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Onlineauktion

Verfasst: 08.02.2002, 12:15
von JUSLINE
Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich aus einem unbegründeten Kaufrücktritt bei Onlineauktionen (zwischen Privat an Privat da das Onlinehaus nur sein Webportal zur Verfügung stellt)

Und welche Rechtsmittel stehen zur Verfügung – für einen Rücktritt, und welche um diesen zu unterbinden?


RE: Onlineauktion

Verfasst: 11.02.2002, 08:38
von JUSLINE
Spezielle Rücktrittsregeln gelten für Käufe über Internet nur nach dem Konsumentenschutzgesetz, das aber hier nicht anzuwenden ist. Wenn es tatsächlich ein unbegründeter - und somit unwirksamer - Rücktritt vom Kauf ist, können Sie weiterhin auf erfüllung bestehen.