Autokauf über Internet

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JUSLINE
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Autokauf über Internet

Beitrag von JUSLINE » 16.04.2004, 19:15

Ich wollt mir ein Auto über`s Internet kaufen.

Die Vermittlungsfirma hat ihren Sitz in Hamburg.

In den Geschäftsbedingungen stand, dass der Käufer binnen einer Woche das Kfz abholen muss. Montag 11.00 Uhr war ich rechtlich gesehen Besitzer eines Autos, ich wollte am Wochenende nach Deutschland fahren und das Auto übernehmen. Der Verkäufer beharrte aber auf spätestens Freitag vormittag. Da dieser Termin für mich nicht möglich war und ich auch auf Grund der Geschäftsbedingungen bis Montag Zeit hätte - kam der Kaufabschluss doch nicht zustande. Aus meiner Sicht liegt das Nichtzustandekommen des Vertrages nicht bei mir, die Vermittlungsfirma mahnt mich jetzt aber wegen der Provision.

Könnten Sie mir die rechtliche Erklären?

Mit besten Dank im voraus!






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JUSLINE
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RE: Autokauf über Internet

Beitrag von JUSLINE » 16.04.2004, 20:01

So wie Sie`s schildern, mutet es recht unwahrscheinlich an, dass Sie Provision zu zahlen hätten.



Doch leider kann es vorkommen, dass etwas - auch von Ihnen - in den Vertragsbedingungen übersehen wurde, und Sie letztendlich doch nicht im Recht sind.



- Kam der Vertrag wirklich nicht zustande, oder schon, und ging die Meinungsverschiedenheit nur um die Art der Abholung?



- Ist den Vertragsbedingungen des Maklers sowie im Vertrag, den Sie unterschrieben haben, wirklich zu entnehmen, dass Sie 7 Tage/168 Stunden Zeit haben ab dem Zeitpunkt des Abschlusses (- wie wurde gezählt?-) bis zur Abholung, und dass bei einem Verhalten, wie es der Verkäufer an den Tag gelegt hat, ein Vertrag nicht zustandegekommen ist, und Sie auch nicht zu irgendeiner Zahlung verpflichtet sind?



ME wäre es nicht unratsam, in einer solchen Situation alle Vertragsunterlagen zweifach auszudrucken bzw. zu kopieren, Vermerke anzufertigen über allfällige Gespräche, Telefonate, und damit zu einer anwaltlichen Erstberatung zu gehen. Entweder in eine RA-Kanzlei (Honorar für Erstgespräch sollte sich vorabklären lassen) oder zur Ersten Anwaltlichen Auskunft.



Ein Auto - da geht es ja wohl um einiges Geld, - und hier sollte mE alles daran gesetzt werden, dass Sie nicht einen Prozess verlieren. Möge es nur um die Provision gehen oder auch um mehr (Auto bezahlen müssen...?)



mfg, Akita


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