Fragen zum ECG als Nutzer
Verfasst: 19.05.2021, 15:31
Liebe Community,
das ECG regelt ja alle möglichen Dinge im "österreichischen" Internet. In diesem Gesetz werden Nutzer als eine natürliche oder juristische Person angesehen (§ 3 ECG Begriffsbestimmungen, Abs.4).
Warum ich das betone, hängt mit meiner Anfrage zusammen, da ich bei einem Unternehmen (GmbH) als Einzelunternehmen eine digitale, kostenlose Leistung in Anspruch genommen habe. Soweit so gut. Allerdings war mir nicht klar, dass dieses Unternehmen ein Kundenkonto erstellt - man musste Felder ausfüllen um einen Text zu erhalten, in dem sich dann die enthaltenen, zuvor eingegebenen Daten wiederfanden.
Das Unternehmen wies lediglich in den AGBs aus, dass dies der Fall sein würde. Zudem wird ebenso nur in den AGBs erläutert, dass man IP-Adresse und alle Datenfelder ebenso speichere.
Seitens ECG erscheint mir das doch fragwürdig, da...
§ 12 ECG Zugang elektronischer Erklärungen
Zitat "Elektronische Vertragserklärungen, andere rechtlich erhebliche elektronische Erklärungen und elektronische Empfangsbestätigungen gelten als zugegangen, wenn sie die Partei, für die sie bestimmt sind, unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann."
Ist es nun eigentlich "erlaubt" ein Kundenkonto mit den eingegebenen Daten zu erstellen, ohne den Nutzer darüber per Hinweis auf der Webseite oder E-Mail darüber zu informieren? Ist es zudem "legitim" in den AGBs einfach nur zu erwähnen, dass die personenbezogenen Daten für interne Zwecke gespeichert werden?
Danke und lg
RDee
das ECG regelt ja alle möglichen Dinge im "österreichischen" Internet. In diesem Gesetz werden Nutzer als eine natürliche oder juristische Person angesehen (§ 3 ECG Begriffsbestimmungen, Abs.4).
Warum ich das betone, hängt mit meiner Anfrage zusammen, da ich bei einem Unternehmen (GmbH) als Einzelunternehmen eine digitale, kostenlose Leistung in Anspruch genommen habe. Soweit so gut. Allerdings war mir nicht klar, dass dieses Unternehmen ein Kundenkonto erstellt - man musste Felder ausfüllen um einen Text zu erhalten, in dem sich dann die enthaltenen, zuvor eingegebenen Daten wiederfanden.
Das Unternehmen wies lediglich in den AGBs aus, dass dies der Fall sein würde. Zudem wird ebenso nur in den AGBs erläutert, dass man IP-Adresse und alle Datenfelder ebenso speichere.
Seitens ECG erscheint mir das doch fragwürdig, da...
§ 12 ECG Zugang elektronischer Erklärungen
Zitat "Elektronische Vertragserklärungen, andere rechtlich erhebliche elektronische Erklärungen und elektronische Empfangsbestätigungen gelten als zugegangen, wenn sie die Partei, für die sie bestimmt sind, unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann."
Ist es nun eigentlich "erlaubt" ein Kundenkonto mit den eingegebenen Daten zu erstellen, ohne den Nutzer darüber per Hinweis auf der Webseite oder E-Mail darüber zu informieren? Ist es zudem "legitim" in den AGBs einfach nur zu erwähnen, dass die personenbezogenen Daten für interne Zwecke gespeichert werden?
Danke und lg
RDee