Ebay Käufer droht mit Anwalt

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
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JUSLINE
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Ebay Käufer droht mit Anwalt

Beitrag von JUSLINE » 26.03.2006, 13:09

Hallo

ich habe eine CD-Player versteigert gebraucht,voll funtionsfähig.

Verkauf ist Privat zu Privat. Käufer Deutschland

Unter aus Ausschluss der Gewährleistung,Garantie oder Rückgaberecht folgenden Satz eingefügt:

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Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt die Auktion unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme.. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, kann ich keine Garantie nach neuem EU-Recht übernehmen. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Gebot an! Rückgabe, Rücktritt, Minderung oder Nachverhandeln sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt, weil jeder Interessent die Möglichkeit hatte, den Artikel vor Ende der Versteigerung zu besichtigen. Laut dem neuen EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online-Auktion stehen, ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein halbes Jahr für die verkaufte Ware.

Ebenfalls bitte alle auf kommenden Fragen vor Auktionsende zu erfragen!Bieten Sie nicht wenn Sie damit nicht einverstanden sind!

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Habe das Paket versendet und nach 2-3 Tagen kam eine E-Mail vom Käufer das irgendwas mit dem Laser des CD-Players kaputt ist.

Er verlangt das ichsofort den Betrag von 68 Euro zurücküberweisen soll sonnst werde sich ein Anwalt darum kümmern.

Ich habe ihm geschrieben das er das Gerät zurückschiken soll damit ich den angeblichen Schaden überprüfen kann und bei Mangel auch das Geld zurücküberweise.

Diesen Vorschlag hat er abgelehnt und bestehe auf seine Bedinungen.

Was soll ich machen.

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JUSLINE
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RE: Ebay Käufer droht mit Anwalt

Beitrag von JUSLINE » 09.05.2006, 13:00

Hallo herb61,



diese Art der Probleme mit verkauften Artikel bei E-Bay sind fast alltäglich. Ein Ausschluß der Gewährleistung ist zwar prinzipiel möglich jedoch gehe ich davon aus das sie den Artikel als voll Funktionsfähig beschrieben haben. (Gewährleistung -> gute Sitten meiner Ansicht bedenklich).

Und sie sich somit auch verpflichtet haben einen Funktionsdüchtigen Artikel lt. Beschreibung zu liefern. Natürlich ist das eine Patstellung da der Beweis des gegenteiligen für beide Seiten schwierig sein dürfte.



Meiner Meinung haben sie das richtige getan, und sich bereit erklärt nach Überprüfung des Defekts wenn sich dieser Bestädigt den Kaufpreis zurück zu erstatten. Die Drohung mit einem Anwalt würde ich als einschüterungs Versuch deuten. Schreiben sie den Käufer nocheinmal das sie sich bereit erklären den Kaufpreis zurück zu erstatten, nach Überprüfung des Defekts. Dokumentieren sie diese Schreiben und warten sie ab.

Sollte der Käufer wirklich einen Anwalt bemühen und dieser noch bereits sein wegen € 68 sich diesen Fall anzunehmen (und das noch zwischen 2 Ländern) senden sie ihm die Auktionsbeschreibung und das verfasste Schreiben zu. Es ist ihr gutes Recht den Schaden zu begutachten bevor sie Geld zurück überweisen.



Mfg



Pichler

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