Onlinebestellung wurde an eine andere Person verkauft

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hai
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Onlinebestellung wurde an eine andere Person verkauft

Beitrag von hai » 16.12.2021, 10:10

Hallo!
Ich habe bei einem Unternehmen einen Computer online bestellt.
Jetzt habe ich eine Information vom Verkäufer erhalten, dass der Computer an einen anderen Käufer verkauft wurde, da er angeblich unmittelbar vor mir bestellt hat.
Folgendes hat mir der Verkäufer geschrieben:
--------------
Bedauerlicherweise wurde(n) der/die von Ihnen bestellte(n) Artikel
bereits verkauft, da ein anderer Kunde seine Bestellung unmittelbar vor
Ihnen aufgegeben hat.
--------------

Es hat nur 1 Stk. auf Lager gegeben.
Daher wollte ich fragen, ob ich da trotzdem ein Recht auf den Computer habe und darauf bestehen kann den bzw. einen Computer zu erhalten. Wohin kann ich mich da wenden?

Vielen Dank für eine Antwort.



alles2
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Re: Onlinebestellung wurde an eine andere Person verkauft

Beitrag von alles2 » 16.12.2021, 12:01

Da müsste man sich den genauen Ablauf und Wortlaut ansehen. Eine Auftragseingangsbestätigung allein wäre zu wenig. Da heißt es nämlich oft nur, dass die Firma die Bestellung erhalten hat und es überprüft wird. Sobald man eine Bestellbestätigung ausgestellt bekommen hat, kommt es zu einem Vertragsabschluss. Dann liest man sowas wie, dass die Bestellung angenommen wurde, bearbeitet und der Artikel (in x Tagen) versendet wird. Die Frage ist auch, ob und wann bereits bezahlt wurde (Vorauskasse), weil damit eine gewisse Verbindlichkeit gegeben wäre. Ist der Händler vertragsbrüchig, könnte man ihn mit einer Schadensersatzklage drohen. Oder man bestellt den Artikel woanders und verlangt vom säumigen Händler den Differenzbetrag, was jedoch auch schwer durchsetzbar ist.

Damit solltest Du einen ersten Überblick bekommen haben und kannst ihn je nachdem konkrete, berechtigte Forderungen stellen. Kommst Du zu dem Ergebnis, dass ein Vertragsbruch definitiv vorliegt und zeigt der Verkäufer keine Einsicht, kann man ihn wissen lassen, dass Du den Fall an den Konsumentenschutz der AK weitergeben wirst. Die entsprechenden Unterlagen sollten denen dann zumindest per Mail geschickt werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

hai
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Re: Onlinebestellung wurde an eine andere Person verkauft

Beitrag von hai » 16.12.2021, 16:03

Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe eine Bestellbestätigung und da ich per Vorauskassa bezahlt habe auch eine Zahlungsbestätigung erhalten und die Information, dass die Ware so schnell wie möglich verschickt wird.
Somit müsste ein Vertrag durchgeführt worden sein und könnte somit eine Schadenseratzklage druchführen.

Der Händler meldet sich auf meine letzten E-Mails nicht mehr.

Soweit ich es verstanden habe könnte ich mich jetzt an den Konsumentenschutz der AK oder da ich als Business Kunde bestellt habe an die Rechtsschutzabteilung der wko wenden - oder?
Danke

alles2
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Re: Onlinebestellung wurde an eine andere Person verkauft

Beitrag von alles2 » 16.12.2021, 17:58

Du hast Die Situation anhand der Informationen gut eingeschätzt. Zuerst schreiben, dass es auf die Reise geschickt wird und dann den Vertrag auflösen wollen, muss man sich nicht bieten lassen, da ein Vertragsabschluss zustande gekommen ist. Du kannst ihn auf die zwei bereits geschilderten Vorgehensweisen aufmerksam machen oder fragen, ob das Produkt nachbestellt wurde und wann Du eventuell mit einer Zustellung rechnen kannst. Der Lieferverzug geht noch nicht mit einer Vertragsauflösung einher. Einigt man sich auf eine letzte Frist, die auch nicht eingehalten wird, kann vom Kaufvertrag zurückgetreten werden. Erübrigt sich jedoch, wenn keine Nachfrist geduldet wird oder diese aussichtslos erscheint.

Du kannst ihm signalisieren, das Du das so nicht hinnehmen wirst und er sich um eine andere Lösung kümmern soll. Sollte er sich weiterhin innerhalb einer Frist nicht melden, würde das Herantragen an den Rechtsschutz/Anwalt/WKO in Erwägung gezogen werden. Der nicht zuletzt dadurch entstandene Schaden würde ihn in Rechnung gestellt werden.
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hai
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Re: Onlinebestellung wurde an eine andere Person verkauft

Beitrag von hai » 16.12.2021, 22:49

Danke für die Antwort.
Soweit ich nun verstanden habe kann ich dem Händler informieren, dass ich ein Recht auf den Kauf des Computers habe und er mir einen liefern muss.
Welche Frist kann ich da setzen bzw. er könnte sich dann ewig Zeit lassen und dann kann es sein, dass dann der Kaufvertrag nach einer Zeit erlischt?
Ich könnte aber auch lange warten. Prinzipiell hätte ich den Laptop gerne noch vor Weihnachten gehabt. Scheint aber beim Händler aktuell nicht lieferbar. Somit wäre es für mich auch in Ordnung wenn ich den Laptop auch bei seiner nächsten Lieferung erhält bzw. im Jänner kommt.
Wa könnte ich da konkret schreiben.
Danke für eine weiter Hilfe.

alles2
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Re: Onlinebestellung wurde an eine andere Person verkauft

Beitrag von alles2 » 16.12.2021, 23:40

Es kommt darauf an, auf was Du abzielst. Der einfachste Weg wäre, dass Du Verständnis zeigst, von ihm nur das Geld zurückverlangst und bei einem anderen Händler zuschlägst. Hast Du das Gerät bei diesem einen Händler zu einem besonders attraktiven Preis erstanden und pressiert es nicht, kannst Du eine angemessene Nachfrist irgendwo zwischen 1 und 3 Wochen (typischerweise 14 Tage) setzen. Im Bereich des Konsumentenschutz begeht man nämlich Vertragsbruch, wenn bei einer fehlenden Liefervereinbarung die Ware 30 Tage nach Vertragsabschluss noch immer nicht angekommen ist (§ 7a KSchG). Wird er die Lieferfrist nicht einhalten können oder läuft Dir die Zeit davon und würdest Du es woanders teurer kaufen müssen, müsstest Du ihm dies mitteilen, damit er darauf reagieren bzw. sich darauf einstellen kann. Begleicht er die Kosten nicht, könnte geklagt werden. Das gilt auch für sonstige materiellen Schäden, die im Zuge all dessen entstanden sein können.
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