Spam - Unterlassungsforderung

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
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JUSLINE
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Spam - Unterlassungsforderung

Beitrag von JUSLINE » 06.10.2004, 08:08

Guten Tag!



Ich bin in einer sehr unangenehmen Situation und weiss nicht wirklich weiter. Möchte an dieser Stelle auch gleich mitteilen dass ich im Bereich Recht, etc. überhaupt keine Ahnung habe.



Die Situation ist die, dass ich mir ne TopLevel Domain registriert habe. Natürlich war ich gleich ganz wild drauf ne Horde Besucher zu bekommen, also hab ich mir ein kleines Script gebastelt dass an zufällige EmailAdressen Spammails versendet.



Soweit sogut. Es hat eh nix gebracht und ich werds auch nimmer machen. War das erste mal und mein Server is schon auf ner Blacklist.





Das eigentliche Problem ist, dass einer dieser Empfänger mir nun folgenden Brief zukommen lies:



---------------------------------------------------------



Sehr geehrte Damen und Herren,



Sie haben am 02.10.2004 zwischen 15:01 und 15:59 insgesamt 10 Werbemails

an Emailadressen unseres Hauses gesandt. Derartige Werbung ist nach geltendem

Recht sowohl in Deutschland als auch in Österreich verboten.



"Spam-Mails sind in Österreich verboten. Es gelten im Wesentlichen dieselben

Regelungen wie für unerwünschte Werbefaxe oder



-anrufe: Gemäß Telekommunikationsgesetz (TKG) sind "Anrufe und das Senden

von Fernkopien zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers

unzulässig" (§ 101 TKG). Dieses Verbot gilt auch für Werbe-e-mails. Außerdem

sind e-mails als Massensendungen unzulässig, wenn sich der Empfänger nicht

vorher einverstanden erklärt hat.



Ab welcher Größenordnung von einer Massensendung auszugehen ist, wird im

Gesetz nicht definiert. Laut einem neuen Gesetzesentwurf dürfte die

relevante Menge bei bereits zehn Stück liegen. Wer sich nicht an dieses

Verbot hält, kann für diese Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe von

bis zu 36.336,- E bestraft werden. Das Verbot für Faxe und e-mails gilt

übrigens im ganzen EWR (Europäischer Wirtschaftsraum)."



Zitat von der Website http://www.wkw.at/presse/ww/z0311s02.htm





Zur Vermeidung rechtlicher Schritte gegen Sie senden Sie uns bis spätestens

13.10.2004 hier eingehend eine Erklärung mit folgendem Inhalt:



1. Wir haben alle Emailadressen @xxxxxx.xx und @xxxxxx.xx aus unserer

Adressdatenbank gelöscht.





2. Wir verpflichten uns hiermit rechtlich verbindlich





2.1 es ab sofort zu unterlassen, unaufgefordert Email-Werbung an irgend eine

Adresse @xxxxxx.xx oder @xxxxxx.xx zu senden.





2.2 für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von

15.000 EUR an die xxxxxx AG zu bezahlen.





Die Erklärung ist mit Ihrer kompletten Anschrift zu versehen und

rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Bitte senden Sie die Erklärung per Post

an xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.



Für den Fall, dass uns Ihre Unterlassungserklärung nicht fristgemäß zugeht,

werden wir unseren Rechtsanwalt in Österreich beauftragen, die Abgabe der

Unterlassungserklärung notfalls gerichtlich durchzusetzen.





Mit freundlichen Grüßen

Xxxxxxxx Xxxxxxxxxx



---------------------------------------------------------







Also ich werde bestimmt keine Spams mehr versenden, da es

1. sowieso nur ein mail sein sollte und nicht 10

und

2. ich eigentlich eh weiss wie nervig es ist.





Der Punkt der mich ein bisschen nachdenklich macht ist jedoch dieser:



---------------------------------------------------------

2.2 für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von

15.000 EUR an die xxxxxx AG zu bezahlen.

---------------------------------------------------------





Ist sowas zulässig? Ich meine was soll ich machen, wenn ne

gefakte Spam mail an Ihn geschickt wird? Da meine Domain

einen doch recht leichten Namen hat, kann dies leicht passieren.



Ich wäre für ne kurze Info diesbezüglich sehr dankbar - Auch

wenn ich in diese Situation durch verhasstes Spamen gekommen

bin.





mit freundlichen Grüßen






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JUSLINE
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RE: Spam - Unterlassungsforderung

Beitrag von JUSLINE » 06.10.2004, 15:26

ok... ich hab dieser firma mal folgendes geschrieben:



-----------------------------------------------------

Sehr geehrte Damen und Herren!





Ich habe soeben Ihre Mail bezüglich der von mir versendeten Werbemail

erhalten.



Ich kann Ihren Unmut verstehen - bin ich doch selbst schon des öfteren Opfer

solcher Sendungen geworden.





Bezüglich Ihren Forderungen kann ich Sie beruhigen.



Ich habe nicht vor weiterhin Werbemails zu versenden. Es war ohnehin das

erste

mal und wird auch das letzte mal bleiben.



Was Ihre beiden Domains angeht so habe ich die in keiner Datenbank oder

ähnliches.

Es war lediglich ein selbst gecodetes Script das sich die domains selbst

generiert,

d.h. ich habe Ihre Domains in keinster Weise gespeichert bzw. aufliegen.

Anscheinend hat es sowieso nicht richtig funktioniert wenn Sie die mail

öfter bekommen haben.







Kommen wir nun zum eigentlichen Punkt. Unterlassungserklärung - ok!



Aber diesen einen Punkt...



---quote_on

2.2 für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von

15.000 EUR an die abix AG zu bezahlen.

---quote_off



... kann ich nicht so ganz nachvollziehen.



Immerhin kann man ja nicht nachweisen, dass die Spammails jetzt wirklich in

meinen Auftrag geschickt wurden oder nicht.



Nehmen wir an Sie bekommen eine durch Viren gesendete Email. Dieser Virus

hat

zuvor rein zufällig die besagte Domain im Outlook Adressbuch gefunden und

verwendet diese.



Der Unterlassungserklärung zufolge müsste ich Ihnen nun 15.000 Euro bezahlen

obwohl die mail gar nicht von mir gekommen ist bzw. ich sie gar nicht

versenden

wollte oder in Auftrag gegeben habe.



Würde mich auf eine Antwort diesbezüglich freuen.







mit freundlichen Grüßen

xxx xxx

-----------------------------------------------------







#####################################################





Antwort darauf:

-----------------------------------------------------

Sehr geehrter xxxxxx,



wenn Sie nicht mehr vorhaben, Werbemails an uns zu schicken und auch unsere

Adressen bei Ihnen nicht gespeichert sind, können Sie die Unterlassungserklärung

unbesorgt abgeben.



Es ist sicherlich nicht zu erwarten, dass irgend ein Virus für Ihre Website

Werbung macht; vielmehr senden Viren nur weitere Viren und keine sinnvollen

Texte. Im übrigen ist es kein Problem festzustellen, wer der tatsächliche

Absender einer Mail ist; im Zweifel müssten wir nachweisen, dass Sie der

Urheber einer von uns reklamierten Werbesendung sind.



Für Sie kann nur dann ein Problem auftauchen, wenn Sie wieder mal

"gefundene" oder "gesammelte" Adressen für Aussendungen benutzen oder, wie

im vorliegenden Fall, selbst generierte Empfänger mit "gefundenen"

Domainnamen kombinieren, ohne sie auf verbotene Adressen zu überprüfen.

Dieses Problem kann ich Ihnen aber nicht abnehmen.



Ein anderes Problem könnte sein, dass die Kosten für Sie gleich höher als

15.000 EUR werden können, wenn Sie die Unterlassungserklärung nicht abgeben.



Freundliche Grüße

xxxxx xxxxxx

-----------------------------------------------------









also ich bin jetzt wirklich verzweifelt ... bin ne

privatperson und hab mich da nen bisschen herumgespielt und

jetzt kommt sowas :( .



ich will diese erklärung nicht wirklich unterschreiben, da

ich die firma gar nicht kenne und mir das schon ein bisschen

zu riskant ist.





ich würde wirklich ein paar tips benötigen diesbezüglich. wie

ist das eigentlich mit der nationalität? .. die firma ist

in deutschland. ich bin in österreich zuhause, mein server

steht jedoch auch in deutschland. kann der mich da einfach

so belangen?





wäre wirklich dankbar für ein wenig hilfe



mfg








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RE: Spam - Unterlassungsforderung

Beitrag von JUSLINE » 07.10.2004, 01:52

Hi Faszi!



Nicht dass ich Mitleid mit Dir hätte, doch habe ich ein gewisses Verständnis für Dein Problem.



Acuh das Internet ist seit Jahren keine freie Welt mehr.

Viele Webmaster haben es ein Wenig übertrieben, sowie auch diverse legislative und exekutive Organisationen die Macht des WWW erkannt haben und durchwegs berechtigt die Angst bekommen haben, das WWW könnte unkontrollierbare Vorgänge auslösen .

Aus diesem Grund hattte man eine einige Gesetze Eingeführt und es wurden auch zahlreiche Verfahren geführt.



Für Deine Promotiontour durch die endlosen Weiten der datenleitungen sind in Österreich zwei Gesetze Wichtig:

Das TKG und das ECG. Bei einem dieser Gesetze ist Österr. meines Wissens nach der Vorreiter. Weiters solltest Du Dir bei Gelegenheit das Konsumentenschutzgesetzt ansehen.

Beim TKG musst Du den § 107 beachten. Kurz zusamengefasst besagt der 107-er, dass Du als Unternehmer unaufgefordert keine Mails an Konsumenten verschicken darfst und Unternehmen die Möglichkeit geben musst, von anderen Sendungen ausgeschlossen zu werden (Remove Link).

Im ECG steht, dass die TRB eine Liste führen muss, in der sich alle eintragen dürfen, die keine Massenmails empfangen wollen. An diese Liste musst Du Dich halten!!!



Lese Dir beide Gesetze genau durch, denn die wirst Du bei Deinem WWW-Auftritt brauchen.



Eines noch zur Info:

In Wien gibt es einen besonders findigen RA. Dieser ist scheinbar mangels andrer Fähigkeiten und Kontakte darauf angwiesen, die vom Spam geplagten WWW-User zu vertreten. Solltest Du die o.g. Liste nicht beachten, so wird er seine Einnahmen um Deine verbessern.



Good luck!

Bob

http://www.derstellenmarkt.info

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RE: Spam - Unterlassungsforderung

Beitrag von JUSLINE » 08.10.2004, 07:46

hmm... also sollte ich diese Erklärung jetzt unterschreiben? ... kann also auch diese deutsche Firma diesen RA in Wien beauftragen ?



mfg




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RE: Spam - Unterlassungsforderung

Beitrag von JUSLINE » 24.11.2004, 10:45

Nein, Du solltest diese Erklärung keinesfalls unterschreiben. Lass Dir doch von einem Juristen (Rechtsanwalt, WiKa) einen passenden Text machen. Es genügt, wenn Deine Erklärung die Wiederholungsgefahr ausschließt.

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RE: Spam - Unterlassungsforderung

Beitrag von JUSLINE » 27.11.2004, 07:24

Ich habe mal ein Schreiben von einer Konzipientin erhalten, die unerwünscht ein E-Mail (Werbung) erhalten hat. Leider kann ich mir an den genauen Wortlaut ihres Schreiben nicht mehr erinnern. Sinngemäß lautete es so, dass der Fall eindeutig und bereits ausjudiziert sei ... Unterlassungserklärung und die sonst bei einer Klage auftretenden Kosten von xy EUR soll ich gleich überweisen.



Ich konnte mich mit Ihr einigen, jedoch stellt sich für mich die Frage:

a) ist das ok, dass man auch gleich Geld überweisen muss/soll. Meiner Logik nach ja, denn sonst klagt sie halt und ich habe die Kosten auf jeden Fall.

b) wie hoch sind diese Kosten?

c) auf welche Paragraphen genau bezieht man sich in so einem Fall (falls ich mal so ein Schreiben rauslassen muss ;-)



Danke für die Hilfe im voraus.

Sonny


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