Amazon auf Rechnung,in Vorleistung!,rechtlich nicht zulässig wird aber trotzdem gemacht?

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alles2
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Re: Amazon auf Rechnung,in Vorleistung!,rechtlich nicht zulässig wird aber trotzdem gemacht?

Beitrag von alles2 » 22.11.2020, 13:22

Es ist ungeheuerlich, was hier für Halbwahrheiten von sich gegeben wird, und es ist echt mühsam, darauf einzugehen. Der Kauf auf Rechnung samt Gebühr für jede einzelne Bestellung ist bei Amazon absolut nicht neu. Es wird aufgrund eines möglichen Mehraufwands für die Eintreibung durch ein Inkassounternehmen halt nicht so beworben. Gerade zu Weihnachten bot man diese Zahlungsart immer wieder an, indem man für Bestellungen innerhalb eines gewissen Zeitraums einen Zahlungsaufschub gewährte.

Das was wirklich seit der ersten Jahreshälfte 2019 neu ist, dürften die Zahlungen per Monatsabrechnung sein. Dabei werden sämtliche Bestellungen innerhalb eines Monats gesammelt und man erhält entweder Ende des Monats oder am Ersten des neuen Monats die Monatsabrechnung, welche bis Mitte des Monats zu begleichen wäre.
Zu Weihnachten gibt es eben eine Aktion, indem für die Weihnachtsabrechnung zum 1.1.2021 der Zeitraum um quasi 10 Tage ausgedehnt wurde, da diese eigentliche Dezember-Abrechnung schon Bestellungen ab 20. November enthält.

Wie auch immer, keine Ahnung, wo Du Dich da eingelesen hast und wie was falsch aufgefasst wurde. Mit kostenlos ausleihen hat es definitiv nichts zu tun und wird so wie von Dir ausgeführt auch gar nicht beworben.
Die Angabe über eine voraussichtliche Zustellung ist unverbindlich. Wie lang der Zustelldienst wirklich gebraucht hat, ist auch nicht zu entnehmen. Wenn etwas als Express versendet wird, ist die Zeit bis zur versandfertigen Abwicklung nicht zu berücksichtigen.
Was Du bei der VKI gelesen haben könntest, möchte ich auch nicht wissen, weil womöglich nur Du was an der Bezahlabwicklung von Amazon was auszusetzen hast. Amazon kommt den Kunden hinsichtlich der Bezahlung eh schon ziemlich entgegen. Und wenn mal was nicht passt, ist die Rückabwicklung und Rückzahlung verhältnismäßig unkompliziert. Kürzlich erst bietet man sogar in Kooperation mit Barclaycard eine Ratenzahlung an. Also mehr geht fast nicht. Man kann sich echt wegen jedem Fliegenschiss aufregen, anstatt die Sache unaufgeregt direkt mit dem Anbieter zu klären.


Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

alles2
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Re: Amazon auf Rechnung,in Vorleistung!,rechtlich nicht zulässig wird aber trotzdem gemacht?

Beitrag von alles2 » 22.11.2020, 15:19

Achso, demnach regst Du Dich also nicht darüber auf, dass Du angeblich bei einer Amazon-Rechnung in Vorleistung gehen musst, obwohl es nicht zulässig sein soll. Dann frage ich mich, wozu der ganze Text, wenn es Dein Gemüt nicht erhitzt?
Das hier ist ein Forum und kein Blogger-Portal, wo man seine Lebensgeschichte platzieren kann. Als Hinweis über diesen Rechtsbereich:
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Du störst Dich sogar daran, dass womöglich ein geschätztes Lieferdatum nicht eingehalten worden sein könnte. Wenn mich sowas nicht jucken würde, würde ich das nicht einmal thematisieren. Und ganz ehrlich, wem interessiert das schon, wann Deine unbestimmte Bestellung bei Dir gelandet ist? Daher: Frage ja, Dampfplauderei nein!

Leider kann ich Halbwahrheiten nicht einfach so stehen lassen, was mir so allmählich auch zu doof wird. Vergiss nicht, es ist ein öffentliches Forum. Daher sei so gut und erzähl nicht so viel Quargel. Das habe ich heute nicht zum ersten Mal erwähnt. Wenn auch Du mit Deinem aktuell an dem Tag gelegten Verhalten aufhören würdest, gäbe es auch nichts zu kritisieren.
Es wäre schön, wenn Fehler nicht laufend passieren würden. Menschen sollte man auch zumuten, an seinen eigenen Fehlern zu arbeiten.

Ich kenne einen anderen Spruch: Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen.
Du kritisierst alles und jeden. Sei es die Republik, Beamte oder irgendwelche Händler. Wenn man Dich kritisiert, ist es nicht erwünscht. Vielleicht solltest Du nach dem Motto "Wer austeilt, muss auch einstecken können!" mit gutem Beispiel vorangehen.
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