Klageeinreichung gegen französischen Modehersteller und -vertreiber

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o4034695
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Klageeinreichung gegen französischen Modehersteller und -vertreiber

Beitrag von o4034695 » 16.10.2020, 13:24

Liebes Forum,

ich habe eine Frage hinsichtlich einer Online-Bestellung. Streitwert sind rund 150€.

Mal angenommen, Verbraucher (V) hat bei Modehersteller (B) mehrere Paare Schuhe gekauft (direkt auf der Internet-Seite von B, der in Frankreich sitzt, jedoch seine Schuhe international vertreibt).

Von den Schuhen war ein Paar völlig verschmutzt, dies hat V auch so bei der Retoure schriftlich festgehalten (V ist sich hierbei aber nicht zu 100% sicher). Davon unabhängig hat V damals das Paket aber zusammen mit seiner Freundin geöffnet, welche dementsprechend bezeugen kann, dass die Schuhe verschmutzt angekommen sind (aufgrund dessen V die Schuhe gar nicht erst anprobiert hat).

Nachdem V das Paket mit dem Return-Label zurück nach Frankreich gesendet hat, bekam V nach stolzen 8 Wochen eine Rückerstattung. Jetzt der Knaller: V wurden 150€ für das eine Paar abgezogen, da diese schmutzig seien.

Darauf hin hat V gegenüber B unmittelbar (Ende Juli) erklärt, dass die Schuhe (unter Zeugen) so erhalten wurden, diese nicht getragen wurden und dementsprechend auch kein Abzug von V's Rückerstattung akzeptiert würde.

Diese Nachricht wurde bis heute ignoriert – Da ein Rechtsstreit absehbar ist, hat V letzte Woche nochmal eine schriftliche Erklärung (samt Frist zur Rückerstattung) an B gesendet.

Heute dann der nächste Knaller:

"I'm afraid there is no way for me to believe you. If you encountered any issue with your pair upon arrival, you should have contacted us".

V hat eine Standard-Rücktrittserklärung noch an dem Tag, an welchem das Paket erhalten wurde, an B gesendet und das Paket 3-4 Tage später bei der Post aufgegeben. V würde es sehr wundern, wenn er die Verschmutzung nicht auf dem Rücksende-Beiblatt dokumentiert hätte – garantieren kann er dies aber nicht mehr.

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Dementsprechend die Frage: Wie kommt V am schnellsten/effizientesten zu seinem Recht?

-> Gibt es bei Verbrauchern eine Pflicht zum Anzeigen von Mängeln? Dachte immer, das wäre nur bei Gewerbetreibenden der Fall.
-> Ist es V vorzuwerfen, dass er kein Foto vom Sachverhalt gemacht hat? V dachte sich, die Beweiskraft eines solchen Fotos wäre ohnehin 0 (V hätte die Schuhe ja auch tatsächlich draußen tragen und dann ein Foto der verschmutzten Sohlen machen können).
-> Wie steht es um die Gerichtsbarkeit (womöglich sogar AT weil V ein Verbraucher ist und B eine deutschsprachige Website hat?)
-> Wenn die Gerichtsbarkeit in AT wäre, könnte V dann eine Klage in AT einreichen?
-> Wie sieht es um die Kosten aus? V muss wahrscheinlich in Vorleistung treten, würde aber die Kosten (Prozesskosten/RA-Kosten) im Falle eines Zuspruches gänzlich erstattet bekommen?
-> Prozessaussichten?
-> Tipps bei der Anwalt-Suche?

V wäre dankbar für jede Einschätzung!

Vielen vielen Dank im Voraus.



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