Mein Router und ich

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JUSLINE
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Mein Router und ich

Beitrag von JUSLINE » 16.07.2003, 14:41

Mein Fall betrifft eher den Konsumentenschutz, aber da das ganze seinen Anfang im Internet nahm und auch mit Computern zu tun hat, poste ich hier:



Ende Mai ersteigerte ich (als Privatperson) bei EBay Österreich von einem Händler (nicht von einer Privatperson) einen WLAN-tauglichen Breitbandrouter - die technischen Aspekte sind hier nebensächlich, es geht mir nur ums Juristische.

Ich erhielt die Ware per Nachname und konnte sie für den von mir vorgesehenen Zweck als ADSL-Router in Betrieb nehmen. Das Gerät versah 6 Wochen lang seinen Dienst ordnungsgemäß. Am Wochenende führte mein Anbieter derartige Wartungsmaßnahmen durch (so vermute ich jedenfalls), sodass der Router keine Verbindung ins Internet herstellen konnte.



Es ist nicht die Schuld meines Internet-Anbieters, dass ich den Router jetzt nicht mehr verwenden kann. Andere Kunden, die Router anderer Hersteller einsetzen, haben keine Probleme. Auch wenn ich den Router umgehe und direkt vom ADSL-Modem einwähle funktioniert die Verbindung tadellos. Kurzum - ich habe recherchiert und entdeckt, dass dieses Gerät von diesem einen Hersteller im österreichischen Netz Schwierigkeiten hat, eine ADSL-Verbindung aufzubauen.



Jetzt zum eigentlich Teil - das Juristische:



Der Händler hatte bei der Auktion bei EBay NIE erwähnt, dass dieser Router eben solche Probleme in Österreich hat. Auch der Hersteller hat auf seiner offiziellen Website derartige Betriebsstörungen nie eingeräumt.



Wie ich jetzt gesehen habe, hat der Händler einen Hinweis auf der RECHNUNG platziert, dass dieses Gerät in Österreich auf Grund genannter Tatsachen für den Betrieb als ADSL-Router (sehr wohl aber für andere Betriebsarten) nicht zuverlässig einsetzbar sei.



Die Tatsache, dass der Router ADSL-Verbindungen eventuell nicht aufbauen kann, sehe ich als Produktmangel an! Denn immerhin habe ich das Gerät genau für diesen Zweck gekauft/ersteigert.

Da das bei der Übergabe nicht erkennbar ist - klarerweise kann man sowas nur im Betrieb feststellen - sehe ich ihn außerdem als versteckten Mangel an.

Da der Händler das erst auf der Rechnung beichtet und das nicht im Angebot bei EBay klar legt, kommt mir das schon sehr verdächtig vor! Denn dann ist ja der Kauf schon abgeschlossen.

Wenn man davon ausgeht, dass der Händler von diesem Mangel sehr wohl gewusst hatte (weil er hat's ja auf die Rechnung geschrieben), mir das aber erst nach Abschluss des Kaufes auf der Rechnung mitgeteilt hat, halte ich das für juristisch sehr bedenklich!



Ich habe zum damaligen Zeitpunkt, als ich die Rechnung erhielt, nicht reklamiert, weil ja alles funktioniert hat. Aber erst jetzt ist der "versteckte" Mangel zu Tage getreten.



Ich frage mich jetzt, wie ich in diesem Fall vorgehen kann!



Einerseits hat der Händler mich über diesen Mangel informiert, aber erst, NACHDEM der Kauf abgeschlossen war. Andererseits habe ich nicht sofort nach dem Lesen des ominösen Hinweises auf der Rechnung reklamiert, sondern hab's drauf ankommen lassen. In dem Zusammenhang hielt ich den Hinweis für vernachlässigbar, weil's ja bei mir bis vor kurzem funktioniert hat.



Ich bitte um juristischen Rat, was ich als Ersatz/Wiedergutmachung etc. verlangen kann und welche juristischen Mittel ich dazu einsetzen kann!




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