Online Dienstleistungsplattform

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Mr.Kasper
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Online Dienstleistungsplattform

Beitrag von Mr.Kasper » 01.05.2020, 01:08

Guten Tag zusammen.

Meine Frage(n) an euch hier im Forum.

Ist es rechtens eine HomePage aufzubauen auf dieser Privatpersonen ihre Dienstleistungen anbieten können?

Beispiel:
Max Mustermann bietet als Privatperson über diese Website seine Dienste als Bodenleger an.
Die Kontaktaufnahme erfolgt über einen Privat Chat oder über die hinterlegte Telefonnummer/E-Mail Adresse.

Im Prinzip wäre dies ja ein „Schwarzmarkt“ um nebensächlich einnahmen zu verbuchen.

Wenn ich jedoch auf der HomePage keine „Zahlungsart“ einblenden lasse und in den AGBs niederschreibe das die User auf der HomePage Ihre Dienstleistungen kostenfrei anbieten müssen wäre ich somit auf der sicheren Seite?

Danke vorab für eure Unterstützung.



alles2
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Re: Online Dienstleistungsplattform

Beitrag von alles2 » 01.05.2020, 11:52

Wenn die Homepage in erster Linie auf die uneingeschränkte Dienstleistung von Privatpersonen ausgerichtet ist, halte ich das für höchst fragwürdig und sollte Ausmaße weit über die rechtliche Grauzone darstellen. Auch weil man bei einem Webauftritt (gilt auch für Zeitungsannoncen oder Flugzetteln) seine handwerklichen Tätigkeiten für einen größeren Kreis an Personen anbietet. Selbst wenn es nur um "Nachbarschaftshilfe" für den Hilfesuchenden geht, bei denen eben mal schnell jemand aus der Umgebung benötigt werden würde, weil es keinen Fachmann gibt oder diese auf sie aus verschiedensten Gründen nicht zurückgreifen wollen (Notfall außerhalb der Arbeitszeit, für ihre Verhältnisse nicht leistbar, nur schnelle bzw. kleinere (Reparatur-)Arbeiten beabsichtigt, ...) und wenn die Wiederholungsabsicht über einen längeren Zeitraum nicht verfolgt wird, lasse ich es mir eventuell noch einreden. Denn sonst zieht man sich den Unmut der Gewerbetreibenden an sich, die das dann (beim Finanzamt) anzeigen könnten. Und eigentlich bewegt sich die unentgeltliche "Nachbarschaftshilfe" eher im Rahmen eines Bekanntenkreises.

Auf jeden Fall ist dabei zu beachten, dass die Gewinnerzielungsabsicht ausgeschlossen ist, denn sonst unterliegt die Tätigkeit der Gewerbeordnung und man sollte es zumindest nach der Kleinunternehmerregelung ausüben. Genau genommen ist für jeden erarbeiteten Cent ein Gewerbeschein vonnöten. Dabei macht es auch keinen Unterschied, ob wirklich ein Gewinn dabei herausschaut oder man Verluste hinnehmen musste. Nur so kann man dann auf seine Arbeit eine Gewährleistung geben und eine ordentliche Rechnung ausstellen. Darüber hinaus sollte man entsprechend versichert sein, sollte ein Schadensfall eintreten!

Die Gewerbeanmeldung kann eigentlich recht einfach von der WKO vorgenommen werden. Es würde einem in der kleinsten Variante nur 10,09 Euro im Monat kosten und es entfällt dabei die Umsatzsteuer. Aber mehr dazu findet man auf der entsprechenden Seite:

https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/sozialversicherung-der-kleinunternehmer.html

Ich kann mir schwer vorstellen, dass es so eine Plattform gibt, so wie Du es in groben Zügen beschreibst. Denn sobald man seine Dienstleistungen für eine größere Umgebung feilbietet (beispielsweise bundeslandweit) und man die Tätigkeit regelmäßig ausübt, hat es schon einen gewerblichen und/oder selbstständigen Charakter bzw. hat man die Grenze zwischen Hobby und Gewerbe überschritten. Auch wenn man nicht offen kommuniziert, dass man sich mehr als nur einen Obolus zur Kostendeckung erwartet, würde es nichts an der Tatsache ändern, während in der Praxis wohl mehr dabei rumkommen würde.

Es ist nicht so eindeutig zu entnehmen, ob Dir eine Webseite ein Dorn im Auge ist oder Du nur mit dem Gedanken spielst, sowas selbst aus dem Boden zu stampfen. Es gibt schon Dienstleistungsportale, die für Gewerbetreibende vorgesehen sind, bei denen sich auch Privatpersonen "druntermischen", um sich so etwas unter vorgehaltener Hand etwas dazuzuverdienen. Auf "my-hammer" und "bazar" habe ich das oft genug gesehen. Dabei geben die Privatpersonen unter den "Unternehmensinformationen" gerne mal nicht existierende Adressen an und schweigen zur Rechtsform, Gründungsjahr und Anzahl der Angestellten. Einzig die Kontaktdaten sind gültig, was auch nicht weiter verwundern sollte...

Zweifelsohne gilt das Bodenlegen in einem größeren Kreis von Personen als Gewerbeausübung. Das hat nichts mehr mit einer kleineren oder freiwilligen Reparatur oder ähnliches zu tun. Was anderes kann man wem anderen "derzählen".
Aber wenn Du selbst eine Online-Präsenz aufziehen möchtest, bei der es nur um die Vermittlung von Hilfstätigkeiten geht, kann ich mir nicht vorstellen, dass Du was zu befürchten hättest. Denn wenn die Mitglieder sich nicht an Deine Vorgaben halten würden, kannst Du schließlich nichts dafür. Nur sollte so ein Fall bekannt sein, wärst Du gut beraten, ihn auszuschließen! Damit Du möglichst nicht auf Widerstand stoßen würdest, solltest schon alle Eventualitäten vorbeugen, damit es nicht um das Anbieten von gewerbsmäßig oder selbstständig ausgeübten, regelmäßig und in Ertragserzielungsabsicht betriebenen Tätigkeiten aussieht.
Gut beraten wäre man auch, wenn Hilfesuchende auf etwaige Schadensfälle sensibilisieren werden würden. Bei private Tätigkeiten kann es sonst richtig Ärger geben. Man stelle sich nur vor, dass ein Haus wegen einer fehlerhaften Montage abbrennt. Dann kann der offensichtlich hilfsbereite "Nachbar" (im weitesten Sinne) schon mal mit seinem Privatvermögen haften, wenn das nicht vorher ordentlich geklärt wurde.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

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