hallo
mein problem: durch autologin hatte ich zugang zu den mails einer kollegin. ich habe diese gelesen und gewisse davon auf einer homepage in einem gästebuch veröffentlicht
nun zeigt sie mich an
was sind die folgen?
passwortklau - anzeige
RE: passwortklau - anzeige
Hallo,
Ich bin Laie, bin jedoch im Besitz einiger Gesetzestexte:
Datenschutzgesetz 2000 - §51 (Auszug)
(1) Wer in der Absicht ... einem anderen einen Nachteil zuzufügen, personenbezogene Daten, .... die er sich widerrechtlich verschafft hat, ... veröffentlicht, obwohl der betroffene an diesen Daten ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse hat, ist, wenn die Tat nicht nahc einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des Verletzten zu verfolgen.
Inwieweit hier das Postgeheimnis verletzt wurde und welche Strafe darauf gegebenenfalls steht, weiß ich nicht.
Ich würde jedenfalls raten, sich um eine Versöhnung mit betreffender Person zu bemühen. Das kann auf jeden Fall nur nützen.
mfg,
Andreas
Ich bin Laie, bin jedoch im Besitz einiger Gesetzestexte:
Datenschutzgesetz 2000 - §51 (Auszug)
(1) Wer in der Absicht ... einem anderen einen Nachteil zuzufügen, personenbezogene Daten, .... die er sich widerrechtlich verschafft hat, ... veröffentlicht, obwohl der betroffene an diesen Daten ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse hat, ist, wenn die Tat nicht nahc einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
(2) Der Täter ist nur mit Ermächtigung des Verletzten zu verfolgen.
Inwieweit hier das Postgeheimnis verletzt wurde und welche Strafe darauf gegebenenfalls steht, weiß ich nicht.
Ich würde jedenfalls raten, sich um eine Versöhnung mit betreffender Person zu bemühen. Das kann auf jeden Fall nur nützen.
mfg,
Andreas
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