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Urheberrecht auf Rezepte

Verfasst: 17.11.2020, 12:10
von Nickname78003
Hallo,

ich entwickle gerade ein App zur Speicherung von Kochrezepten.
Primär mache ich die App für mich, dennoch könnte ich mir vorstellen sie irgendwann mal zu veröffentlichen,
vielleicht auch mit kommerzieller Nutzung (Werbung, Premiumversion der App, ...).

Viele Rechtsseiten schreiben, die Anleitungen und Mengenabgaben seien nicht geschützt, außer sie seien in kreativer Weise geschrieben worden sein, die Bilder seien aber schon geschützt.
Einige der Websiten, von denen ich die Rezepte gerne speichern würde, schreiben aber, die Nutzung jeglicher Inhalte solle angefragt werden und wären für kommerzeille Nutzung nicht erlaubt.

Bei all den Informationen tauchten bei mir einige Fragen bezüglich des Urheberrechts auf.
Greift das Urheberrecht nur, wenn der Inhalt für jeden, der die App benutzt, zugänglich ist, oder gibt es dort eigene Regelungen? In meiner App ist geplant, dass die Rezepte pro Person gespeichert werden. Also andere Nutzer können nur auf die eigene Rezeptsammlung zugreifen und nicht auf fremde Sammlungen.

Bezüglich der kommerziellen Nutzung, es wird ja geschrieben, die Inhalte dürfen dafür nicht verwendet werden.
Gilt das generell, oder darf nur mit den Rezepten kein Geld verdient werden.
Wenn ich z.B. bei bei der Premiumversion eine Cloud oder Sprachsteuerung beim Kochen anbiete, ist das rechtlich erlaubt?

Mfg

Re: Urheberrecht auf Rezepte

Verfasst: 17.11.2020, 13:58
von alles2
Nickname78003 hat geschrieben:
17.11.2020, 12:10
Viele Rechtsseiten schreiben, die Anleitungen und Mengenabgaben seien nicht geschützt, außer sie seien in kreativer Weise geschrieben worden sein, die Bilder seien aber schon geschützt.
Damit hast Du ohnehin schon ganz gut auf den Punkt gebracht. Die Kernpunkte findest Du auch hier:

https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=15522

Um Abmahnungen zu vermeiden, sollte man sich schon an den Warnungen der Anbieter halten! Einige sind daher so kreativ, dass sie das "Original" so leicht abändern, als wäre es ihrem Kopf entsprungen.
Es ist schon zu unterscheiden, ob die Rezepte selber (an Bekannte) weitergegeben werden oder ob diese von jedem "unkontrolliert" eingesehen werden können. Rezepte sind gemeinfreie Anleitungen, die daher nicht geschützt werden können. Jene mit einer gewissen Schöpfungshöhe unterliegen ohnehin dem Urheberrecht.

Re: Urheberrecht auf Rezepte

Verfasst: 17.11.2020, 14:55
von Nickname78003
Danke für deine Antwort!

Es kann ja nicht jeder die Rezepte unkontrolliert einsehen, wenn ich ein Rezept in der App hochlade, kann es kein anderer sehen. Und genauso umgekehrt, ich kann keine hochgeladenen Rezept von anderen Benutzer sehen. Oder macht das keinen Unterschied?
Es gibt ja schon zahlreiche Rezeptsammelapps, die das Kopieren von Websiten anbieten. Heißt das, dass all diese Apps gegen das Urheberrecht verstoßen?

Mfg

Re: Urheberrecht auf Rezepte

Verfasst: 17.11.2020, 15:11
von alles2
Wenn es um Deine eigene Sammlung geht, die gegebenenfalls an Freunden weitergegeben wird, sehe ich da eigentlich keine Einwände. Du hattest allerdings in Aussicht gestellt, die App auch mal kommerziell zu vertreiben. Und da wird es "unkontrolliert", weil es dann jeder beziehen könnte.

As liegt an jedem Anbieter selbst, wie genau er es mit den Urheberrechten nimmt. Die einen löschen bei einer Meldung; den anderen interessiert es nicht oder nehmen das Risiko in Kauf. Wie gesagt, nicht jedes Rezept ist gleich zu behandeln bzw. nicht jede Kopie muss mit einer Rechtsverletzung einhergehen.

Re: Urheberrecht auf Rezepte

Verfasst: 17.11.2020, 15:23
von Nickname78003
Meinen Sie mit "unkontrolliert", dass jemand, der sich die App frisch herunterlädt, jedes bereits hochgeladene Rezept sieht?
Oder, dass jeder unkontrolliert Rezepte hochladen kann?

Mfg

Re: Urheberrecht auf Rezepte

Verfasst: 17.11.2020, 15:46
von alles2
Witziger Denkansatz, aber damit ist schon Erstere gemeint bzw. das Gegenteil von "die Rezepte selber (an Bekannte) weitergegeben werden". Der Begriff ist freilich nicht gesetzlich einwandfrei, weshalb es zwischen zwei entsprechende Satzzeichen gesetzt wurde. Aber es geht ja um die Botschaft.

Re: Urheberrecht auf Rezepte

Verfasst: 17.11.2020, 16:34
von Nickname78003
Genau das hätte ich verhindert. Wenn sich jemand, die App herunterlädt sieht er kein einziges Rezept. Der Benutzer muss sie selber hochladen. Das meinte ich, in den vorherigen Posts, mit, die eigene Rezeptsammlung sei nicht sichtbar für andere Nutzer.

Re: Urheberrecht auf Rezepte

Verfasst: 18.11.2020, 11:34
von Das_Pseudonym
Es gibt bei uns keine
Abmahnungen
. :roll:

Re: Urheberrecht auf Rezepte

Verfasst: 18.11.2020, 11:59
von alles2
Also zerrt Eure Kanzlei bei einer Urheberrechtsverletzung die vermeintlich Unwissenden direkt vor Gericht. Anständig ist was anderes! Mal abseits der Ironie:

https://www.anwaltfinden.at/ratgeber/markenrecht/urheberrecht/#elementor-toc__heading-anchor-17
Wie gehe ich richtig vor, wenn ich eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen erhalte?
Abmahnungen gegen Urheberrechtsverletzungen kommen meist von einem Rechtsanwalt. Jedoch können diese ein manchen Fällen auch von dem Rechteinhaber direkt verfasst werden (private Abmahnung). Dabei wird eine formell korrekte Abmahnung immer per Post verschickt und in manchen Fällen vorab auch per Email.

Inhaltlich wird der Verletzer dabei aufgefordert, eine konkrete Verletzung von Urheberrechten zu unterbinden (z. B. Foto löschen) innerhalb einer gesetzten Frist. Zusätzlich wird der Verletzer aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, Schadenersatz zu leisten und die Anwaltskosten zu übernehmen. Eine Abmahnung sollte nicht ignoriert werden, da sie ein teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen

können. Jedoch sind Schadenersatzforderungen oft überhöht und es empfiehlt sich in diesen Fällen einen Anwalt für Patentrecht oder auch eine Konsumentenschutzeinrichtung einzubeziehen.