Servus,
Ist es erlaubt an Onlinegewinnspielen im Namen anderer teilzunehmen wenn diese ausdrücklich Ihre Einwilligung dazu geben?
Beispiel: Eine bekannte Tageszeitung veranstaltet ein Gewinnspiel, Person A trägt Person B bei diesem Gewinnspiel ein und hat auch die ausdrückliche schriftliche Erlaubnis dazu von Person B.
Vielen Dank im Voraus
Gewinnspielteilnahme im Namen anderer
Re: Gewinnspielteilnahme im Namen anderer
Kapier ich nicht..
Das für sich alleine ist ja noch keine Teilnahme "im fremden Namen". Eingetragen wird ja der Name des Teilnehmers, nur tippt ihn jemand anderer ein.
Gibts noch eine weitere Vereinbarung, etwa dass A den Gewinn erhalten soll, wenn B gewinnt?
Das für sich alleine ist ja noch keine Teilnahme "im fremden Namen". Eingetragen wird ja der Name des Teilnehmers, nur tippt ihn jemand anderer ein.
Gibts noch eine weitere Vereinbarung, etwa dass A den Gewinn erhalten soll, wenn B gewinnt?
RA Mag. Michael Gruner
www.vertragsbegleiter.at
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Re: Gewinnspielteilnahme im Namen anderer
Mir kommt es so vor, als wären Mehrfach-Teilnahmen ausdrücklich ausgeschlossen worden und nun jemand dabei erwischt wurde. Dieser ist bei der Auslosung nicht mehr dabei, beißt sich nun ins Fäustchen und versucht sich zu erklären.
Aber meistens erübrigt sich die Frage, wenn man sich die Teilnahmebedingungen genauer ansieht.
Aber meistens erübrigt sich die Frage, wenn man sich die Teilnahmebedingungen genauer ansieht.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!
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