Dailer

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
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JUSLINE
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Dailer

Beitrag von JUSLINE » 12.04.2002, 21:58

Guten Abend,



ich bin heute auf eine interessante Seite gestoßen und frage mich, ob das, was der Seitenbetreiber da macht, überhaupt legal ist:



Gut, nennen wir die Site mal www.roteseiten.at (gibt es nicht, ich nehme auch an dass Links zu X-Seiten hier nicht so gerne gesehen werden)

Also gut, der Domainname will mir als User vormachen, daß ich hier sowas wie eine Datenbank mit X-Inhalten abrufen kann. Es werden auch verschiedene mögliche Inhalte genannt: Callboys, Hostessen, Swingerclubs, usw.

Außerdem wird man aufgefordert, ein Land auszuwählen

(Österreich, Deutschland, Schweiz,...) - wie das halt bei Dailern so üblich ist. Jetzt wirds aber interessant: der Dailerdownload beginnt, man akzeptiert, eine neue *kostenpflichtige* Verbindung wird aufgebaut - und man merkt, daß die vermeintliche Datenbank lediglich aus der Startseite und dem Dailerdownload besteht.



Was kann man davon halten? Ist sowas überhaupt erlaubt?

Muß der Betreiber der Site eventuell mit rechtlichen Konsequenzen rechnen? Fragen über Fragen...

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich Antwort bekommen würde.



Liebe Grüße Sabine




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RE: Dailer

Beitrag von JUSLINE » 13.04.2002, 22:00

Es könnte eine Verletzung des E-Commerce-Gesetzes vorliegen. Da dessen Erlassung in Umsetzung einer EU-Richtlinie erfolgte können Sie davon ausgehen, dass im EU-Raum ähnliche Regelungen wie im österr. Gesetz gelten.


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RE: Dailer

Beitrag von JUSLINE » 13.04.2002, 22:44

Gibt es eine Möglichkeit, den Betreiber der betreffenden Website *anonym* anzuzeigen? Ich wurde nicht geschädigt, beobachte die betreffende Person und ihre Aktivitäten im www allerdings seit einiger Zeit. Man könnte salopp behaupten, daß es sich um einen "Reservezuhälter" handelt, der unter anderem auch im www mit falschen oder überzogenen Versprechungen das große Geld vor allem im Adult Bereich zu machen versucht.


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RE: Dailer

Beitrag von JUSLINE » 15.04.2002, 09:10

Zumindest gibt es keine Vorschrift, die der Behörde erlaubt, anonyme Anzeigen einfach zu ignorieren.


DorisMihokovic
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RE: Dailer

Beitrag von DorisMihokovic » 17.07.2002, 18:47

Wenn Sie über eine kostenpflichtige Mehrwertnummer ins Internet gehen, schließen Sie - wie in anderen Fällen in denen es um Leistung gegen Bezahlung geht - rechtlich gesehen einen Vertrag ab. Der Umkehrschluss lautet natürlich: Wenn sich ein Webdialer ohne Ihr Wissen und Wollen installiert und ins Internet einwählt, kommt kein rechtswirksamer Vertrag zustande. In einem solchen Fall können Sie die Bezahlung der Gebühren verweigern, ebenso, wenn Sie über die anfallenden Kosten getäuscht oder nicht ausreichend über die Vertragsbedingungen informiert wurden.



Zu beachten ist, dass es bei den Mehrwertdiensten immer mindestens drei Beteiligte gibt: auf jeden Fall der PC-Besitzer (Kunde), der Netzbetreiber (z.B. Telekom, Hansenet o.a.), und der Anbieter des Mehrwertdienstes. Hinzukommen kann gegebenenfalls noch ein Vierter, nämlich der Betreiber der Webseite, auf der ein Dialer angeboten, bzw. beworben wird. Bis dato umstritten ist, in welchem Rechtsverhältnis diese Beteiligten zueinander stehen.



Das Problem dabei ist jedoch immer die Beweislast. Nach geltender Rechtslage müssen Sie als Betroffener nachweisen, dass kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist.



Sie schreiben, dass Sie nicht geschaedigt wurden. Sind Sie sich da wirklich sicher? Denn:

Das Programm, das bei anklicken heruntergeladen und dann am Rechner installiert wird, bricht die bestehende Verbindung ab und wählt das Internet in Zukunft über die Mehrwertnummer an (auch wenn Sie andere Seiten besuchen). Der Kunde zahlt dann statt dem günstigen Internettarif oft mehr als 2 Euro pro Minute.

Geschädigte Kunden, die UNWISSENTLICH eine Mehrwertnummer angewählt haben, haben auf Grund der Entgeltverordnung Anspruch auf Schadenersatz durch den Betreiber.


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RE: Dailer

Beitrag von JUSLINE » 25.08.2002, 13:58

Schreiben Sie an den Österreichischen Schuzverband.

Hier die Url: http://www.schutzverband.at/



mfG

Werbebüro Gruber

Heinz Gruber

Werbebüro

http://www.heinz-gruber.at

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RE: Dailer

Beitrag von JUSLINE » 15.12.2002, 13:31

Die Angelegenheit ist verhälnismäßig Einfach:

Nehmen Sie die www.??????????.de Website und gehen Sie zu Ihrer Polizeidienststelle und Bitten um Überprüfung.

In jeder größeren Stadt gibt es solche Stellen.

Viel Erfolg!!


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