E-Commerce Gesetz

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
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JUSLINE
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E-Commerce Gesetz

Beitrag von JUSLINE » 30.10.2003, 11:17

Ich habe gestern einen Brief von einem Anwalt bekommen, dass meine Homepage nicht dem E-Commerce Gesetz entspricht.

Folgendes steht in diesem Brief:



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Meine Mandantschaft verfolgt gemäß ihren Statuten das Ziel, im Internet den lauteren Wettbewerb im Sinnes des UWG sicherzustellen, um jeden Unternehmer und Privaten die gleiche Ausgangslage zu garantieren.

Hauptaufgabengebiet ist die Abwehr von Werbe-Emails (SPAM) sowie die Überwachung der Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften in Zusammenhang mit dem Auftreten im Internet.

Gemäß § 5 Abs. 1 E-Commerce Gesetz (seit 1. 1. 2002 in Kraft) ist jeder, der eine Homepage veröffentlicht, verpflichtet, unter anderem folgende Mindestinformationen über sich bzw. das Unternehmen leicht und unmittelbar auffindbar ersichtlich zu machen:



Name oder Firma des Betreibers der Homepage

Genaue postalische Adresse

Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht (falls vorhanden)

Telefonnummer, Faxnummer, E-Mailadresse, über die ein Internetnutzer schnell und einfach mit dem Betreiber der Homepage in Kontakt treten kann

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls dies gemäß UstG notwendig ist)

Angehörigkeit einer Kammer oder ähnlicher Einrichtung

Zuständige Aufsichtsbehörde (sofern Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt)

Genaue Preisbezeichnung der Produkte samt Zuschlägen und Abgaben

Veröffentlichung von AGBs



Gemäß den mir vorliegenden Informationen und Screenshots (Ausdrucken) der Ihnen zurechenbaren Website...haben Sie die obengenannten Mindestinformationen nicht gesetzeskonform veröffentlicht. Aus diesem Grund verhalten Sie sich somit im Vergleich zu der restlichen Internetgemeinde unlauter, da Sie gegen § 5 Abs. 1 E-Commerce Gesetz verstoßen und sieht sich daher meine Mandantschaft gezwungen, Ihnen diesen Sachverhalt mitzuteilen.



Gemäß § 14 UWG können Unterlassungsansprüche nicht nur von Mitbewerbern geltend gemacht werden, sondern auch von zur Förderung der wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen gegründeten Vereinen, wie im vorliegenden Fall dem Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs im Internet.



Um sicherzustellen, dass Sie in Zukunft mit lauteren und somit fairen Mitteln Ihren Internetauftritt darstellen, fordere ich Sie im Namen meiner Mandantschaft auf, die beiliegende Unterlassungserklärung innerhalb der angegebenen Frist abzugeben und den rechtskonformen Informationsgehalt Ihrer Homepage herzustellen.



Ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 E-Commerce Gesetz ist gemäß § 26 E-Commerce Gesetz im Fall einer Anzeige mit einer Verwaltungsstrafe bis EUR 3.000,00 bedroht und berechtigt meinen Mandanten zur Einbringung einer zivilrechtlichen Unterlassungsklage, wobei hier eine Bemessungsgrundlage von EUR 36.000,00 zur Anwendung kommt.



Aufgrund des rechtlich relevanten Sachverhaltes war meine Mandantschaft gezwungen, meine anwaltliche Vertretungsleistung in Anspruch zu nehmen. Da Sie aufgrund Ihres Rechtsverstoßes dies verursacht haben, sind Sie aus schadenersatzrechtlichen Gründen verpflichtet, die meiner Mandantschaft entstandenen Kosten ... zu ersetzen.

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Gefordert werden 482,76 Euro und die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung bis zum 31. 10. 2003.



Was soll ich nun am Besten tun? Der Witz bei der Sache ist, dass ich gar keine kommerzielle Webseite betreibe, sondern eine private Homepage. Ist dieses E-Commerce Gesetz auch bei privaten Pages wirksam?



Vielen Dank für Ihre Antwort!



DorisMihokovic
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Registriert: 16.04.2007, 16:57

RE: E-Commerce Gesetz

Beitrag von DorisMihokovic » 05.12.2003, 10:02

Mit diesem Problem sind Sie nicht alleine. Infos, was Sie dagegen tun koennen, finden Sie unter http://www.electronic-business.at/news/786.html




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