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JUSLINE
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Beitrag von JUSLINE » 05.10.2003, 22:38

Folgendes Problem:



in einem freien Forum, wurde von einem User ein Betrag gepostet, wo eine unbekannte Person als Pferdeschänder angeprangert wurde.



Ab wann ist der Betreiber verpflichtet, die IP-Adressen des Verfasser bekannt zugeben.



Im konkreten Fall, der deutschen Polizei aufgrund einer alleinigen EMail-Anfrage (Identität des Absenders ist überprüft).



Wie weit ist der FOrumbetreiber selbst für diesen Beitrag anklagbar (Üble Nachrede).



VIelen Dank für die Hilfe






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