Redesign bzw. komplette Neugestaltung

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JUSLINE
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Redesign bzw. komplette Neugestaltung

Beitrag von JUSLINE » 04.11.2002, 19:37

Sehr geehrte Damen und Herren!



Ich bin Inhaberin einer eBusiness-/Webdesign-Agentur. Nun sind 2 Aufträge hereinkommen, die das Redesign bzw. die komplette Neugestaltung von Websites betreffen, die von einer anderen Agentur entwickelt wurden.



Bei einer Website bleibt kein Stein auf dem anderen - die Seite wird vollkommen neu gestaltet, Inhalte werden tw. übernommen, diese wurden aber auch bereits in der ersten Version vom Kunden geliefert (also nicht von der ersten Agentur entwickelt).



Bei der 2. Homepage bleibt das Design unseres Vorgängers in großen Teilen unberührt. Zb befindet sich auf der Startseite eine Animation die von der Agentur entwickelt wurde (allerdings nach strikter Vorgabe des Kunden - dh die Agentur hat die konkreten Ideen und Wünsche des Kunden realisiert und nichts "frei erfunden").



Können Sie mir bitte in diesen beiden Fällen sagen, wie es hier rechtlich aussieht. Muss oder soll ich die Agentur, die nun "abgelöst" wird verständigen? Welche Pflichten haben wir als Agentur in den beiden Fällen, welche Pflichten hat der Kunde (= Auftraggeber)?



Danke im Voraus.

Sabine Pekarz




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