Brauche dringend Hilfe bezügl. Ebay-Verkauf!

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Brauche dringend Hilfe bezügl. Ebay-Verkauf!

Beitrag von JUSLINE » 22.12.2004, 20:40

Hallo,



hab folgendes Problem:

Ich hab mitte November ein Handy auf Ebay versteigert. Das Handy wurde von einer Deutschen ersteigert. Nach erhalt der Ware meldete sich die Käufern, das Handy sollte angeblich nicht funktionieren. Nach einigem Hin und Her sind wir draufgekommen, dass das Handy über Sim Lock verfügt. Ich hab bei der Auktion allerdings als Simlock nur ein neues Softwareupdate angegeben. Ich hab mich dann mit der Verkäuferin geeinigt, dass Handy zum Kaufpreis zurückzunehmen. Heute bekomme ich ein Email, dass Sie beim Handy ein Softwareupdate durchgeführt hat (ohne Rücksprache mit mir), dabei soll rausgekommen sein, dass der Lautsprecher des Handy defekk ist. Das Gerät hat bei mir bis kurz vor dem Verkauf einwandfrei funktioniert. Die Käuferin droht mit einer Klage und will €100,- retour (einen Teil als Schadenersatz, Kaufpreis des Handys war €72,-). Wie soll ich reagieren?

Bitte um eure Hilfe.



lg, bernhard




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RE: Brauche dringend Hilfe bezügl. Ebay-Verkauf!

Beitrag von JUSLINE » 25.12.2004, 01:51

Hallo,

schade, das sich bis jetzt niemand auf meinen Thread hin gemeldet hat, brauche wirklich dringend Hilfe bezüglich der oben genannten Angelegenheit.



Bernhard


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RE: Brauche dringend Hilfe bezügl. Ebay-Verkauf!

Beitrag von JUSLINE » 04.01.2005, 11:27

Also hast du das Handy als Privatverkauf versteigert?

Dann musst du nämlich gar nichts bezahlen, immerhin gibt es auf Privatverkäufe keine Gewährleistungspflicht oder sonstiges.

Und überhaupt Schadensersatz, die spinnt wohl die Alte..tztztz

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RE: Brauche dringend Hilfe bezügl. Ebay-Verkauf!

Beitrag von JUSLINE » 27.01.2005, 14:36

Also prinzipiell gilt auch bei Privatverkäufen die Gewährleistung nur dann nicht, wenn sie ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Ein offenkundiger Mangel, der Gewährleistung ausschließen würde, liegt hier auch nicht vor.



Aber dein Problem ist ja nicht die Gewärleistung an sich, denn ihr hab euch ja schon auf Wandlung (Ware zurück, Kaufpreis zurück) geeinigt, was wahrscheinlich in diesem Fall eh die beste Lösung ist.



Das Problem ist vielmehr dieser obskure Schadenersatzanspruch. Da stellt sich erst mal die Frage: liegt bei der Käuferin überhaupt ein Schaden vor? Ohne Schaden, kein Schadenersatz!



Weiters müßte bei dir auch irgendein Verschulden vorliegen, damit du haftbar wirst. Das heißt, du mußt beweisen, daß du beim Verkauf nichts vom Mangel wußtest (Beweislastumkehr §1298 ABGB).



Aber wie gesagt: damit die Frau überhaupt Schadenersatz verlangen kann, muß bei ihr ein nachweislicher Schaden eingetreten sein, der sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben hat.



könntest du bitte nochmal genau schildern, welchen Schaden sie geltend macht und wie er entstanden ist (sei)?



mfg,



Sirrah






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