Hallo,
ich habe eine meiner Domains 2001 für 10 Jahre bestellt und auch bezahlt. 2003 bin ich schließlich zu einem anderen Provider gewechselt worauf standardmäßig um ein weiteres Jahr verlängert wurde.
Jetzt habe ich bei meinem aktuellen Provider um Verlängerungsstopp gebeten weil ich ja schließlich schon bis 2012 behahlt habe. Nach meiner Logik müsste ich jetzt bis dahin nur noch die Kosten für den Webspace zahlen aber nicht die jährliche Domaingebühr beim zuständigen .com Registrierungsamt.
Ich bekam aber auf meine Anfrage die Antwort das das nicht möglich ist.
Zitat:
>"bei com Domains gibt es leider nicht wie bei .de Domains
> nur 1 Registrar. Deshalb ist es leider nicht möglich die
> Vorrauszahlung
> anzurechnen!"
Ich solle stattdessen bei meinem ehemaligen Provider die Vorauszahlung einfordern.
Ich halte diese Antwort für Schwachsinn, will aber vorher noch eine fachliche objektive Meinung einholen. Wie sieht die Rechtslage in diesem Fall genau aus?
MfG
Andreas Gruber
mehrjährige .com Vorauszahlung; Providerwechsel
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