haftung eines chatbetreibers

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JUSLINE
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haftung eines chatbetreibers

Beitrag von JUSLINE » 08.03.2003, 01:48

in wie weit ist ein betreiber eines kostenlosen, öffentlich zugänglichen chats für rechtsradikale äusserungen von usern verantwortlich? in dem chat gibt es natürlich aufpasser die für ruhe und ordnung sorgen, welche aber nicht 24 stunden da sind. so kommt es schon oft zu untenstehenden problemen.



zitat des vorwurfes eines users:



ok, ich werde mich jetz rechtlich etwas schlau machen, ihr wollt es nicht anders....



nachdem ihr hier eine plattform gegruendet habt die ja von den operatoren ueberwacht ist, kanns nicht sein dass hier nazis und paederasten ihr unwesen nach lust und laune betreiben was ja leichtest zu beweisen ist...



förderung, mittaeterschaft.. sehen wir da mal was eine sachverhaltsdarstellung an die staatsanwaltschaft ergibt... natuerlich besteht da nur ein verdacht....

aber wiederbetaetigung ist eben wiederbetaetigung...

zitat ende



aper
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RE: haftung eines chatbetreibers

Beitrag von aper » 13.01.2004, 20:03

absuluter blödsinn!



als chatbetreiber kann ich nicht immer sehen was meine besucher so treiben. erwische ich aber einen, dann ist sicher notwendig was zu tun.



die wirklich starken sachen spielen sich in den p2p fenstern von chats ab. wäre ja undenkbar wenn ich als chatbetreiber alles loggen würde.


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