Impressumspflicht auf Onlyfans?

Hier werden Fragen des Domain-Rechts, des Urheberrechts, des E-Commerce-Rechts, usw. diskutiert.
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ThomasN
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Impressumspflicht auf Onlyfans?

Beitrag von ThomasN » 07.06.2021, 12:21

Meine Freundin und ich wollen nebenbei Geld mit der Veröffentlichung von Erotischen Bildern und Videos, auf Onlyfans.com verdienen.

Die Frage die mich beschäftigt lautet wie folgt:

Müssen wir auf onlyfans.com ein Impressum angeben?

Ich habe mich bereits ins Mediengesetz eingelesen doch werde daraus nicht wirklich schlau.

In den Allgemeinen Informationen habe ich folgendes gefunden:

"Die Medieninhaberin/der Medieninhaber jedes Medienwerks muss auf bzw. in ihrem/seinem Medienwerk bestimmte Angaben veröffentlichen."

Da stellen sich mir zwei Fragen:

1.) Bin ich überhaupt Medieninhaber eines Medienwerks?

2.) Laut Definition ist ein Medienwerk, ein zur Verbreitung an einen größeren Personenkreis bestimmter, in einem Massenherstellungsverfahren in Medienstücken vervielfältigter Träger von Mitteilungen oder Darbietungen mit gedanklichem Inhalt...... Sind erotische Bilder und Videos gedanklicher Inhalt? Dazu habe ich leider keine Definition gefunden.

Zusammengefasst will ich wissen ob wir auf Onlyfans.com ein Impressum angeben müssen.

Danke an jede Person, die sich die Zeit nimmt meine Frage zu beantworten.



alles2
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Re: Impressumspflicht auf Onlyfans?

Beitrag von alles2 » 07.06.2021, 14:38

Vergiss die Definition. Sobald man auf irgendwelchen kommerziellen Kanälen mit der Absicht tätig wird, Gewinne zu erzielen, sollte nicht nur ein Gewerbe angemeldet werden, sondern auch ein Impressum angelegt werden. Man könnte sonst Abmahnungen von Kanzleien nach dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) konfrontiert werden.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

ThomasN
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Re: Impressumspflicht auf Onlyfans?

Beitrag von ThomasN » 07.06.2021, 15:12

Danke für die Antwort, das ich ein Gewerbe anmelde muss war mir klar.

Ist es irgendwie möglich, das Impressum so zu gestalten das mein Name nicht auffindbar ist? Als einzelunternehmer würde ich meinen Namen ins Impressum schreiben müssen. Bei der Gründung von Beispielweise einer OG, müsste ich die OG ins Firmenbuch eintragen lassen und dort würde man wieder meinen Namen finden.

Gibt es da irgendwelche Alternativen?

alles2
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Re: Impressumspflicht auf Onlyfans?

Beitrag von alles2 » 07.06.2021, 17:48

Über Suchmaschinen sollte Dein Name nicht zu dem Betreiber führen. Sollte die Befürchtung bestehen, dass Bekannte, der Arbeitgeber oder ähnliches auf Euer Profil stoßen könnten, müssten sie daher ebenso Mitglieder auf der Plattform sein.
Ansonsten könntest Du Dir das hier ansehen:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=5&t=16728
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Das_Pseudonym
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Re: Impressumspflicht auf Onlyfans?

Beitrag von Das_Pseudonym » 09.06.2021, 14:57

Muss nicht nur der Seitenbetreiber also "onlyfans.com" ein Impressum angeben?
Beispiel hier stelle Ich ja auch Texte rein und habe keines in der Signatur. :?

alles2
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Re: Impressumspflicht auf Onlyfans?

Beitrag von alles2 » 09.06.2021, 16:06

Bitte zwischen gewerblich und privat unterscheiden!
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

Amelie452
Beiträge: 1
Registriert: 14.12.2022, 07:40

Re: Impressumspflicht auf Onlyfans?

Beitrag von Amelie452 » 14.12.2022, 07:51

Hallo ich nehme mittlerweile hin und wieder mal ein paar Euro über meine Abonnenten bei Onlyfans ein und benutze den Basic Service den ich auf www.impressum-privatschutz.de gefunden habe. Man hat mir gesagt dass man an der Adresse auch selbst anzutreffen sein muss, daraufhin habe ich dort auch mal nachgeguckt und gesehen dass ich dort ein Büro zur Verfügung habe. Reicht die Angabe der ladungsfähigen Anschrift im Impressum aus? Ich benutze den Service auch für meine private Website, gilt da genau das gleiche Recht wie für Onlyfans?

Danke vorab für die Tipps

Liebste Grüße

Amelie

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