Inkasso

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JUSLINE
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Inkasso

Beitrag von JUSLINE » 10.03.2003, 16:49

Nachdem ein Telekommunikationsanbieter mich im November 2002 für angeblich in Anspruch genommene Unterhaltungsdienste zur Kasse bat und ich gegen seine Behauptung, ich schulde ihm Geld, Widerspruch einlegte, mahnte mich sein Inbkassobüro zweimal. Man drohte mir ein gerichtliches Verfahtren an. Eine überprüfbare Rechnung habe ich allerdings nicht erhalten. Nun bekam ich plötzlich die gleiche Forderung, ergänzt durch Gebühren eines neuen Inkassounternehmenens, welches sich auf die Daten der alten und strittigen Forderung bezieht. Soll ich auch gegen diesen neuen Versuch, vobn mir Geld zu bekommen, Widerspruch einlegen oder ist der Widerspruch von Nov. 2002 noch gültig?



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