Kostenloses bereitstellen eines Wifi zugang?

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Das_Pseudonym
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Kostenloses bereitstellen eines Wifi zugang?

Beitrag von Das_Pseudonym » 12.04.2020, 16:06

Hi
Wenn Ich privat meinen Internetzugang kostenlos via Wifi bereitstelle in wie weit hafte Ich hierfür?
Ich habe einen Business Router der es mir erlaubt nur Seiten zuzulassen die in gewisse Kategorien fallen wie zb "News".
Dafür wird eine Anfrage an ein US Unternehmen geschickt Somit kann Ich zumindest verhindern das Seiten aufgerufen werden die unbekannt sind.
Nur wie sieht es aus mit den Datenschutz wenn Ich mit logge wer wann welche Seite aufruft?
Könnte Ich für irgend was belangt werden?
Danke



mastercrash
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Re: Kostenloses bereitstellen eines Wifi zugang?

Beitrag von mastercrash » 12.04.2020, 18:59

Wie haben Sie denn vor das Wifi anzubieten?
Einfach nicht zu verschlüsseln und offen zu lassen oder öffentlich irgendwie aktiv anzubieten (zB Zettel mit "Hier gibt es kostenloses W-LAN")?

Zivilrechtlich können Sie als Mitstörer haftbar gemacht werden, und zwar unabhängig davon, ob Sie das W-LAN nur nicht sichern oder aktiv anbieten. Das heißt, wenn jemand Raubkopien (Filme, Software) damit herunterlädt könnte der Rechteinhaber Sie auf Schadenersatz und Unterlassung klagen.

Wenn Sie das W-LAN nur unverschlüsselt lassen, hat darauf niemand etwas verloren. Wenn sich jemand einloggt und Sie die Zugriffe (soweit dies überhaupt möglich ist, weil die Person kein VPN benutzt) protokollieren oder eben an die USA zur Filterung weiterleiten sollte das erstmal aus Datenschutzgründen kein Problem sein. Wenn jemand ein VPN benutzt hilft allerdings weder ein Filter noch ist eine Protokollierung möglich.

Wenn Sie das W-LAN aber aktiv anbieten, müssten Sie informieren (zB auf einer Login-Seite), wie und welche Daten erfasst und an wen und in welcher Form weiterverarbeitet werden. Insbesondere bei einer Übermittlung der Daten außerhalb der EU müsste darauf gesondert hingewiesen werden (siehe DSGVO).
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

Das_Pseudonym
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Re: Kostenloses bereitstellen eines Wifi zugang?

Beitrag von Das_Pseudonym » 12.04.2020, 19:10

Einfach nicht zu verschlüsseln und offen zu lassen
Korrekt.
Das heißt, wenn jemand Raubkopien (Filme, Software) damit herunterlädt könnte der Rechteinhaber Sie auf Schadenersatz und Unterlassung klagen.
Ich würde aktive Schutzmassnahmen dagegn einrichten wie zb. nur Webseiten erlaube die zb. unter die Kategorie News fallen und alle "kostenlosen Filmseiten" wären gesperrt.
Wenn jemand ein VPN benutzt hilft allerdings weder ein Filter noch ist eine Protokollierung möglich.
Dann bin Ich ja sowieso fein raus weil man nur die IP Adresse des Ausgang sieht aber nicht meine. Daher wäre Ich froh wenn alle TOR verwenden würden. :mrgreen:
Wenn Sie das W-LAN aber aktiv anbieten, müssten Sie informieren (zB auf einer Login-Seite), wie und welche Daten erfasst und an wen und in welcher Form weiterverarbeitet werden. Insbesondere bei einer Übermittlung der Daten außerhalb der EU müsste darauf gesondert hingewiesen werden (siehe DSGVO).
Auch als Privat Person?

mastercrash
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Re: Kostenloses bereitstellen eines Wifi zugang?

Beitrag von mastercrash » 12.04.2020, 19:17

Das_Pseudonym hat geschrieben:
12.04.2020, 19:10
Wenn Sie das W-LAN aber aktiv anbieten, müssten Sie informieren (zB auf einer Login-Seite), wie und welche Daten erfasst und an wen und in welcher Form weiterverarbeitet werden. Insbesondere bei einer Übermittlung der Daten außerhalb der EU müsste darauf gesondert hingewiesen werden (siehe DSGVO).
Auch als Privat Person?
Ja, es ist ein Irrglaube, dass nur Unternehmen an die DSGVO gebunden sind. Auch Privatpersonen haben, soweit sie personenbezogene Daten oder Daten, die potenzielle personenbezogene Informationen beinhalten, entsprechend der DSGVO darüber zu informieren und über die Rechts aufzuklären (Wiederruf der Einwilligung, Löschung, ...)

Wenn Sie es aber nur offen lassen ist das eigentlich nicht relevant. Genau genommen hat auf Ihrem W-LAN, auch wenn es nicht verschlüsselt ist, niemand etwas verloren (außer vielleicht Sie setzen eine SSID die das impliziert: "Kostenloses W-LAN für alle"). Wenn man ohne Einwilligung des Inhabers in fremde IT-Systeme eindringt muss man davon ausgehen, dass dort alle möglichen Zugriffe aufgezeichnet werden.

Sonst kommen als nächstes die russischen Hacker die sagen: Aber dass unsere IP beim illegalen Zugriff aufgezeichnet wurde ohne uns zu informieren ist ein Verstoß gegen die DSGVO.
Ich weise darauf hin, dass auf die von mir in diesem Forum gegebenen kostenlosen Auskünfte keine Gewährleistung auf Richtigkeit besteht und keine professionelle Rechtsberatung ersetzen kann.

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