Doppelte Versteuerung für Pakete aus Drittland

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llevela
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Doppelte Versteuerung für Pakete aus Drittland

Beitrag von llevela » 28.07.2021, 16:19

Ich bestelle gerne kleine Pakete über Aliexpress für meine Basteleien. Die Regel ab 1.07 traf mich hart, weil ich keine Alternative offline oder in EU-Handel habe. Die Seite hat aber sehr schnell reagiert und ein Steuerabgabe ab dem ersten Cent eingeführt. Jetzt habe ich ein Abholzettel bekommen auf ein bereits versteuertes Paket mit knapp 6€ zum draufzahlen. IOSS(Import One Stop Shop) hat Aliexpress, also sollte die Situation sich schnell klären lasen. Nur verstreicht schon bald die Lagerungsfrist in der Filiale(das ist auch keine richtige Post, sondern türkischer Handyladen.) und ich habe immer noch keine Antwort von der Post auf meine Anfrage. Was kann man machen? Was besagt die neue EU-Regelung genau? Deutschland hat eine Toleranz für Beträge unter 5€ angekündigt. Österreich führt zusätzlich zu der Steuer einen Importtarif betragsunabhängig 5€ ein. Im Netz findet man als Laie nur Zeitungsartikel zum Thema. Auskennen tut sich keiner. Was passiert jetzt eigentlich mit Privatpaketen? Werden diese auch versteuert wenn der Absender nicht in EU ist?



alles2
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Re: Doppelte Versteuerung für Pakete aus Drittland

Beitrag von alles2 » 28.07.2021, 22:21

Bin mir gerade nicht sicher, ob das in den Zeitungsartikeln richtig verstanden wurde. Soweit ich es überblicke, werden in Deutschland Importabgaben bis einen Euro nicht eingehoben. Das kommt mit dem deutschen Toleranzbetrag von 5 Euro bei 19 % Umsatzsteuer zwar etwa hin. Doch bei der Besteuerung gewisser Produkte des Grundbedarfs mit 7 % nicht mehr.

Der Einfuhr- oder Importtarif der österreichischen Post ist nichts anderes als eine Bearbeitungs- oder Servicegebühr, sollte der Händler den IOSS falsch oder gar nicht angewendet haben. In dem Fall oder ist die Sendung nicht als IOSS deklariert, kann das Beförderungsunternehmen nichts dafür, zumal es beim Abführen des Einfuhrumsatzsteuerbetrages an die Zollbehörde in Vorleistung getreten wäre und folglich die erwähnte Pauschale in Rechnung stellen würde. Man sollte dann den Händler damit konfrontieren, sofern er die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) auf der Rechnung ausgewiesen und verrechnet hat. Daher gilt es stets vorab zu klären, ob der Verkäufer ordnungsgemäß am IOSS-Verfahren teilgenommen hat, da einige schwarze Schafe das System missbrauchen. Es werden Steuer abgezogen, die nicht bezahlt werden.

Auch ist es möglich, dass dem Versender bei der Zollanmeldung ein Fehler unterlaufen ist (falsche oder gar keine Angaben zur Ware oder zum Sachwert) und es dem Zoll bei der stichprobenartigen Kontrolle unglücklicherweise aufgefallen ist. Die durch den Zollhindernis anfallende Erledigung der Formalitäten kann zu zusätzlichen Gebühren führen. Gerade bei einem Warenwert über 150 Euro, wenn dann - so wie vorher auch - Zollabgaben anfallen.

Private Geschenksendungen oder Warenmuster und -proben bei einem Warenwert bis zu 45 Euro unterliegen nach wie vor keiner Einfuhrabgaben bzw. müssen keine Mehrwertsteuer entrichtet werden. Neu ist eben, dass selbst bei Sendungen mit einem Sachwert unter 22 Euro eine Zollanmeldung notwendig wird.
Zuletzt geändert von alles2 am 19.09.2021, 10:03, insgesamt 1-mal geändert.
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frenz
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Re: Doppelte Versteuerung für Pakete aus Drittland

Beitrag von frenz » 31.07.2021, 17:37

Zur Hauptfrage selbst: Die Post kann und wird die bereits erfolgte Verzollung dieser Sendung nicht auf Zuruf ändern oder aussetzen.
Ich sehe daher nur 2 Möglichkeiten:

- Bezahlen und Sendung in Empfang nehmen
- Nicht bezahlen und Sendung geht nach Ablauf der Lagerfrist zurück an den Absender

Welche Variante für Sie besser ist, können Sie sicherlich selbst entscheiden.

Theoretisch gäbe es die Möglichkeit die Sendung anzunehmen und anschließend den Zollbescheid zu beeinspruchen. Dann stehen die Chancen gut dass man vom Zoll die unnötig bezahlten Einfuhrgebühren zurückbekommt. Die Post-Servicegebühr (die bei Kleinsendungen jedoch den größten Teil der Gebühren ausmacht) wird dabei aber NICHT automatisch erstattet. Diese müsste man separat bei der Post einfordern. In der Praxis wird das aber nur dann von Erfolg gekrönt sein wenn man der Post tatsächlich gröbliche eigene Fehler nachweisen kann. In der Regel kann man das jedoch nicht, da die Post immer auf den urspr. Auftrag des Zolls verweist, auch wenn sich dieser zwischenzeitlich als nicht mehr gültig herausstellt.

---
Die Post verlangt für den Zusatzaufwand eine Servicegebühr von 6 Euro (5 Euro zzgl. USt).
Liegt der Warenwert bei 150,01 bis 1.000 Euro, sind es 12 Euro, über 1.000 Euro sind es 36 Euro.
Sollte die Post den Empfänger zwecks Verzollung kontaktieren müssen, kommen weitere EUR 28,80 hinzu.
Diese Post-Servicegebühren (=bekommt die Post) sind ZUSÄTZLICH zu Einfuhrsteuern/Zöllen (=bekommen die Behörden) zu bezahlen.

Wird durch einen anderen Versanddienst die Verzollung angestoßen (da das Paket z.B. durch DHL-Express importiert wird), sind die Gebühren in der Regel deutlich höher (so ab ca. 20-40 Euro aufwärts). Insbesondere der 6 Euro-Tarif der Post ist somit weitgehend die günstigste Möglichkeit.

KlaMa
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Re: Doppelte Versteuerung für Pakete aus Drittland

Beitrag von KlaMa » 27.08.2021, 10:13

Habe nun genau den selben Fall:
Die Post will für eine Bestellung über AliExpress eine Gebühr von 5€ und zusätzlich die MwSt nochmal verrechnen, obwohl AliExpress die MwSt laut Rechnung bereits abgeführt hat und am IOSS teilnimmt.

Wenn man ein bisschen googelt, sieht man, dass mehrere Leute das selbe Problem haben.

Die Post scheint hier offenbar unrechtmäßig Geld machen zu wollen.

Wie kann man sich dagegen wehren? Hat jemand schon Erfahrung damit?

Danke im voraus,
Klara

alles2
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Re: Doppelte Versteuerung für Pakete aus Drittland

Beitrag von alles2 » 27.08.2021, 10:23

Auch hier gilt:
Woher weißt Du, dass der Verkäufer ordnungsgemäß am IOSS-Verfahren teilgenommen und die Steuer abgeführt hat?
Nur weil jemand behauptet, dass dem so ist, muss es noch nichts bedeuten. ER könnte derjenige sein, der unrechtmäßig Geld machen möchte.
Was sagt die Post dazu, wenn man der die Unterlagen des Verkäufers vorlegt?
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KlaMa
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Re: Doppelte Versteuerung für Pakete aus Drittland

Beitrag von KlaMa » 27.08.2021, 14:38

Weil AliExpress ein bisschen größer ist, als die österreichische Post und seit 1.7. bei jeder Bestellung automatisch am IOSS teilnimmt. Habe das Paket noch nicht abgeholt, weil ich vorher abklären möchte, ob ich die 5 Euro plus doppelter MwSt wieder zurückbekomme. Hatet jemand schon den selben Fall mit AliExpress und der Post?

alles2
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Re: Doppelte Versteuerung für Pakete aus Drittland

Beitrag von alles2 » 27.08.2021, 15:14

Ne, ist schon klar! Und unsere Post hat nichts besseres zu tun, als unberechtigte Forderungen zu stellen. So wie Amazon auch, bietet AliExpress eine Plattform für Verkäufer an, die meist ein bisschen kleiner als unser Zusteller sind. Geht man derart voreingenommen und voller Überzeugung an die Sache ran, ist demjenigen nicht mehr zu helfen, weil beim Thema Ursachenforschung gleich mal die Segel gestrichen werden. Aber Hauptsache zuerst einmal der Einfachheit halber andere öffentlich diffamieren. Man hat gar nichts davon, wenn sich zwar andere Leidtragende finden, diese sich aber auch nicht besser verhalten.
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frenz
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Re: Doppelte Versteuerung für Pakete aus Drittland

Beitrag von frenz » 27.08.2021, 21:13

Allein der Umstand, dass man die Importgebühren an Aliexpress bezahlt hat ist noch keine Garantie dafür dass die Sache auch wunschgemäß klappt.
Denn der eigentliche Versandhändler (Aliexpress ist im Regelfall bloß ein Vermittler, ähnlich eBay) der die Sendung versendete, muss die Sendung auch korrekt kennzeichnen und entsprechende Sendungsdaten elektronisch zur Verfügung stellen.
Manche Versandhändler manchen das schlichtweg nicht oder nicht korrekt bzw. ist der ganze Prozess durchaus fehleranfällig.

Ob in Ihrem Fall der Versandhändler die nötigen Daten, die als Beweis für die bereits bezahlten Importgebühren dienen, nicht korrekt bereitgestellt hat oder ob bei der Einfuhrprozedur hier tatsächlich ein Fehler passierte, lässt sich nur schwer klären, da wir hier weder die Sendung sehen und schon gar nicht Zugang zu den elektronischen Sendungsdaten haben.

Experten aus dem Versandbereich haben schon vor vielen Monaten vorausgesagt, dass solche Probleme während der Umstellungsphase gehäuft vorkommen werden. Es ist damit zu rechnen, dass diese in den nächsten Monaten laufend weniger werden, vor allem da die abertausenden asiatischen Versandhändler auch nach und nach besser mit der Materie vertraut werden und ihre Systeme immer besser an die neuen Gegebenheiten anpassen werden.

Die bereits abholbereite Sendung kann nicht mehr umdeklariert werden. Sie haben bloß die Möglichkeit zu zahlen, oder die Sendung nicht anzunehmen (geht dann, je nach Vorausverfügung, entweder an eine Retourenadresse oder wird vernichtet).

Bei Aliexpress könnten Sie übrigens in diesem Fall um Rückzahlung des Steueranteils ansuchen (dort gibt es mittlerweile ein einiges Formular dafür). Aliexpress erstattet aber keine Verzollungskosten.

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Re: Doppelte Versteuerung für Pakete aus Drittland

Beitrag von alles2 » 18.02.2022, 16:31

Ich kenne genug Betroffene und selbst mein Bruder hatte es erwischt. Stets war die Forderung der Post berechtigt, weil die ausländischen Händler nicht sauber arbeiteten.
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Re: Doppelte Versteuerung für Pakete aus Drittland

Beitrag von frenz » 18.02.2022, 19:58

@jacobhue
Der angesprochene Zusammenhang "Aliexpress ist größer als die österr. Post" ist mir in diesem Kontext nicht klar.
Was soll damit gemeint sein?
Noch dazu, weil Aliexpress im Regelfall mit der physischen Sendung und der Zolldeklaration selbiger, gar nichts zu tun hat (sondern selbstständige Händler).

Mit hoher Wahrscheinlichkeit war die Sendung nicht ganz korrekt deklariert, die Einhebung der Einfuhrsteuer und der Postgebühr wären daher korrekt.

alles2
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Re: Doppelte Versteuerung für Pakete aus Drittland

Beitrag von alles2 » 19.02.2022, 02:20

Die Diskussion hatten wir hier schon:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=5&t=17804#p42956
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frenz
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Re: Doppelte Versteuerung für Pakete aus Drittland

Beitrag von frenz » 19.02.2022, 10:23

Ok, aber trotzdem verstehe ich nicht was das Argument "XY ist größer als..." rechtlich für eine Bedeutung haben soll.

Wurde auch schon damals nicht beantwortet was damit gemeint sei.

alles2
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Re: Doppelte Versteuerung für Pakete aus Drittland

Beitrag von alles2 » 19.02.2022, 11:00

Ich denke, es ist schon geholfen, wenn man die Leute aufklärt, dass das eine mit dem anderen nichts zu tun hat. Dann muss man aus ihnen nicht extra noch herauskitzeln, warum sie dennoch anderer Meinung sind.
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