Verkauf bei willhaben

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everclear
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Verkauf bei willhaben

Beitrag von everclear » 19.01.2020, 12:15

Hallo,

ich habe bei willhaben einen Luftbefeuchter verkauft. Das Gerät ist ein Jahr alt und in einwandfreiem Zustand. Der Preis war ca. 1 Drittel vom Neupreis. Nun macht der Käufer Probleme: zuerst hat er behauptet das Gerät funktioniert nicht. Hat nicht gestimmt und es funktioniert. Dann hat er behauptet das Gerät verbreitet Chlor-Geruch, obwohl es, solange es in meinem Besitz war, nur mit Wasser in Berührung gekommen ist. Jetzt droht er mit rechtlichen Schritten und Anwalt.
Muss ich das Geäte zurücknehmen?
Vielen Dank für die Hilfe.

MfG Heimo



alles2
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Re: Verkauf bei willhaben

Beitrag von alles2 » 19.01.2020, 13:46

Wesentlich wäre nach meiner Einschätzung, ob Du die Gewährleistung bei Privatverkauf explizit ausgeschlossen hast oder nicht. Wenn dem nicht der Fall ist, könnte sich das der Käufer bewusst zunutze machen.

Wenn sich herausgestellt hat, dass der Käufer hinsichtlich Funktion schon gelogen hatte, um möglicherweise auf betrügerischer Weise kostenlos zu einem Gerät zu gelangen, ist er eh schon nicht mehr ernst zu nehmen. Das mit den rechtlichen Schritten könnten Einschüchterungsversuche sein, um Dich zu einer Rücküberweisung zu bewegen.

Kenne jetzt den Wert des Artikels nicht. Aber wenn der Streitwert gering ist, findet sich im Normalfall weder ein Anwalt noch ein Kläger dafür.

Und wenn Dir jemand vorsätzliche Täuschung oder ähnliches vorwerfen möchte, muss der Käufer nach meinem Verständnis beweisen können, dass es bereits vor dem Versand defekt war.
Derweil nur stiller Mitleser, da ich gerade von Anwälten schikaniert wurde. Keine Anfragen mehr nach deren Namen und ob Ihr deren Kanzlei auf Google negativ bewerten sollt. Gerne melde ich mich per PN auf Eure Beiträge. Vorher bitte die Forensuche nutzen!

everclear
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Re: Verkauf bei willhaben

Beitrag von everclear » 19.01.2020, 16:04

Danke für die Antwort.
Die Gewährleistung habe ich leider nicht explizit ausgeschlossen, da das Gerät ja neuwertig und voll funktionsfähig ist/war.
Der Neupreis war ca. 120€ und der Verkauspreis war 65€.

alles2
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Re: Verkauf bei willhaben

Beitrag von alles2 » 19.01.2020, 18:22

Gerne, nichts dabei!

Ok, das ist nicht ein Drittel vom Neupreis, sondern entspricht in etwa die Hälfte. Ist aber nebensächlich bis irrelevant.
Wenn der Käufer Dir arglistig verschwiegene Mängel nachweisen kann, könnte er mit einer Klage durchkommen.
Aber so sehe ich wenig Chancen für ihn, denn er dürfte das Gerät so erhalten haben, wie Du es angeboten hast!

Wie hast Du ihn eigentlich davon überzeugen können, dass es doch funktionstüchtig ist? Hat es der Käufer am Anfang falsch bedient?
Und seit wann ist es in seinem Besitz?

Wenn Du die Gewährleistung (gilt glaube ich für 2 Jahre) nicht ausgeschlossen hast, kann der Käufer theoretisch Verbesserung/Reparatur oder Austausch verlangen. Sollte das scheitern, kann die Preisminderung oder Wandlung (Auslösung des Vertrages) in Betracht gezogen werden, wobei Letztere weniger bei geringem Mangel gilt. Bei gröberen Mängel müsstest Du innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe beweisen, dass dem vorher nicht der Fall war. Danach gilt Beweislastumkehr usw. usf.

Konkret heißt das für Dich, um auf Deine Frage einzugehen, Du musst das Gerät NICHT zurücknehmen. Das ist aber unverbindlich, da ich Dein Online-Angebot nicht gesehen habe!
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everclear
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Re: Verkauf bei willhaben

Beitrag von everclear » 19.01.2020, 19:04

Mittlerweile kostet das Gerät 150€ - 199€, deshalb bin ich auf ein Drittel gekommen.
Ich hab ihm gesagt er soll mir ein Video schicken auf dem man eindeutig erkennt das es nicht funtioniert und dann hab ich kein Problem es zurückzunehmen. Ist nie gekommen. Am nächsten Tag dann der nächste Anruf wo das Gerät dann funktioniert hat aber angeblich Chlorgeruch verbreitet. Das Gerät hat eigentlich nur zwei Knöpfe und ich kann mir nicht vorstellen das man es falsch bedienen kann. Er hat gemeint das er die Kontakte reinigen musste und das es erst dann funtioniert hat.
Er hat es am Mittwoch bekommen und dann ab Donnerstag angerufen. Zuerst wegen der Bedienugsanleitung, die ich tatsächlich vergessen hatte. Hab ihm dann binnen einer Minute einen Link und am nächsten Tag das Original geschickt.
Noch da zu waren er und seine Frau äußerst unhöflich am Telefon.

alles2
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Re: Verkauf bei willhaben

Beitrag von alles2 » 19.01.2020, 19:49

Es tut mir leid, aber mir erschließt sich nicht, warum das Gerät zurücknehmen solltest.
Chlor wird häufig für Wassertanks bei Luftbefeuchter hergenommen, um gegen die Keimbelastung anzukämpfen.
Was anderes ist es, wenn das laut Bedingungsanleitung untersagt wird und Du es trotzdem verwendet hast.
Ansonsten wüsste ich nicht, was dagegen spricht. Bei so einem Gerät muss man damit rechnen, dass der Vorbesitzer eventuell mit Chlor arbeitet.
Wenn der neue Besitzer ausdrücklich einen Chlor-Geruch vermeiden möchte, hätte er vor dem Kauf abklären müssen, ob Chlor im Einsatz war!

Also ich weiß noch immer nicht, was er Dir konkret vorwirft.
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everclear
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Re: Verkauf bei willhaben

Beitrag von everclear » 20.01.2020, 06:41

Ja, aber ich habe das Gerät nie mit Chlor oder einem Reinigungsmittel, sonder nur mit Wasser gereinigt.
Ich bin mir selbst auch nicht sicher was genau das Problem ist. Ich werde jetzt einfach mal abwarten und schauen was passiert.
Ich denke, dass sie im Nachhinein einfach gemerkt haben das sie so ein Gerät doch nicht brauchen/wollen und es jetzt wieder loswerden wollen. Alles andere wäre mir auch unverständlich.
Vielleicht hat er auch nach erhalt versucht das Gerät mit Chlor zu reinigen und bekommt den Geruch nicht mehr und will es jetzt mir in die Schuhe schieben. Auch möglich.

alles2
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Re: Verkauf bei willhaben

Beitrag von alles2 » 22.01.2020, 02:08

Wollte Dir nichts unterstellen, sondern nur zum Ausdruck bringen: Und wenn schon! :D
Also komplett wurscht, ob Du Chlor verwendet hast (sofern sachgemäß), und das kannst DU ihm auch so vermitteln.
Wenn das ein Kriterium für den Käufer wäre, hätte er es vorab klären sollen.

Deine weitere Herangehensweise und Vermutungen kann ich auch was abgewinnen!
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