Glücksspiele

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JUSLINE
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Glücksspiele

Beitrag von JUSLINE » 26.02.2002, 10:55

Hallo,



leider finde ich keine Informationen bezüglich "Bewerbung von Glücksspielen" (externer Link) - nach Deutschen Recht eindeutig verboten, jedoch wie sieht die Sachlage in Österreich aus?



vielen Dank & Grüße

Michael



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JUSLINE
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RE: Glücksspiele

Beitrag von JUSLINE » 26.02.2002, 21:33

Dazu § 168 StGB:

§ 168. (1) Wer ein Spiel, bei dem Gewinn und Verlust

ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängen oder das

ausdrücklich verboten ist, veranstaltet oder eine zur Abhaltung

eines solchen Spieles veranstaltete Zusammenkunft fördert, um aus

dieser Veranstaltung oder Zusammenkunft sich oder einem anderen

einen Vermögensvorteil zuzuwenden, ist mit Freiheitsstrafe bis zu

sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu

bestrafen, es sei denn, daß bloß zu gemeinnützigen Zwecken oder bloß

zum Zeitvertreib und um geringe Beträge gespielt wird.

(2) Wer sich gewerbsmäßig an einem solchen Spiel beteiligt, ist

mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu

360 Tagessätzen zu bestrafen.



Ein ausdrückliches Werbeverbot gibt es somit in den fraglichen Bestimmungen (meines Wissens auch im Glücksspielgesetz) nicht. Die Bewerbung verbotener bzw. nicht genehmigter Glücksspiele ist aber in mehrfacher Hinsicht problematisch (u.U. Aufruf zur Förderung strafbarer Handlungen, auch unlauterer Wettbewerb denkbar).


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