Folgendes Problem:
in einem freien Forum, wurde von einem User ein Betrag gepostet, wo eine unbekannte Person als Pferdeschänder angeprangert wurde.
Ab wann ist der Betreiber verpflichtet, die IP-Adressen des Verfasser bekannt zugeben.
Im konkreten Fall, der deutschen Polizei aufgrund einer alleinigen EMail-Anfrage (Identität des Absenders ist überprüft).
Wie weit ist der FOrumbetreiber selbst für diesen Beitrag anklagbar (Üble Nachrede).
VIelen Dank für die Hilfe
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