Ebay Käufer droht mit Anwalt
Verfasst: 26.03.2006, 13:09
Hallo
ich habe eine CD-Player versteigert gebraucht,voll funtionsfähig.
Verkauf ist Privat zu Privat. Käufer Deutschland
Unter aus Ausschluss der Gewährleistung,Garantie oder Rückgaberecht folgenden Satz eingefügt:
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Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt die Auktion unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme.. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, kann ich keine Garantie nach neuem EU-Recht übernehmen. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Gebot an! Rückgabe, Rücktritt, Minderung oder Nachverhandeln sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt, weil jeder Interessent die Möglichkeit hatte, den Artikel vor Ende der Versteigerung zu besichtigen. Laut dem neuen EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online-Auktion stehen, ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein halbes Jahr für die verkaufte Ware.
Ebenfalls bitte alle auf kommenden Fragen vor Auktionsende zu erfragen!Bieten Sie nicht wenn Sie damit nicht einverstanden sind!
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Habe das Paket versendet und nach 2-3 Tagen kam eine E-Mail vom Käufer das irgendwas mit dem Laser des CD-Players kaputt ist.
Er verlangt das ichsofort den Betrag von 68 Euro zurücküberweisen soll sonnst werde sich ein Anwalt darum kümmern.
Ich habe ihm geschrieben das er das Gerät zurückschiken soll damit ich den angeblichen Schaden überprüfen kann und bei Mangel auch das Geld zurücküberweise.
Diesen Vorschlag hat er abgelehnt und bestehe auf seine Bedinungen.
Was soll ich machen.
Bitte um Antwort
ich habe eine CD-Player versteigert gebraucht,voll funtionsfähig.
Verkauf ist Privat zu Privat. Käufer Deutschland
Unter aus Ausschluss der Gewährleistung,Garantie oder Rückgaberecht folgenden Satz eingefügt:
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Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt die Auktion unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme.. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, kann ich keine Garantie nach neuem EU-Recht übernehmen. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Gebot an! Rückgabe, Rücktritt, Minderung oder Nachverhandeln sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt, weil jeder Interessent die Möglichkeit hatte, den Artikel vor Ende der Versteigerung zu besichtigen. Laut dem neuen EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online-Auktion stehen, ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein halbes Jahr für die verkaufte Ware.
Ebenfalls bitte alle auf kommenden Fragen vor Auktionsende zu erfragen!Bieten Sie nicht wenn Sie damit nicht einverstanden sind!
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Habe das Paket versendet und nach 2-3 Tagen kam eine E-Mail vom Käufer das irgendwas mit dem Laser des CD-Players kaputt ist.
Er verlangt das ichsofort den Betrag von 68 Euro zurücküberweisen soll sonnst werde sich ein Anwalt darum kümmern.
Ich habe ihm geschrieben das er das Gerät zurückschiken soll damit ich den angeblichen Schaden überprüfen kann und bei Mangel auch das Geld zurücküberweise.
Diesen Vorschlag hat er abgelehnt und bestehe auf seine Bedinungen.
Was soll ich machen.
Bitte um Antwort