Müssen Erträge aus Cryptowährungen auch versteuert werden, wenn das Geld noch am Exchange liegt?
Verfasst: 21.04.2021, 11:30
Hallo liebe Community,
ich hatte vor einiger Zeit schon mal hier eine Frage zu Bitcoin-Versteuerungs-Szenarien (https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=5&t=14882) gestellt und sehr tolle und kompetente Hilfe bekommen. Jetzt hätte ich noch eine Follow-Up Frage zum selben übergeordneten Thema:
Wie im oben verlinkten Thread schon besprochen, fallen Erträge innerhalb einem Jahr unter Spekulation und müssen dementsprechend versteuert werden. Meine Frage wäre jetzt: Muss man den Ertrag auch bereits versteuern, wenn das Geld noch auf dem Exchange liegt und noch nicht wieder am Girokonto?
Beispiel: Man überweist 1.000 EUR zu einer Cryptobörse (Exchange).
Man kauft Cryptowährung X um 1.000 EUR. Nach einem halben Jahr verkauft man Cryptowährung X um z.b. 2.000 EUR. Diese 2.000 EUR werden aber nicht "ausgecasht", sondern bleiben im Exchange liegen und sofort in eine andere Cryptowährung Y investiert. Nach 3 Jahren wird Cryptowährung Y schließlich um 2.500 EUR verkauft und ausgecasht (Rücküberweisung auf Girokonto).
Ich vermute die Antwort schon zu kennen: Jede Transaktion ist in sich geschlossen einzeln zu bewerten, und es spielt keine Rolle wo die EUR liegen. Demnach wäre das Verkaufen von Cryptowährung X nach einem Halben jahr zu versteuern, das Verkaufen von Cryptowährung Y nach 3 Jahren nicht....oder?
ich hatte vor einiger Zeit schon mal hier eine Frage zu Bitcoin-Versteuerungs-Szenarien (https://forum.jusline.at/viewtopic.php?f=5&t=14882) gestellt und sehr tolle und kompetente Hilfe bekommen. Jetzt hätte ich noch eine Follow-Up Frage zum selben übergeordneten Thema:
Wie im oben verlinkten Thread schon besprochen, fallen Erträge innerhalb einem Jahr unter Spekulation und müssen dementsprechend versteuert werden. Meine Frage wäre jetzt: Muss man den Ertrag auch bereits versteuern, wenn das Geld noch auf dem Exchange liegt und noch nicht wieder am Girokonto?
Beispiel: Man überweist 1.000 EUR zu einer Cryptobörse (Exchange).
Man kauft Cryptowährung X um 1.000 EUR. Nach einem halben Jahr verkauft man Cryptowährung X um z.b. 2.000 EUR. Diese 2.000 EUR werden aber nicht "ausgecasht", sondern bleiben im Exchange liegen und sofort in eine andere Cryptowährung Y investiert. Nach 3 Jahren wird Cryptowährung Y schließlich um 2.500 EUR verkauft und ausgecasht (Rücküberweisung auf Girokonto).
Ich vermute die Antwort schon zu kennen: Jede Transaktion ist in sich geschlossen einzeln zu bewerten, und es spielt keine Rolle wo die EUR liegen. Demnach wäre das Verkaufen von Cryptowährung X nach einem Halben jahr zu versteuern, das Verkaufen von Cryptowährung Y nach 3 Jahren nicht....oder?