Teilnahme an Gewinnspiel kostenpflichtig ???

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JUSLINE
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Teilnahme an Gewinnspiel kostenpflichtig ???

Beitrag von JUSLINE » 17.08.2006, 15:22

Meine Frage:

Ich habe unter www.iqfight.de mir die Zugangadaten zu einem IQ-Test angefordert und der anschließenden Teilnahme an einem Gewinnspiel zugestimmt.

Ich habe auch den AGB s zugestimmt, sie jedoch nicht gelesen !!!

Jetzt habe ich in meinem Junkmailodner eine Rechnungsauffoderung über 30 Euro bekommen, die mit den Zugangsdaten erhoben wird, obwohl ich den Test nie habe auswerten lassen.

1. Frage: Muß ich die Rechnung bezahlen, wenn sie auf meinem E-Mail Account ankommt???

2. Frage: Ist es rechtlich korrekt, die Teilnahme ausschließlich in den AGBs zu erwähnen ???

Die AGBs sind auch unter www.iqfight.de unter dem Botton : IQ-Test anfordern einsehbar.

Wenn mir jemand helfen könnte, bin ich auch durchaus bereit, den/diejenige zu einem Bier einzuladen :))

Liebe Grüße

Christoph Rudolph




MEMIL
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RE: Teilnahme an Gewinnspiel kostenpflichtig ???

Beitrag von MEMIL » 29.10.2006, 20:52

Quatsch! Du brauchst nichts bezahlen! Grundlage für eine Zahlungpflicht ist der Abschluß eines Geschäftes, sowie auch eine Leistung. In diesem Falls ist zu keinem Geschäft gekommen, und noch weniger zu Leistungen (die Mailsendung eines Testes ist keine zivilrechtlich einklagbare Leistung). Du kannst mir die Geschäftsbedingung mailen (memil@gmx.net), vorerst empfehle ich dir dich einfach tot stellen. Außer Luft ist nichts drinnen. Die einfache Zustimmung zur AGB bedeutet lang keine Pflicht.

MfG,

MEMIL


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