kein zahlungseingang

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
Antworten
Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

kein zahlungseingang

Beitrag von JUSLINE » 12.04.2004, 12:43

hallo,



vor einiger zeit (2jahre) erstellte ich eine hp für den scheff meiner frau. es sollte eigentlich nur eine simple seite werde, wurde aber sehr gross und auch aufwendig. zahlungsvereinbarung wurden vor anderen kollegen meiner frau getroffen, jedoch nie eingehalten. kann ich die seite vom server löschen bis zahlungseingang? ich glaube dass der nette herr jetzt nachdem das layout steht die weiterarbeit an jemanden abgeben möchte.

gehört das layout nicht mir nach copyright gesetz oder bezieht sich copyright nur auf die bilder und texte?



vielen dank und frohe ostern




Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: kein zahlungseingang

Beitrag von JUSLINE » 13.04.2004, 12:10

Haben Sie dem Chef Ihrer Gattin schon einen Zahlschein zugeschickt? (Dumme Frage..)



Natürlich steht Ihnen das vereinbarte Geld zu. Doch ist das hier nicht ein psychologisches Problem?



Abgesehen vom Mahnschreiben per Rechtsanwalt oder eingebrachter Mahnklage, auch das prompte Löschen einer Seite von (offensichtlich Ihrem) Server bzw. dem Server, auf den Sie Zugang haben könnte zu einer entsprechenden Klimaverschlechterung am Arbeitsplatz - für Ihre Frau - führen. Aber damit werden Sie wohl ohnedies rechnen..



Die Vorgangsweise benötigt taktisches Geschick plus Kenntnisse der Rechts- u n d Sachlage. Je nach der Summe, um die es geht, würde ich mich an Ihrer Stelle schon um eine entsprechende anwaltliche Vertretung bemühen.



Liste der Österreichischen Rechtsanwälte auf der Startseite von http://www.jusline.at



mfg, Akita


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: kein zahlungseingang

Beitrag von JUSLINE » 13.04.2004, 12:22

vielen dank für die antwort, meine frau ist schon lange in einer anderen firma, also das ist kein problem.

einen zahlschein habe ich noch nicht geschickt, jedoch zahlreiche emails in denen er auch zusagte den betrag *nächste woche* zu überweisen-nächste woche liegt schon einige zeit zurück. gestern erhielt ich diese mail, nachdem ich ihm mitteilte dass ich bis zahlungseingang einfach nur seinen namen auf den server legen werde (hab ich auch getan):



Da es keine dokumentierte Vereinbarung bezüglich Bezahlung bzw. Zahlfrist gibt, solltest du in deinem eigenen Interesse davon absehen, irgendwelche Hinweise auf meiner Webseite zu positionieren. Wenn du es wirklich möchtest, können wir die Klärung aber einem Rechtsanwalt überlassen.



hier jedoch der auszug der mail wo er zusagte zu zahlen:



Da ich die € 650 derzeit nicht so einfach aus dem Ärmel schütteln kann, meine Frage: Ist es OK für dich, wenn ich dir kommende Woche einmal € 300 überweise, und den Rest in Kürze?

Und ab wann bist du bereit weiter an der Seite zu arbeiten?



bei uns sieht es zur zeit finanziell nicht gut genug aus einen anwalt zu konsultieren und wir hoffen dass wir vielleicht hier tipps zur klärung bekommen können, denn strafbar machen möchte ich mich nicht.






Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: kein zahlungseingang

Beitrag von JUSLINE » 13.04.2004, 12:50

Tatsächlich würde ich an Ihrer Stelle vorsichtig sein mit etwaigen "Maßnahmen", die den Schuldner zur Zahlung bringen sollen. Sowas könnte auch "nach hinten losgehen". Auch wenn Sie Recht auf Bezahlung Ihres "Werks" haben.



Er möchte, dass Sie an der Webseite weiterarbeiten. Wie wäre es mit einer Zahlungsvereinbarung in Raten? Wie die Mail klingt, könnten ja tatsächlich Zahlungsschwierigkeiten bestehen.



Auch im Falle, dass es zu einer gerichtlichen Austragung kommen sollte, wird der Richter zu allererst auf den Abschluss eines Vergleiches, zB Zahlung in Raten, hinarbeiten. Und da sind dann auch noch weitere Kosten, die anfallen. Wenn Sie also weiterarbeiten wollen an der Webseite, vielleicht lässt es sich so abmachen, dass mit jeder Monatszahlung für die laufende Arbeit auch ein Teil des Rückstandes beglichen werden? Vielleicht waren 300 Euro schon zuviel.



mfg Akita


Benutzeravatar
JUSLINE
Beiträge: 5940
Registriert: 21.03.2007, 15:43

RE: kein zahlungseingang

Beitrag von JUSLINE » 13.04.2004, 13:21

er sagt zwar dass er möchte dass wir weiterarbeiten, fragt aber weiterhin herum ob sich jemand findet der das design weiterführt. wenn jemand anderes die seite übernimmt, dann soll er zuerst zahlen oder sich eben eine ganz neue seite erstellen lassen. die von uns erstellte hat einen *wert* von ca €3500,-- (konkurenzpreis), er ist sich darüber im klaren da er schon etliche angebote eingeholt hat.

über ratenzahlungen wären wir sicherlich mehr als erfreut, aber es kommt von seiner seite einfach nichts ausser anforderungen dies oder das sofort zu ändern, bilder einzufügen oder sonstige updates durchzuführen (was wir auch gerne machen sofern er dafür bezahlt). es handelt sich hier auch um keine businesspage, sondern eine reine privatseite....

vielleicht geschieht ja ein wunder und er überweisst etwas.


Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 93 Gäste