Automatische ID als personenbezogenes Datum gültig?

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
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StefKü
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Automatische ID als personenbezogenes Datum gültig?

Beitrag von StefKü » 03.12.2021, 09:21

Hallo zusammen,

eine Frage an die Runde die mit Internet und Programmierung etwas vertraut sind :D
Ich habe einen Generator in Auftrag programmiert, der Werbetexte mit Hyperlinks für interessierte Kunden erstellt. Diese Texte können die Kunden dann in ihren Webprojekten verwenden. Allerdings ist die Verwendung nur gratis, wenn sie den Hyperlink zum Auftraggeber nicht entfernen.

Damit der Auftraggeber dies protokollieren und verfolgen kann, speichern wir beim Erstellen der Werbetexte in eine Datenbank folgende Informationen (darauf weisen wir den Kunden in den AGBs und Datenschutzerklärungen hin - das sollte ja genügen):
  • Zeitpunkt des Erstellens
  • IP-Adresse des Kunden
  • Die automatische ID des Textes, die der Generator erzeugt im Bezug auf den generierten Werbetext
  • Bei manchen Texten speichern wir auch die Konatktdaten des Kunden wie Firmenname, E-Mail Adresse und Adresse, da dies der spezifisch generierte Werbetext so unterstützt
Die ID habe ich so programmiert, dass in den generierten Texten mehrere Hyperlinks versteckt damit versehen werden. Man sieht also zB in dem Werbetext einen Link auf www.google.at, im HTML Code verweist der Link jedoch auf www.google.at?generatedid=12345 - klar, dass man dann besser damit suchen kann. Die ID löst ja bei der Zielurl keine Aktion aus und ist somit gut getarnt.

Frage zur automatischen ID:
Gilt diese überhaupt im Sinne der DSGVO (also bei der Beauskunftung und Anfragen) als Identifikator bzw. personenbezogenes Datum? Immerhin ist diese ja nur eine fortlaufende Nummer, wie bei einer Rechnung beim Billa oder Spar und gilt eiegtnlich nur für den generierten Text. Quasi die Kombination einer Rechnungsnummer und einer Kundennummer. Die Kundennummer wäre zu beauskunften, aber die gibt es de facto ja nicht.

Weiters möchte der Auftraggeber früher oder später die Auswertung dieser ID - also die Suche nach generatedid=xxxxx automatisch erfolgt und nicht mehr manuell via Google- oder Bing-Suche. Muss ich das bei Anfragen via DSGVO oder der DSB bekannt geben oder beweisen oder kommen wir da mit "das machen wir immer manuell" durch? Da das ja sonst etwas automatisches wäre und wohl offengelegt werden sollte.

Sonst gäbe es ja nichts mehr zu bedenken, oder?
Die IP-Adresse und den Zeitstempel speichern wir, damit wir dann "beweisen" können, dass der Benutzer diesen Text erstellt hat. Das sollte doch im Sinne der DSGVO als berechtigtes Interesse genügen?

Besten Dank im Voraus.



JWhite001
Beiträge: 1
Registriert: 13.12.2021, 18:47

Re: Automatische ID als personenbezogenes Datum gültig?

Beitrag von JWhite001 » 13.12.2021, 18:49

Guten Tag, die automatische ID gilt nicht für personenbezogene Daten, Sie müssen Ihre eigene erstellen.

StefKü
Beiträge: 4
Registriert: 19.11.2020, 17:11

Re: Automatische ID als personenbezogenes Datum gültig?

Beitrag von StefKü » 17.12.2021, 18:37

JWhite001 hat geschrieben:
13.12.2021, 18:49
Guten Tag, die automatische ID gilt nicht für personenbezogene Daten, Sie müssen Ihre eigene erstellen.
Was meinen Sie mit "ich muss meine eigene erstellen"?
Ich brauche ja keine weitere ID, die Daten sind unter derselben ID gespeichert.

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