onlinversteigerung

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JUSLINE
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onlinversteigerung

Beitrag von JUSLINE » 06.10.2002, 23:53

habe 2mal inseriet mit einen buch hatte noch keine erfahrung mit den versteigerungen also gab ein ein buch kinderbuch(KARL MAY) preis 5 euro und schrieb das ich im ganzen 32 habe. und hab noch eine aufgeben da ich ja 32 bücher besitze dürfte mich aber da unglücklich oder unverständlich ausgedrückt haben. zuminderst bei einer anonce.es wurde ersteigert genau um die 5 euro der käufer den ich anschrieb um ihn zu fragen wann er das buch hollen will schrieb mir einige tage später er habe nicht ein buch um 5 euro gekauft sondern alle um 5 euro. ich sagte ihm das wärre so nicht richtig.er besteht darauf darauf fragten wir den anbieter der versteigerungen. der den kaüfer recht gab so das ich schmollend nach gab da ich anscheinend einen fehler machte bei der gleich laufenden war es aber klar ersichtlich.da er mich jezt mit mail zuschüttete schrieb ich den anbieter ich schenk sie ihm das ich meine ruhe habe ich sende sie ihm mit der post. auch das will er nicht er will sie persönlich abhollen das wieder will ich nicht mehr da ich jezt auch noch gesperrt wurde nur unannehmlich keiten hab weil ich kinderbücher versteigern wollte um 5 euro jezt droht er mit gericht den ich habe den vertrag nicht eingehalten denn ich muss es ihm geben sonst klagt er den wert der bücher ein etc.jezt habe ich die frage. was kann mir jezt passierren.der anbieter hat ihm meine adresse gegeben jetzt schreibt er briefe.wie kann ich da raus kommen bitte um antwort brauche ich jetzt einen anwalt ich bin unbescholten.was erwartet mich bei den angeblichen vertragsbruch bitte schreibt mir bald zurück




DorisMihokovic
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RE: onlinversteigerung

Beitrag von DorisMihokovic » 07.10.2002, 14:48

M. E. (ich bin jedoch kein Rechtsanwalt) ist der Vertrag aufgrund des Irrtums, nicht gueltig zustande gekommen. Es ist jedenfalls zu pruefen (Geschaeftsbedingungen), ob der Anbieter berechtigt war, Ihre Adresse weiterzugeben. Wenn Sie Ihre Ruhe haben wollen, schicken Sie ihm das Buch/die Buecher als Paket mit der Post. Den Aufgabeschein muessen Sie gut aufbewahren. Damit haben Sie Ihre Verpflichtungen - aus meiner Sicht - erfuellt, auch fuer den Fall, dass der Kaeufer das Paket nicht entgegennimmt.



Vielleicht kann Ihnen die Konsumentenschutz-Abteilung der Arbeiterkammer eine konkretere Auskunft geben

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JUSLINE
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RE: onlinversteigerung

Beitrag von JUSLINE » 07.10.2002, 15:01

danke für deine antwort das wollte ich ja aber ich soll dafür die kosten übernehmen er besteht auf persönliche abholung.den er will die kosten der post nicht bezahlen.jezt droht er mit polizei gericht ect,also soll ich es doch mit der post machen. ich war schon soweit das ich ihm die bücher schenke selbst da will er die post gebühr nicht bezahlen.oder jezt abwarten was das gericht dazu sagt es nervt wenn ich das gewust hätte wärre ich nie auf one two sold gegangen. wollts einmal ausprobierren.jezt soll ich wegen fomulierrungsfehler die bücher um 5 euro hergeben und noch drauf zahlen das ich sie verkauft habe das kanns ja nicht sein und gesperrt bin ich auch geworden da ich ein schwarzes schaf jezt bin.und er schreibt und schreibt er will klagen den wert der bücher was glaubt er was sie wert sind kinderbücher?UND SEINE RECHTSANWALT KOSTEN MÜSTE ICH AUCH BEZAHLEN:


DorisMihokovic
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RE: onlinversteigerung

Beitrag von DorisMihokovic » 07.10.2002, 21:24

Ich denke, dass dies ein Querulant ist, der viel Laerm um nichts macht. Nichtsdestotrotz empfehle ich, eine kostenlose Anwaltsberatung (AK, Rechtsanwaltskammer, Amtstag des Bezirksgerichts) in Anspruch zu nehmen.



Gegebenenfalls sollte die Uebergabe an einem neutralen Ort (keinesfalls in der Wohnung oder am Arbeitsplatz), mit einem Zeugen und nur gegen Uebernahmebestaetigung erfolgen. Fuer den Fall, dass er sich verspaetet, weder warten noch ein neuer Termin vereinbaren. Dies sollte bereits bei der Terminvereinbarung betont werden.

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JUSLINE
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RE: onlinversteigerung

Beitrag von JUSLINE » 15.12.2002, 13:25

Normalerweise haben Sie durch das anmelden bei einem Auktionator , dessen AGB gelesen und Genehmigt bzw. ANERKANNT . Wenn Sie sich dann " unbeholfen " ausgedrückt haben , steht dem anderen KÄUFER die Ware ---wie Beschrieben--zu . Bei eBay .zB. haben Sie dann seblst bestimmt , ob man Ihre Adresse ( z.T. mit Ihrer Genehmigung sogar Ihre Bankdaten !!) weitergibt und Sie erhalten die Adresse des Käufers. Die Abwicklun kann dann erfolgen , wobei Sie als VERKÄUFER die Bedingungen stellen . Dieses sollte Normalerweise schon aus der Auktion ersichtlich sein oder Sie schreiben Diese in Ihren Verkaufs-/Lieferbedingungen ( z.B. keine Selbstabholung , keine Nachnahme , usw. ) .



Wie ist Ihre Angelegenheit ausgegangen? Interessiert mich mal . Danke für Info im voraus!!


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