Viren in Mails und Spam Rechtslage

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JUSLINE
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Viren in Mails und Spam Rechtslage

Beitrag von JUSLINE » 04.05.2004, 12:07

Hallo,

ich habe heute gehört, dass wenn ich beispielsweise als Webmailbetreiber (wie z.b. web.de), die emails meiner Kunden auf Viren prüfe, dann einen finde und den Kunden in dem Sinne darüber informiere, indem ich in den Betreff "VIRUS" einfüge und die infizierte Datei aus der Mail lösche ich mich strafbar mache.

Ich muss angeblich die Datei für den Kunden immer noch zugänglich machen, is ja kein Problem aber wie sieht denn nun die aktuelle Rechtslage für Spam usw. aus.

Ich hab jetzt den ganzen Vormittag nach einem Auszug der Gesetzestexte gesucht aber wirklich fündig geworden bin ich nicht.

Ich weiß, dass diese Fälle entwerder im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWB) oder evtl. im Telekommunikationsgesetz (TKG) stehen.

Aber selbst beim Bundesministerium für Justiz (BMJ) finde ich keine aktuelle Fassung, meines Wissens nach ist die letzte Aktualisieren bzgl. Spam im April gewesen, die davor irgendwann 2003, die Version des BMJ ist aber leider von 2002. Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen und sagen wo ich online eine aktuelle Version finde.



Was mir wichtig ist, ist zu wissen wie ich als Betrieber mit solchen Sachen umgehen darf, was ich machen darf und was nicht.



mfg

Timo






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