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Filmabo von minderjährigen Tochter abgeschlossen

Verfasst: 28.08.2020, 12:22
von 3-fachmami
Hallo zusammen,
ich bräuchte bitte einen Rat. Meine Tochter ist 13 Jahre alt und hat bei Playsimo.de ein Abo abgeschlossen ohne meines Wissens. Laut der Seite sind die 5 Tage kostenlos und dann darf man zahlen.
Da ich vorher nichts davon wusste was sie gemacht hat, hat sie mir gestern Abend die Mail gezeigt wo sie eine Mahnung bekam von 395 €. Laut dem Betreiber ist keine Einsicht vorhanden das es hier um eine minderjährige geht und sie wollen natürlich das man den Betrag zahlt ansonsten geht das ganze zum Inkassobüro.

Nun meine Frage muss ich als Mutter wirklich dafür geradestehen wenn meine Tochter ohne meines Wissens das Abo abschließt?
Was kann ich machen damit wir den Betrag nicht zahlen müssen? weil mit 13 ist sie ja noch nicht mündig einen Vertrag abzuschließen.

Danke schon mal für eure antworten.

Re: Filmabo von minderjährigen Tochter abgeschlossen

Verfasst: 28.08.2020, 19:33
von mastercrash
Ihre Tochter ist mit 13 Jahren eine unmündige Minderjährige und kann sich als solche nur zu Geschäften verpflichten, die:
(1) nur zu ihrem Vorteile sind gänzlich ohne Gegenleistung
(2) von geringem Umfanges, die von Minderjährigen üblicherweise geschlossen werden bzw. im Rahmen des ihr zur freien Verfügung stehenden Taschengeldes.

Für ein Geschäft über € 395 für ein Filmabo müssten Sie als gesetzliche Vertreter zustimmen. Stimmen Sie nicht zu, ist das Rechtsgeschäft unwirksam.

Berufen Sie sich auf § 865 Abs 4 ABGB:
Rechtsgeschäftliches Handeln von Minderjährigen unter sieben Jahren ist zur Gänze unwirksam. Bei anderen Minderjährigen ist das rechtsgeschäftliche Handeln mit Genehmigung ihres Vertreters und gegebenenfalls auch des Gerichts wirksam.
Wenn Sie allerdings im Nachhinein zustimmen, oder bereits zugestimmt haben, dann wurde der Vertrag rückwirkend wirksam.

Re: Filmabo von minderjährigen Tochter abgeschlossen

Verfasst: 28.08.2020, 19:37
von 3-fachmami
Ok danke für ihre Antwort.

Re: Filmabo von minderjährigen Tochter abgeschlossen

Verfasst: 29.08.2020, 02:22
von alles2
Es schaut ganz nach einer Abofalle eines unseriösen Unternehmens aus, das mittlerweile zur Kenntnis genommen hat, dass es sich um einen minderjährigen Vertragspartner handelt. Somit seid Ihr nun fein raus und braucht keine Schritte mehr unternehmen. Außer vielleicht, es wurde noch nicht eindeutig vermittelt, dass es weder vorher noch nachher die Erteilung durch einen gesetzlichen Vertreter gab. Der Dienstleiter wird Euch vermutlich mit unseriösen Mitteln unter Druck setzen. Einfach alles ignorieren! Auch wenn per Mail etliche Mahnungen eintrudeln sollte. Spätestens dann die Mail-Adresse als Spam sperren lassen. Mit dieser wirkungslosen Methode wollen die Euch nur beeindrucken. Generell gelten nur gerichtliche Bescheide, die Ihr nicht zu befürchten habt, und die kommen schon gar nicht per Mail.

Der Anbieter könnte den Versuch unternehmen, den Eltern gegenüber die unberechtigte Forderung geltend zu machen. Dann ist bitte bei Bedarf darauf hinzuweisen, dass der Anspruch aufgrund des rechtsunwirksamen Vertrages nicht besteht. Auch der "Wurstsemmelparagraph" § 170 (3) ABGB könnte als Argument für einen gültigen Vertrag herangezogen werden, der aber nicht bei wiederkehrenden Leistungen angewendet werden kann.
Und von einer vermeintlichen Anzeige wegen Betruges (bspw. ein falsches Alter wurde eingegeben) oder Verletzung der Aufsichtspflicht sollte man sich nicht beeindrucken lassen, zumal ein derartiges Druckmittel für die Begleichung der Rechnung nicht angewendet werden darf.

Ich habe mich mal in die Nutzungsbedingungen eingelesen und in roter Schrift ist zu entnehmen:
Rechte und Pflichten der Eltern:
Die Inanspruchnahme vom Service durch unmündige Personen ist nur nach der Einwilligung der Eltern oder der Vormunde möglich. Die Eltern oder die Vormunde des Unmündigen sind dazu verpflichtet, bei der Registrierung des Nutzeraccounts auf der Webseite durch den Unmündigen anwesend zu sein. Im Falle jeglicher Verstöße gegen die Nutzungsvereinbarung durch den Unmündigen wird die Verantwortung von seinen Eltern oder von seinen Vormunden getragen. Auch wenn der Unmündige nicht in der Lage ist, den Premium-Zugriff für seinen Nutzeraccount zu bezahlen, sind die Eltern oder die Vormunde dazu verpflichtet, diese Unkosten zu decken.
Das widerspricht dem allgemeinen Vertragsrecht, da - wie gesagt - Minderjährige allein keine Dauerverträge abschließen können, und ein Anbieter kann es auf diese Art und Weise nicht umgehen. Man kann auch nicht von den Eltern erwarten, dass sie ihr Kind gerade in dem Alter ständig beaufsichtigen.

Eventuell kannst Du denen schreiben, dass unter gar keinen Umständen eine Zahlung geleistet wird, und Du verlangst, dass sie alle über Euch gespeicherten Daten sofort löschen sollen!

Re: Filmabo von minderjährigen Tochter abgeschlossen

Verfasst: 01.09.2020, 23:37
von 3-fachmami
Dankeschön für Ihre Antwort