ebay - Verifizierter Rechteinhaber Programm???
Verfasst: 19.07.2005, 21:54
hallo
bitte um eure hilfe:
ich habe bei ebay ein kinderlaufrad (=fahrrad ohne pedale) zum versteigern angeboten. wir haben dieses geschenkt bekommen (gekauft wurde es in einer bekannten wiener billigmarktkette), haben jedoch schon eines und daher wollte ich es natürlich schnellstmöglich loswerden.ich habe also ein foto von der verpackung, auf der es abgebildet ist eingestellt nd heute wurde meine auktion von ebay gelöscht. durch nachfragen bei der firma, die die löschung veranlasst hat, hat sich rausgestellt, das unser angebotenes laufrad, dem laufrad, welches als erstes erfunden wurde ähnlich sieht.es ist wie ich nachher bemerkt habe wirklich ähnlich, aber es ist trotzdem nicht alles wie beim original!
auf alle fälle hat mir die firma dann folgendes mitgeteilt:
"Der Vertrieb des von Ihnen angebotenen Laufrades verletzt aus
geschmacksmuster- und wettbewerbsrechtlichen Gründen unsere Rechte als
Hersteller des Original-Laufrades ******.
Betrachten Sie bitte den Abbruch Ihrer Versteigerung und den vorläufigen
Verzicht auf eine anwaltliche Abmahnung als für Sie kostensparende
Gefälligkeit unsererseits."
Jetzt frage ich mich etwas erstaunt natürlich:
-ist das richtig?
-falls ja, wie kann dann jeder dieses produkt im supermarkt kaufen, macht sich dann nicht der supermarkt schon strafbar?
-wie soll ich das laufrad denn jetzt sonst loswerden?
danke & lg
sidney
bitte um eure hilfe:
ich habe bei ebay ein kinderlaufrad (=fahrrad ohne pedale) zum versteigern angeboten. wir haben dieses geschenkt bekommen (gekauft wurde es in einer bekannten wiener billigmarktkette), haben jedoch schon eines und daher wollte ich es natürlich schnellstmöglich loswerden.ich habe also ein foto von der verpackung, auf der es abgebildet ist eingestellt nd heute wurde meine auktion von ebay gelöscht. durch nachfragen bei der firma, die die löschung veranlasst hat, hat sich rausgestellt, das unser angebotenes laufrad, dem laufrad, welches als erstes erfunden wurde ähnlich sieht.es ist wie ich nachher bemerkt habe wirklich ähnlich, aber es ist trotzdem nicht alles wie beim original!
auf alle fälle hat mir die firma dann folgendes mitgeteilt:
"Der Vertrieb des von Ihnen angebotenen Laufrades verletzt aus
geschmacksmuster- und wettbewerbsrechtlichen Gründen unsere Rechte als
Hersteller des Original-Laufrades ******.
Betrachten Sie bitte den Abbruch Ihrer Versteigerung und den vorläufigen
Verzicht auf eine anwaltliche Abmahnung als für Sie kostensparende
Gefälligkeit unsererseits."
Jetzt frage ich mich etwas erstaunt natürlich:
-ist das richtig?
-falls ja, wie kann dann jeder dieses produkt im supermarkt kaufen, macht sich dann nicht der supermarkt schon strafbar?
-wie soll ich das laufrad denn jetzt sonst loswerden?
danke & lg
sidney