internetauktion

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
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JUSLINE
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internetauktion

Beitrag von JUSLINE » 07.08.2003, 10:40

ich habe bei onetwosold einen laptop an eine dame (lt. name und adressangabe) versteigert. nachdem ich mit dieser dame per mail ausgemacht habe, dass sie ihn abholt, ist ein junger mann gekommen, hat sich selber von der funktionstüchtigkeit des gerätes überzeugt, mir das geld gegeben (ohne irgendwas schriftlich zu machen) und ist wieder gegangen. nun bekomme ich emails, dass das gerät statt 14 zoll nur 13 zoll haben soll und er seinen anwalt bemüht wenn ich nicht innerhalb von 2(!) tagen 60€ auf das konto eines bestimmten mannes (hab den namen noch nie gehört - er hat sich ja auch nicht vorgestellt bei der übergabe) überweise, denn in der auktion stand 14 zoll und das wäre versuchter betrug. ich bin mir nicht mehr sicher, ob das ein 14 oder 13 zoll war, hab ich ihm doch alles mitgegeben was ich zu dem gerät besaß. noch dazu hat er das gerät doch gesehen als er es abholte.

was kann ich jetzt tun?




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JUSLINE
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RE: internetauktion

Beitrag von JUSLINE » 25.08.2003, 10:03

Oje, so eine Sache wird aufwändig, wenn man nicht die genauen gesetzlichen Bestimmungen, die Geschäftsbedingungen von OneTwoSold, die Judikatur und überhaupt die Infos zu Internetrecht hat und v.a. viel Zeit, um sich das anzueignen..



Mal voraus: Ich weiß es nicht auswendig, wie die Rechtslage ist. Würde - als OneTwoSold Käufer mit einigen Käufen - eigentlich annehmen, dass sich die Sache mit der Untersuchung und Übergabe der Ware plus Bezahlung eigentlich erledigt haben müsste. Der Käufer hat eine Vertretung geschickt, und ja offensichtlich das Gerät erhalten, und auch keinen Vorbehalt gesetzt, dass er die Ware nur auf Untersuchung nehmen möchte.



Wenn Sie allerdingst den Computer als ein anderes Gerät angekündigt haben, als es das dann war, frage ich mich schon, ob Sie da nicht doch Verpflichtungen treffen.



60 Euro zu zahlen - wofür denn eigentlich ? würde ich persönlich aber auch für überhöht halten, -warum wurde das Gerät nicht zurückgebracht oder ganz normal - ohne Anwalt - per Internet-feedback reklamiert?



Geld retour, Gerät retour - Rückabwicklung - das sollte es eigentlich sein..



Auf welche Argumente stützt sich denn der Anwaltsbrief?



mfg, MA.


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RE: internetauktion

Beitrag von JUSLINE » 16.11.2003, 10:46

Hallo!



Wie von meiner Vorrednerin würde ich auch gerne den Anwaltsbrief zitiert wissen um weiteres sagen zu können, oder gibts da etwa keinen und der gute Mann hat alles zum Schein geschrieben?





Grüße

Mcjay


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