Homepages

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JUSLINE
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Homepages

Beitrag von JUSLINE » 01.04.2004, 11:45

Ich bräuchte bitte einen Rat in Sachen Homepage.

Ich bin eine Privatperson und habe für 2 Vereine in Wien Homepages erstellt.

Für die Erstellung und Wartung sind keine Kosten angefallen, da sich die Vereine

ohnehin keinen Webdesigner leisten könnten.

Für den Zweck der Veröffentlichung haben mein Mann und ich von unserem Telefonanschluss einen Internetzugang eingeleitet, damit wir sie auf unseren Webspace ausstellen können.

Die Vereine teilen sich die monatlichen Kosten für den Datenverbrauch für up und download.

Ich finde das gerecht und bis jetzt hat das auch gut geklappt.

Jetzt ist aber folgendes eingetreten:

Die Homepages sind sehr schön geworden und plötzlich sagen die Vereine, die Homepages gehören ihnen.

Sie begründen das damit, dass die Betextung den Verein wiederspiegelt und deshalb die Homepages ihr eigen sind und sie alle Verfügungsrechte haben.

Bei allem Respekt, das kann doch nicht sein- haben die Vereine einen Besitzanspruch an meine Arbeit?

7 Monate habe ich an den Homepages gearbeitet, der größere Verein ist in 3 Sprachen ausgeführt,

die kleinere Homepage spiegelt einen medizinischen Verein und dessen Aktivitäten wieder.

Beide Homepages liegen auf ein und den selben Webspace, es mutet nur so an,

als wenn sie von einander getrennt wären.

Die positive Resonanz im Internet und die GB-Einträge sprechen eine

deutliche Sprache, die Homepages werden von den Mitgliedern oft besucht.

Aus Deutschland, wo es viele von diesen Vereinen gibt, haben mir verwandte Vereine per Mail Glückwünsche

zur sehr schönen Homepage ausgesprochen.

Aber es bleibt ja nicht bei Vereinshöflichkeiten: eine Botschaft in Wien, eine Kirchengemeinde und

diverse Firmen reagieren sehr positiv auf die Homepages.

Und jetzt will der größere Verein mir diese Homepage einfach wegnehmen, sie in ihre Vereinsstatuten

aufnehmen und von Privat auf gewerblich ummelden.

Ich habe die Homepages als unverkäuflich und nicht übertragbar ausgesprochen, das hat zusätzlich auch noch so viel Aufregung gebracht, dass ich heute, aus den Reihen des größeren Vereins auf das übelste beschimpft werde.

Der größere Verein ist in Wien bekannt, aber leider finanziell am Ende.

Ich möchte ihn auch nicht Klagen, aber ich bräuchte dringend einen Anwalt der mich beraten und mir helfen kann.

An eine Löschung möchte ich gar nicht denken und das wäre auch die letzte Konsequenz, es muss doch einen

anderen Weg geben um die Vorgangsweise des größeren Vereins abzustellen- oder ist er im Recht?

Bitte helfen sie mir-Mit freundlichen Grüßen Promi






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JUSLINE
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RE: Homepages

Beitrag von JUSLINE » 02.04.2004, 09:07

Und jetzt will der größere Verein mir diese Homepage einfach wegnehmen, sie in ihre Vereinsstatuten

aufnehmen und von Privat auf gewerblich ummelden.

Ich habe die Homepages als unverkäuflich und nicht übertragbar ausgesprochen, das hat zusätzlich auch noch so viel Aufregung gebracht, dass ich heute, aus den Reihen des größeren Vereins auf das übelste beschimpft werde.

Der größere Verein ist in Wien bekannt, aber leider finanziell am Ende.



Soweit ich Sie verstanden zu haben glaube, haben Sie Aufwendungen in Form von Zeit und Mühe getätigt, um die Homepages zu erstellen, und damit auch persönliche Zwecke (Anerkennung) verfolgt. Dies in der Erwartung, dass die Homepages auch in Zukunft von Ihnen wie bisher als Webmaster betreut werden und über den von Ihnen bereitgestellten Internetzugang laufen werden. Und es war auch vereinbart (?), dass keine gewerbliche Nutzung erfolgen wird.



Daran möchte sich der größere der Vereine nun nicht gebunden fühlen und die Webseite sozusagen "selbst übernehmen".



Eine Webseite ist mE so etwas wie eine Visitenkarte des Vereins, wenn nicht mehr. Der Verein, handelnd/vertreten durch seine satzungsmäßig befugten Organe, hat ein unverzichtbares Recht, sein Namensrecht geltend zu machen und zu verlangen, dass Sie zB diese Webseite nicht mehr veröffentlichen. Andererseits wird das von Ihnen erstellte "Werk Webseite" dann Urheberrechtsschutz genießen, wenn sie die Voraussetzungen einer "individuellen Schöpfung" erfüllt. Das ist bei routinemäßig erstellten Webseiten nicht der Fall, deren Aufmachung sich im Alltäglichen bewegt (OGH 24.4.2001, 4 Ob 94/01d).In Ihrem Fall, so wie Sie es schildern, dürfte aber sehr wohl ein solches geschütztes Werk vorliegen.



Es ist wichtig, sich darüber klar zu werden, was eigentlich vereinbart wurde zwischen Ihnen und den Vereinen (auch konkludente/schlüssige Vereinbarungen sind möglich) bezüglich der Zukunft. Bzw. wenn nun Ihre danach berechtigten Erwartungen, in die sie bzw. um deren Erfüllung wegen Sie sich so viel Mühe gemacht haben, nicht erfüllt werden, stellt sich für mich schon die ganz konkrete Frage, ob Sie dann nicht im Zuge einer vermögensrechtlichen Auseinandersetzung mit dem Verein, der die Webseite in Zukunft gewerblich nutzen möchte (Buchverkauf, Werbeeinnahmen..) eine Entschädigung erhalten können im Gegenzug gegen die Überlassung der Webseite.



Vielleicht wäre es nicht schlecht, die Sache noch etwas zu überschlafen, jedenfalls bevor die Emotionen beiderseits zu stark werden und das schöne Werk unsinnigerweise gelöscht wird. Wer wird denn in Zukunft die Webseite warten, wenn nicht Sie? Hat nicht auch der Verein noch ein Interesse an gütlicher Regelung?



Versuchen Sie vielleicht, Kontakt aufzunehmen mit einer rechtlich versierten Person im Dunstkreis des Vereins oder mit einem statutarisch vorgesehenen Schiedsgericht (obwohl wahrscheinlich nicht zuständig), - ansonsten bleibt der Weg zu eine/r/m spezialisierten Rechtsanwalt .



mfg, Akita


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RE: Homepages

Beitrag von JUSLINE » 04.04.2004, 12:14

Sehr geehrte Akita, um auf ihre Fragen zu antworten:



1)Eine gewerbliche Nutzung der Homepages war nie vereinbart !

2) Über einen Verkauf der HPs wurde ebenfalls nie gesprochen.

Die allgemeinen Vereinbarungen waren:



3)Der Verein wollte ins Internet und hat mich (freundschaftlich) gebeten, wenn ich es könne(HTML-Kenntnisse habe)

das zu ermöglichen und auch die Homepages (HPs) auch zu aktualisieren.



4)Das mit den Internetanschluss hat sich deshalb ergeben, weil mir während der Erstellung der HPs mitgeteilt wurde,

es gäbe kein Vereinslokal, wo ein Telefon-Anschluss zur Verfügung stünde.

So kam es zu meinem Internetanschluss mit der Zusage seitens des Vereins,

dass sie die Kosten für up und download tragen.

Das halten die Vereine auch ein- kein Problem !



Dann hat es damit begonnen, dass sie den Internetzugang auf den Vereinsnamen anmelden wollten.

Das ging wiederum seitens des Internet-Anbieters nicht-(wie als wenn es nicht hätte sein sollen)

weil der Internetanschluss in unsere Telefonrechnung integriert ist.

Für mich völlig Logisch, aber nicht für die Vereine.

Ich habe ihnen mitgeteilt, dass es keinen eigenen Internetanschluss für sie geben wird.

Deshalb verstehe ich auch den Besitzanspruch nicht, der Webspace/ auch die Homepages. gehören ihnen !



Als hätten die Vereine einen „ dummen „ gesucht der ihnen eine HP macht, die sie dann “einstreifen „ können. - wenn sie mich verstehen ?

Natürlich wurde das nie ausgesprochen, es ist ein Gedanke von mir,

der mir gleich bei der ersten Auseinandersetzung in den Sinn gekommen ist.



....die Visitenkarte eines Vereins.....

Ja natürlich, genau das wollte ich für den Verein schaffen !

„Damit die älteste Kultur, auf unserer Seite der Halbkugel eine zeitgemäße Präsentationsplattform für ihre Vereinsthemen,

Veranstaltungen und die Rückblicke ihrer Veranstaltungen hat“

Mehr war auch nicht vereinbart !



Und ich achte sehr darauf, dass auch durch Verlinkungen kein Schaden für Ansehen des Vereins entsteht.

Ich habe in meinen Funktion als Administrator alle §§ über das ECG gelesen, ich kenne

mich im Bereich Copyright ebenfalls aus und ich halte alle Regeln einer Privaten HP ein.

Und selbst das reicht für den Verein nicht aus, ich werde immer öfter mit den Vorwurf- den Verein zu schädigen konfrontiert.



Die Besitzansprüche, die Beschimpfungen und die Frage: “Wem“ gehört „Was“ lassen mich nicht mehr schlafen.

Ich danke Ihnen sehr für ihre Antwort, ich werde in jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen.

Das hat man davon, wenn man jemand hilft !

Herzlichen Dank- Promi




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RE: Homepages

Beitrag von JUSLINE » 04.04.2004, 16:27

Wenn ursprünglich nicht an gewerbliche Nutzung gedacht worden war - vielleicht weil der Verein gar nicht richtig daran glaubte, dass aus dem Webseitenprojekt etwas Ordentliches werden könnte, dann schließt das mE aber doch nicht aus, dass in Zukunft eine gewerbliche Nutzung erfolgen könnte. Weil sich eben die Dinge ganz anders entwickelt haben, als vorausbedacht. Natürlich ist nicht die menschliche Niedertracht auszuschließen, wie sie auch vor Vereinstoren nicht Halt macht. Aber vielleicht könnte doch noch eine Einigung erzielt werden, - vielleicht mit einer Ersatzzahlung an Sie.



Aber ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass die von Ihnen erstellte Homepage von jemandem anderen in demselben Stil bzw. in der selben erfolgreichen Qualität dann weitergewartet werden wird können (Ausnahmen ja möglich..) Dann werden Sie wohl auch nicht damit einverstanden sein können, das "Ihr Werk" in Zukunft verschandelt werden könnte bzw. dann immer noch Ihr Name als Ersteller drauf steht..



Das verlangt eigentlich nach einer gütlichen Einigung. Die Webseite ist ja wohl auch ein gewisser Werbeträger für die Qualität Ihrer Arbeit. Die Sie ja vielleicht auch an andere Vereine gewerblich/gegen Entgelt oder Umsatzbeteiligung in Zukunft verkaufen könnten (?)



Jedenfalls wünsche ich Ihnen alles Gute für die Umsetzung einer konstruktiven Lösung.



mfg, Akita


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