Internetshop-Erste Schritte?
Verfasst: 04.11.2005, 14:45
Hallo,
Wie oben bereits erwähnt erläutere ich folgendes Szenario!
Ein Modehaus möchte seinen Lagerverkauf (alte Kollektionen, Überschuss) zukünftig im Internet betreiben.
Die Internetseite bietet also den direkten Verkauf von Artikeln an.
1. Da für den Verkauf ein "Einloggen" der Kunden benötigt ist, stellt sich die Frage in wie weit der Betreiber
Kundendaten, Passwörter und evntl. Kontodaten speichern darf. Muss der Betreiber auch darauf achten dass Kunden Mindeststandarts bei der Erstellung ihres Passworts beachten (zB: Mindestlänge und Wahl der Zeichen)? Müssen Personenrelevante Daten mit gewissen Sicherheitsstandarts gespeichert werden und muss die Art der Übertragung gewisse Standarts einhalten (Sicherheitsserver, Verschlüsselung etc.)?
2. Der Betreiber verfügt bereits über mehrere Adressen die er während seiner Lagerveräufe, vor Erstellung der Internetseite, geammelt hat und möchte nun an diese Informieren über die neue Internetdienstleistung und Mitgliedschaftseinladungen schicken (die genannten Adressen werden bereits zu Information der Kunden über die neuen Lagerverkauftermine genutzt). Darf ar also diejenigen Kunden die ihre Adresse hinterlassen haben anschreiben bzw. sogar Benutzerkonten im vorraus erstellen?
3. Welche grundsätzlichen, juristischen Formalitäten und Gesetze hat der Betreiber zu beachten, will er über das Internet Ware verkaufen und versenden (Anbahnung, Abwicklung)?
Vielen Dank für die Hilfe
R.Koch
Wie oben bereits erwähnt erläutere ich folgendes Szenario!
Ein Modehaus möchte seinen Lagerverkauf (alte Kollektionen, Überschuss) zukünftig im Internet betreiben.
Die Internetseite bietet also den direkten Verkauf von Artikeln an.
1. Da für den Verkauf ein "Einloggen" der Kunden benötigt ist, stellt sich die Frage in wie weit der Betreiber
Kundendaten, Passwörter und evntl. Kontodaten speichern darf. Muss der Betreiber auch darauf achten dass Kunden Mindeststandarts bei der Erstellung ihres Passworts beachten (zB: Mindestlänge und Wahl der Zeichen)? Müssen Personenrelevante Daten mit gewissen Sicherheitsstandarts gespeichert werden und muss die Art der Übertragung gewisse Standarts einhalten (Sicherheitsserver, Verschlüsselung etc.)?
2. Der Betreiber verfügt bereits über mehrere Adressen die er während seiner Lagerveräufe, vor Erstellung der Internetseite, geammelt hat und möchte nun an diese Informieren über die neue Internetdienstleistung und Mitgliedschaftseinladungen schicken (die genannten Adressen werden bereits zu Information der Kunden über die neuen Lagerverkauftermine genutzt). Darf ar also diejenigen Kunden die ihre Adresse hinterlassen haben anschreiben bzw. sogar Benutzerkonten im vorraus erstellen?
3. Welche grundsätzlichen, juristischen Formalitäten und Gesetze hat der Betreiber zu beachten, will er über das Internet Ware verkaufen und versenden (Anbahnung, Abwicklung)?
Vielen Dank für die Hilfe
R.Koch