Kauf über Internetauktion

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JUSLINE
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Kauf über Internetauktion

Beitrag von JUSLINE » 14.11.2001, 08:27

Ich habe über ein großes Internetauktionshaus ein elektronisches Gerät ersteigert und habe folgendes Problem:

Ich habe mich mit dem Verkäufer ,der in Amerika ist, in Verbindung gesetzt und wir haben die Versandkosten und die Zahlungsart ausgemacht.Nachdem ich aber den Betrag von ca 200 $ per Bank überwiesen hatte bekahm ich keine Antworten mehr auf meine Mails und das ersteigerte Objekt schon gar nicht, ich denke das ich da an einen Betrüger gekommen bin.

Welche Möglichkeiten habe ich ?

Hat es einen Sin ihn Privatrechtlich zu klagen ?

Wer trägt die Kosten die entstehen können ?

Habe ich eine Chance das Geld wiederzubekommen ?

mfG

Rainer




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JUSLINE
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RE: Kauf über Internetauktion

Beitrag von JUSLINE » 16.11.2001, 08:52

Auf jeden Fall muß die Sache dem Auktionshaus gemeldet werden, um diesem zumindest die theoretische Chance zu geben, schwarze Schafe auszuschließen. Man könnte auch über www.FindLaw.com versuchen, den Rat einer US-amerikanischen Beratungsstelle einzuholen. Geklagt werden müßte in den USA, wobei aber fraglich ist, ob sich´s bei dem Betrag auszahlt. Man liest zwar immer wieder, dass US-Anwälte bei sicheren Causen kein Honorar im europäischen Sinn verlangen, sondern einen bestimmten Prozentsatz des erstrittenen Betrages einbehalten, ob sich das alles aber auf Ihren Fall übertragen läßt ist mehr als fraglich.


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