Anmahnung wegen eines rein privaten Verkauf bei Ebay .

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JUSLINE
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Anmahnung wegen eines rein privaten Verkauf bei Ebay .

Beitrag von JUSLINE » 20.01.2004, 23:39

Meine Anfrage wie Ihr darüber denkt!



Ich habe als reine Privatperson vor ca. 10 Jahren ein Einfamilienhaus in eigener Bauleitung und mit sehr viel Eigenleistung errichtet wozu ich sehr viel Material und Werkzeug erwerben mußte und wovon noch einiges davon in meinem großen Keller liegt.

Deshalb habe ich jetzt begonnen seit dieses nicht mehr benötigte Elektromaterial, Werkzeug usw. über Ebay zu verkaufen.

Hierbei handelte es sich wohlbemerkt sowohl um gebrauchtes als auch noch neues Material, dass auch alles dementsprechend ganz korrekt unter Ausschluss jeglicher Garantie und auch als Privatverkauf angeboten und ohne bisherigen Ärger zu einem großen Teil auch verkauft werden konnte..



Wie aus heiterem Himmel wurde mir auf einmal Anfang Dezember von einer bestimmten Anwaltkanzlei eine Abmahnung schriftlich zugestellt in dem ich als ein gewerbsmäßiger Händler bezeichnet werde und deshalb gegen einer Vielzahl von gesetzlichen Verordnung verstoßen hätte und damit auch eine vorgeschrieben Unterlassungserklärung zu unterschreiben hätte und mich auch über eine entsprechend hohe Zahlung zu diesem Vorwurf regelrecht freikaufen könnte, da mir anderweitig eine mehrere Tausend EUR hohe Vertragsstrafe angedroht wurde.



Voller Entsetzen über dass meiner Auffassung nach regelrecht herrschende Raubrittertum, wonach in Deutschland anscheinen vollkommen ungestraft eine bereits schon dafür bekannte Anwaltkanzlei hier vollkommen unbescholtene Bürger derart nötigen bzw. wie ich es auch sehe regelrecht schon Erpressen kann, habe ich obwohl meine Wut darüber grenzenlos war, erst einmal nicht weiter darauf reagiert.



Dies scheint diesen Anwälten jedoch nicht weiter zu beunruhigen indem sie mich nun weiterhin innerhalb von 6 Wochen schon zweimal erneut unter wiederholenden erpresserischen Androhungen und neuer Fristsetzung angeschrieben haben, dass ich endlich diese Unterlassungsklage zu unterschreiben und die geforderte Zahlung zu leisten, hätte da anderweitig jetzt gegen mich gerichtlich vorgegangen wird.



Für mich unfassbar, dass sich anscheinend hier immer wieder nur ganz bestimmte und auch schon dafür bekannte Rechtsanwälte in regelrechter finanzieller Raffgier jetzt auch über ganz normale unbescholtene Privatpersonen herfallen die bei Ebay etwas verkaufen wollen.



Hierbei wäre für mich auch zu wissen wie man eigentlich auch an meine Daten gekommen ist und ob man sich hier nicht auch schon selbst verbotener Software bedient.



Ich mache mir jetzt deshalb auch Gedanken ob ich mich nicht diesbezüglich auch einmal an die Presse und dementsprechende TV-Sender wenden sollte, da ich nichts verbotenes getan habe und somit auch nichts zu befürchten hätte.




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RE: Anmahnung wegen eines rein privaten Verkauf bei Ebay .

Beitrag von JUSLINE » 07.02.2004, 13:47

Die Adresse wird von Ebay bekanntgegeben, zumindest an den Käufer einer Ware, - weiß nicht, ob nicht auch manchmal an einen bloßen Bieter (das müsste irgendwo in den Geschäftsbedingungen stehen).



Zu klären wäre auch, welches Recht anzuwenden ist bzw. welches Gericht (in Ö oder D) in diesem Fall das Zuständige wäre. Das müssten Sie auch mit den Geschäftsbedingungen unterschrieben haben.



Falls es sich um ein deutsches Gericht handeln sollte, dann wird wohl auch die deutsche Rechtssprechung zum Thema relevant sein.



Möglicherweise ist demnach die RA-Kanzlei im Recht, und Sie haben tatsächlich Verordnungen übertreten bzw. die verlangte Zahlung steht zu.



An Ihrer Stelle würde ich mich dem Schreiben nicht spassen und umgehend (vielleicht online) Auskunft einer auf Online-Recht spezialisierten deutschen RA-Kanzlei einholen (Suche unter Google uäm. möglich, es gibt viele Rechtsanwälte in D).



mfg, Akita


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