ebay / defekt

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JUSLINE
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ebay / defekt

Beitrag von JUSLINE » 12.05.2004, 12:50

habe bei ebay was ersteigert. der anzeigen text lautete:

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1. Apparat: Praktica MTL3 + Objektiv Meyer-Optik Görlitz, Oreston 1,8/50

2. Apparat Praktica MTL3 + Meyer-Optik Görlitz Domiplan 2,8/50



Bei einer Kamera ist in der Umlenkoptik ein trüber Spiegel -

die andere müßte einwandfrei funktionieren - Verkauf von Privat zu Privat - ohne Gewähleistung und Garantie auf Funktion!

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jetzt funktioniert die kamera, die in ordnung sein "müsste" aber gar nicht (alle fotos weiss). bezieht sich der aussschluss der gewährleistung schon auf den zeitpunkt des kaufes, oder erst falls das teil später defekt wird?



oder anders: darf ich nachbesserung/verkaufsrücktritt/etc. verlangen, oder nicht?



danke & lg,

stefan








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JUSLINE
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RE: ebay / defekt

Beitrag von JUSLINE » 29.06.2004, 12:48

in zwar kein Anwalt - aer Gewährleistung ezieht sich immer auf schon beim Kauf estehende Mängel.



Ansonsten sollten sie lesen bevor sie kaifen - sie schreiben es stand in e-bay ohne jegliche gewaährleistung und garantie usw...



daher ei e-bay oder anderen versteigerungsanbietern am esten nur mit selbstabh. und voriger Überprüfung kaufen....



Ansonsten - wie sagt man - man lern nie aus...


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