitige Kündigungs- Möglichkeit einräumen müssen, was bei Kündigung auch eine Löschung deiner persönlichen Daten zufolge gehabt hätte.

Wie heißt doch ein alter Spruch: „ wo kein Kläger, da kein Richter.“

Da dies unterlassen wurde und dein Vertrag ohne bisherige Änderungs- Ankündigung vom so genannten Übernehmer od. Käufer od. Rechtsnachfolger übernommen wurde, gelten für dich immer noch die Bestimmungen bzw. AGB´S die du bei der erst Anmeldung hattest und nicht die des derzeitigen Inhabers der Firma.




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